Kann man nebenberuflich tätig sein OHNE ein Gewerbe anmelden zu müssen?
Ich möchte gerne nebenberuflich tätig werden. Habe z. Zt. auch ein sehr interessantes Angebot vorliegen.
Die mögliche Auftraggeberin sagt, man muss kein Gewerbe anmelden um nebenberuflich tätig zu sein. Stimmt das? Oder will die Person mich belügen und betrügen?
9 Antworten
Diese Person hat endweder keine Ahnung, oder sie will dich bewusst über den Tisch ziehen.
Fält deine Nebentätigkeit unter die freien Berufe, so musst du kein Gewerbe anmelden, jedoch ist deine freiberufliche Tätigkeit dem Finananzamt zu melden.
Ist es kein freier Beruf, musst dein Nebengewerbe, das zur Erzielung von Gewinn ( Einkommen) ausgerichtet ist,anmelden.
Somit musst du deinen Nebenerwerb auf selbstständiger Basis ( Gewerbe ) beim Gewerbe oder Ordnungsamt deiner Stadt anmelden.
Dieses Einkommen aus der Nebentätigkeit ( ob freiberuflich oder als Gewerbe) wird deinem Einkommen aus deiner Hauptbeschäftigung zu gerechnet und von dem Gesammteinkommen zahlst du Steuern und deine Sozialabgaben.
Dann kommt noch dazu, dass du, wenn du nur von einem Auftraggeber Abhängig bist und auch noch Weisungsgebunden bist, einer SCHEINSELBSTSTÄNDIGKEIT nach gehst.
Das kann dich und dein Auftraggeber sehr teuer zu stehen kommen.
Was ist das denn für ein Laden?
Und warum machst du das nicht, bzw. bietet dir dieser dubiose Arbeitgber diesen Nebenjob nicht als Minijob an?
Dann wärst du alles los, keine Gewerbeanmeldung, keine Steuern, keine Sozialabgaben.
Dein Auftraggeber ( Arbeitgber) muss dich dann bei der MInijobzentrale anmelden und pauschale Beiträge an die Knappschaft zahlen.
Der will sich vor allen Lasten und der Verantwortung drücken und dich über den Tisch ziehen.
Lass die Finger von diesem Angebot.
Nochmals, lass die Finger davon. Du wirst über den Tisch gezogen. Und dann sollst du auch noch von deinem privat telefon aus telefonieren. Super Firma.
Und weiter, genau das was du hier machen willst ist gesetzl. verboten. das sind Werbeanrufe.
Und es ist und bleibt eine Scheinselbstständigkeit, die dich teuer zu stehen kommen kann.
Wenn deine Tätigkeit unter die freien Berufe fällt, dann brauchst du kein Gewerbe anmelden -> https://www.fuer-gruender.de/wissen/existenzgruendung-planen/branchentipps/freiberufler/
Wenn nicht, dann wirst du um eine Anmeldung eines Gewerbebetriebes nicht herum kommen. Hast du aber nur einen Auftraggeber und wirst nicht eigenständig auf dem Markt tätig, dann kommt eventuelle der Verdacht der Scheinselbstständigkeit auf:https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/scheinselbstaendigkeit/ unter Punkt 4: Anhaltspunkte für Scheinselbstständigkeit
Was genau wurde dir denn angeboten?
Ein Job als Telefonistin in Heimarbeit. in dem ich für eine bestimmte und auch vorhandene Firma nach Vorgabe telefonisch Kunden kontaktiere und das Angebot vorzustellen und ggf. Termine zu vereinbaren.
Da erscheint mir eher als Scheinselbstständigkeit. Aus https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/scheinselbstaendigkeit/
"Weisungsgebundenheit und Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers - kein unternehmerisches Handeln"
Du machst eigentlich das, was eine Sekretärin oder ein Callcenteragent genau so machen würde. Arbeitgeber möchten mit diesem Trick die Sozialleistungen sparen. Als Minijob wäre dein Job aus meiner Sicht soweit okay.
So sehe ich das auch - Finger weg von solch einem Job, sofern man nicht als "regulärer" Arbeitnehmer eingestellt wird.
Zum einen sind solche Werbeanrufe nicht gesetzl. verboten und werden strafrechlich verfolgt, wenn der Angerufene nicht ausdrücklich diesen Anrufen zu gestimmt hat.
Und das was du da machen willst ist eindeutig eine SCHEINSELBSTSTÄNDIGKEIT.
Wer nur einen Auftraggber hat , nach dessen Vorgaben handeln muss der zeigt kein unternehmerisches Handeln.
Lass die Finger von diesem Job. Die ziehen dich bewusst über den Tisch.
Abgeshen davon, solltest du denoch den Job machen und mich anrufen, du hättest keine Freude an diesem Anruf.
Da wäre ich sehr vorsichtig. Jede gewerbliche Tätigkeit, auch ein Nebengewerbe neben dem ausgeübten Beruf, dient der Gewinnerzielung, und da sind grundsätzlich Abgaben fällig.
Möglicherweise liegt der Gewinn unterhalb von steuerlichen Freibeträgen, aber das Finanzamt möchte trotzdem gern wissen, womit man sein Geld verdient.
Und die Frage der Krankenversicherung ist auch zu beachten.
Die Auftraggeberin ist dann Deine Chefin, Du bis angestellt. Angeben darfst Du allerdings Deinen Verdienst (welche Grenzen halt aktuell gelten) bei der Steuer angeben. Da Du das Verhalten Deiner Quasi-Scheffin nie beeinflussen oder steuern kannst, und selbst aus tollstem Vertrauen ein Schlachthaus werden kann, würde ich mich auf der steuerlichen Seite sehr korrekt (=unangreifbar) verhalten!
Ich glaub, dem Erstarbeitgeber muss man Bescheid über Nebentätigkeiten geben.....
wenn du nebenberuflich selbstständig arbeiten willst, musst du natürlich auch ein Gewerbe anmelden. du kannst aber einen Nebenjob machen, bist dann aber nicht selbständig sondern angestellt.
Welche Art von "Nebenjob" muss das dann sein, um den KV-Schutz übers JC nicht zu gefährden? Oder sogar selbst versichern zu müssen?
Es geht bei der Tätigkeit darum: Von zu Hause aus telefonisch (nach Vorgabe der Kontakte) die Dienstleistung vorzustellen um so Termine zur genauen Vorstellung zu erhalten.
Die Bezahlung erfolgt pro abgeschlossenem Termin. Der Betrag ist fix.
Unterlagen hierzu liegen mir bereits vor.
Gemacht habe ich noch nichts.