Strafzettel auf Privatgrundstück rechtens?

9 Antworten

Um es mal ganz deutlich zu sagen: Du kannst von Glück reden, dass du nicht abgeschleppt wurdest. In einer Feuerwehrzufahrt zu stehen kann im Extremfall Menschenleben kosten. Dass du darauf geachtet hast, dass Fahrzeuge vorbei konnten ist zwar lobenswert, allerdings sind Feuerwehrfahrzeuge besonders groß, haben einen großen Wendekreis und auch die Aufstellfläche einer Drehleiter ist riesig. Fazit: Park vernünftig oder zumindest nicht in einem Rettungsweg.

Ich bin davon ausgegangen, dass es sich hierbei um einen nicht öffentlichen Verkehrsraum handelt und somit hier der geltungsbereich der StvO endet, selbst wenn ein Schild ausweißt, dass auf dem Gelände die StvO gilt. Nach weiteren recherchen habe ich herrausgefunden, dass dies im meinem Fall auch zutrifft.

Denn, "Der Geltungsbereich der StVO endet erst dann, wenn nicht "Jedermann" ohne tatsächliches Hemmnis auf ein Grundstück fahren kann. Ein solches Hemmnis ist der Verschluss!", welcher durch die Schranken, gegeben ist. In diesem Falle wäre das eingreifen des Ordnungsamt nicht rechtens und ich hätte, nach Beauftragung durch den Besitzer des Geländes, abgeschleppt werden können/müssen. Was natürlich noch teuerer geworden wäre. Mir stellt sich aber die Frage, ob das Ordnungsamt ohne die Befugnis des Grundstückinhabers trotzdem eingreifen darf.

Feuerwehrzufahrten sind freizuhalten, auch wenn diese über Privatgrundstücke verlaufen (das tun sie übrigens ziemlich oft).

Das sind leider alles keine Antworten auf meine ausgangsgestellte Frage. Wenn sich der räumliche Anwendungsbereich der StVO nur auf den öffentlichen Verkehrsraum bezieht, das Gründstück aber kein offentlicher Verkehrsraum ist und auch kein durchgang durch dieses Gelände zu einem öffentlichem Verkehrsraum führt, dann kann ein verstoß gegen dei StVO nicht geltend gemacht werden. Der Zuständigkeitsbereich des Ordnungsamtes endet hier und der Besitzer der Grundstückes selbst ist für die Verwaltung des Geländes zuständig. Sonst könnte man ja auch wegen, parkens auf Grünflächen bestraft werden, wenn man bei sich im Vorgarten auf dem Rasen steht.

JaAl11  11.02.2013, 18:46

Okay, dann brauch also die FW bei Brand auch nicht ommen ist ja ein Privatgrundstück!!!

aber ich habe darauf geachtet, dass ein Feuerwahr fahrzeug diese Stelle trotzdem passieren kann.

Du scheinst jagenau zu wissen wie groß die Fahrzeuge sind, wieviele kommen und welchen Platz diese brauchen!

cRisinski 
Beitragsersteller
 11.02.2013, 21:36
@JaAl11

ich scheine zu wissen, dass ein feuerfahrzeug wohl nicht breiter als eine normale fahrbahn ist. darum ging es mir, aber eigentlich auch gar nicht.

Ich denke mal wenn du nicht bei der feuerwehr geparkt wäre es nicht rechtens aber du hast somit einer der rettungsdienste blockiert ... Auch wenn sie noch raus fahren könnten ist das nicht erlaubt !

denn sie müssen alle innerhalb von 5-9 min an der unfallstelle sein und können somit nich noch versuchen aus dem gerätehaus raus zufahren :D

Also ist es RECHTENS