Kann ich Gewerbe nachträglich anmelden/ummelden?
Hallo Community,
vorab zur Info > ich betreibe einen Onlineshop. Bin Ende April umgezogen und habe am 15.04.2015 mein Gewerbe abgemeldet, da mir gesagt wurde ich müsse einfach neu anmelden einen Ummeldeschein gäbe es nicht mehr. Nun folgende Situation: Habe zu diesen Zeitpunkt meine Website vom Netz genommen allerdings kahmen da die Domain am Anfang noch versteckt erreichbar waren noch 3 Bestellungen rein, welche ich ausgeliefert hatte (ca. 2 Wochen nach Abmeldung), mir wurde gesagt zurückwirkende Anmeldung möglich. Bist zum aktuellen Datum habe ich mich noch nicht angemeldet da ich bis jetzt den Shop Stück für Stück optimiert habe (mache das ganze nur nebenberuflich) und die Seite auch für Besucher so eingestellt habe das keine Bestellungen mehr ausgeführt werden können. Leider vergaß ich die 3 Bestellungen und mir fiel das ganze erst nun beim durschauen meiner Buchführung wieder auf.
Möchte mich nun gerne wieder anmelden. Folgende Fragen vorab:
- Ist es noch möglich mich rückwirkend zum 15.04.15 wieder anzumelden (Gewerbe lief davor 3 Jahre)?
- Habe gehört die meisten machen das ganze kostenlos max. 3 Monate? Welche Geldbuße würde mich schlechtenfalls treffen?
- Wie würdet Ihr in meiner Lage am besten vorgehen?
Mir ist durchaus bewusst dass es meine eigene Schuld ist, nur habe ich doch Bedenken eine arg hohe Geldbuße zu bekommen!
1 Antwort
- Du kannst ein Gewerbe auch Jahre rückwirkend anmelden. Da gibt es keine Begrenzung.
- Laut Gewerbeordnung ist die verspätete Anzeige eine Ordnungswidrigkeit. Ab welcher Zeit ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird, liegt im Ermessen der Gewerbeämter. Manche ahnden ab 3 Wochen, mache ab 3 Monaten Verspätung. Auch die Höhe des Bußgeldes liegt in deren Ermessen. Für ein halbes Jahr halte ich ca. 100 € für angemessen.
- Rückwirkend anmelden und das Bußgeld als Lehrgeld abhaken...
Ok werde das gleich Montag erledigen. Vielen Dank!