Kann ich Gewerbe nachträglich anmelden/ummelden?

1 Antwort

  1. Du kannst ein Gewerbe auch Jahre rückwirkend anmelden. Da gibt es keine Begrenzung.
  2. Laut Gewerbeordnung ist die verspätete Anzeige eine Ordnungswidrigkeit. Ab welcher Zeit ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird, liegt im Ermessen der Gewerbeämter. Manche ahnden ab 3 Wochen, mache ab 3 Monaten Verspätung. Auch die Höhe des Bußgeldes liegt in deren Ermessen. Für ein halbes Jahr halte ich ca. 100 € für angemessen.
  3. Rückwirkend anmelden und das Bußgeld als Lehrgeld abhaken...
Chinchillafan1 
Beitragsersteller
 06.11.2015, 20:27

Ok werde das gleich Montag erledigen. Vielen Dank!