Strafzettel per Inkasso Unternehmen ( ohne Erinnerungsbescheid )
Hallo Ich habe folgendes Problem. Heute habe ich Post bekommen von der Infoscorde Forderungsmanagment GmbH mit 100€ Gesamtforderung. Ich wusste nicht genau um was es geht, da habe ich dort angerufen und nachgefragt und man hat mir gesagt das ich vor 2 Monaten an einen Bahnhofsparkplat ohne Parkzettel geparkt habe. Ich hatte jedoch nie ein Strafzettel unter der Scheibe zu kleben und nun hatte es mir sehr gewundert, dass ich nicht einmal eine Erinnerung bekomme, sondern gleich eine Forderung per Inkassounternehmen. Das ist eine Frechheit und dann noch 100€. Ich hatte der Frau am Telefon auch gesagt, dass ich keinen Erinnerungsschreiben, Mahnung oder überhaupt irgendwas bekommen habe und der Inkassobrief das erste ist was ich bekommen habe. Da meinte Sie zu mir es besteht keine Mahnpflicht und da hätte ich wohl Pech gehabt. Habe gesagt vielleicht keine Mahnpflicht besteht, aber doch irgendeine Pflicht mich darüber per Post in Kenntnis zu setzten. Sie meinte das Sie sowas jeden Tag hört und ich mich da nicht rausreden kann. Also sie war vollkommen provokant zu mir. Nun ist meine Frage: Muss ich die 100% bezahlen ohne je einmal Post bekommen zu haben oder was kann ich tun ohne das noch mehr Kosten hinzukommen?
Vielen Dank
12 Antworten
Hallo Also die Hauptforderung steht drine mit 40,40€ welche ich ja auch bezahlen würde, aber ich seh nicht ein warum ich 99,35 bezahlen soll ohen jemand irgendwas bekommen zu haben an erinnerung oder Rechnung oder ähnliches. Leider habe ich mir aber auch schon überlegt, dass ich ja leider nicht beweisen kann, dass ich keine Rechnung etc. bekommen habe.( was ich wirklich nicht bekommen habe) Danke für den hilfreichen link, aber da steht viel über ContiPark drin, aber mitlerweile geht das ganze ja über ein Inkasso unternehmen und leider muss das Geld ja an die überwiesen werden, welche es weiterleiten und nicht an ContiPark. Was soll ich nun tun?
Ich war 3 jahre in einem großen Inkassounternehmen tätig
Mir ist keine einzige Klage expl wg Inkassogebühren bekannt geworden
Von der DB Bahn AG nehme ich stark an, weil ich auf einen Bahnhof der DB geparkt hatte in diesen Zeitraum.
Lass mich raten, Contipark-Parkplatz? Typisch für zwielichtige Parkplatz-Firmen, die privat Parkplätze mit Parkscheinautomaten betreiben und auf Zeitüberschreitungen oder Parken ohne Parkschein lauern. U.a. an Bahnhöfen aktiv.
Mit Strafzetteln von Polizei und Ordnungsamt hat das nichts zu tun, die verlangen private "Vertragsstrafen", die leider auch in einigen Fällen vor Gericht Bestand hatten.
Auf keinen Fall würde ich Inkassokosten bezahlen, wenn ich nicht vorher eine normale Rechnung bekommen habe! Es kann ohne Rechnung kein Verzug eintreten, der Inkassogebühren (wenn überhaupt , umstritten) rechtfertigen könnte. Die müssen auch klar die Hauptforderung benennen, sonst ist das wohl kaum gültig. Und die Inkassogebühren sind wahrscheinlich zu hoch und müssten selbst im ungünstigsten Fall nicht in der Höhe bezahlt werden.
Verhandlungen am Telefon mit solchen Inkassos sind Unsinn, die werden niemals einen Widerspruch oder eine Ablehnung akzeptieren, sondern immer nur auf vollständiger Bezahlung jedes willkürlichen Wuchers bestehen. Ggf. Rechtsberatung nehmen!
Bin heute auch ein "Contipark" Opfer geworden. 30,50 Eur wg. 5 Min.... Ich werde wohl einfach zahlen.
Da hinter dem zwielichtigen Laden die Deutsche Bahn steckt, ziehe ich als Konsequenz, dass ich nur noch Kunde der Bahn sein werde, wenn sichs nicht vermeiden lässt.
Wenn ich überlege, was ich so alles als Bahncard 100 Kunde mitmachen musste und nun von dieser Bahn-Tochter wg. 5 Minuten so zur Kasse gebeten werde...
Wollte mir eigentlich ein Jobticket fürs tägliche Pendeln zulegen, das lass ich jetzt aber...Ich hab die Schnauze endgültig voll von diesem Scheiß-Konzern
Hallo Ok also würde ich jetzt die 40,40€ überweisen an das Inkasso Unternehmen mit dem Vermerk, dass es nur die Hauptforderung ist. Also kann ich dann stark damit rechnen, dass noch weitere Mahnung etc. kommen werden? Die könnten das doch dann weitergeben an ein Gerichtsverfahren oder? Das wäre ja dann nochmal sehr erhebliche Kosten für mich oder wie verhät sich das genau? Meinst du die Inkassokosten werden bei dennen so einfach ausgebucht, ohne diese per Gerichtsbeschluss eintreiben zu wollen?
Dann lässt du dich wegen eines vielleicht 1:1000-Risikos so ohne weiteres abzocken. Im absolut schlimmsten und extremst unwahrscheinlichsten Fall dürften die Kosten bei ca. 300-400 Euro liegen. Ist das mit der Parkplatzabzocke nicht schlimm genug?
Denk dran: Du hast keine Rechnung gekriegt, also liegt kein Verzug vor, DIE müssen den Rechnungszugang/Verzug beweisen! Ohne Verzug absolut keine Inkassogebühren! Inkassogebühren sind ohnehin selbst bei Verzug sehr fragwürdig, ob sie überhaupt dem Schuldner auferlegt werden können; ich würde sie sogar bei bestehendem Verzug einfach nicht zahlen und das Risiko eingehen.
Natürlich wird das Inkasso weiter mahnen, Drohungen schicken und neue Kosten aufschlagen, die aber nach vorheriger Verweigerung definitiv nichtig sind. Jedes weitere Antworten ans Inkasso ist dann Papierverschwendung.
Wenn sie merken, dass man nichts zahlt, werden sie a) die Sache ausbuchen, oder b) es vielleicht ein Jahr später noch mal versuchen, c) einen gerichtlichen Mahnbescheid veranlassen, dem man widersprechen muss und d) danach vielleicht, sehr unwahrscheinlich, klagen. Womit sie noch lange nicht den Prozess gewonnen haben; manche Inkassos ziehen ihre Klagen zurück, sobald sie merken, dass man sich ernsthaft mit Anwalt verteidigt.
Erstmal: dies ist meine persönliche Einschätzung, was ich bei so einer Forderung machen würde, keine Rechtsberatung! Die würde ich mir ggf. bei der Verbraucherzentrale oder einem -für das Thema qualifizierten- Anwalt holen. Dann unbedingt alles mitnehmen, auch noch mal die alte Post durchsuchen, ob man vielleicht was übersehen hat!
Also, wenn ich mich entschließen würde, eine Grundforderung zu zahlen, aber keine Mondgebühren für Inkasso zahlen will, zumal ich keine Rechnung bekommen hab, kann ich den Betrag mit einem bestimmten Verwendungszweck überweisen, durch den klar hervor geht, was ich zahle.
Allerdings muss ich prüfen, was ich (falls ich die Forderung akzeptiere) unbedingt zahlen muss:
Wichtig ist der Verwendungszweck, sonst rechnen die Inkassos erst auf ihre Fantasiegebühren. Theoretisch können sie so eine Zahlung ablehnen, tun sie aber i.d.R. nicht, Hauptsache, irgendwie Geld...
Dann würde ich dem Inkasso gegenüber per Einschreiben+Rückschein das Vorliegen eines Verzugs mangels jeglicher Rechnung oder Mahnung bestreiten, und grundsätzlich jegliche Inkassogebühr... sieht so aus, als ob der Gläubiger den Verzug beweisen müsse. Es ist ja kein einvernehmliches Geschäft, von dem beide Seiten Kenntnis hatten.
http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldnerverzug
Inkassogebühren sind ohnehin höchst strittig, ob sie überhaupt bezahlt werden müssen, in den versendeten Mahnungen meist maßlos überhöht und ohne eingetretenen Verzug überhaupt nicht als Forderung gegenüber dem Schuldner gerechtfertigt. Ein Einklagen reiner Inkassogebühren ist finanziell für die sehr riskant und in der Summe der Fälle zahlen sie damit wohl eher drauf. Vor allem dann, wenn gar kein Verzug vorliegt...
Ein Inkasso wird nach einer Hauptforderungs-Zahlung wahrscheinlich weiter mahnen und drohen und immer neue Fantasiekosten ansetzen. Nach einem Widerspruch sind aber neue Kostenforderungen für Inkassomahnungen hinfällig; eigentlich sollte es dann, wenn die es ernst meinen sollten, gleich an Anwalt und Gericht. Meist haben die auch noch ihre Hausanwälte, die nochmal Drohungen und Forderungen schicken - kümmern muss man sich dann aber erst um den gerichtlichen Mahnbescheid, wenn er denn kommen sollte. Das aber unbedingt und unverzüglich, genau lesen!
Sowas ist nie 100% sicher, es gibt immer ein Restrisiko, dass man eine Klage am Hals hat und die auch noch erfolgreich ist. Die Alternative wäre, sich widerstandslos mit wahrscheinlich ungerechtfertigten Wucherkosten abzocken zu lassen. Einem gerichtlichen Mahnbescheid muss man (ganz oder dem unberechtigten Teil) widersprechen, sonst werden auch unrechtmäßige Forderungen (z.B. Inkasso-Wuchergebühren) darin rechtsgültig! Wenn's tatsächlich vor Gericht geht, muss man sich auf jeden Fall mit Anwalt verteidigen.
Wenn die Eintreiber keinen Vollstreckungsbescheid erwirken und kein Urteil, man nichts anerkennt oder weitere Teilzahlungen leistet, ist die Sache gewöhnlich mit dem 1.1.2016 verjährt. So lange würde ich den Papierkram mindestens aufbewahren; wenn sie danach nochmal dafür fordern, würde ich einfach nur auf Verjährung bestehen und jegliche Zahlung verweigern (Achtung, Verjährung verfällt, wenn man was anerkennt oder teilzahlt!).