Muss ein Strafzettel per Post zugeschickt werden?
Reicht es, wenn ein Strafzettel nur an der Scheibe festgemacht wurde.(Scheibenwischer),oder muss er ordentlich per Post nochmals zugeschickt werden, bevor er als nichtbezahlt mit Mahngebüren zugestellt wird.
8 Antworten
Hallo,
in der Regel werden in den meisten Städten die Strafzettel zwischen die Schiebenwischer befestigt, jedoch ohne das man die Scheibenwischer anhebt (Sachbeschaedigung). Je nach Stadt ist es jedoch unterschiedlich bezüglich des Hinweiszettels der Dich über eine Verkehrsdelikt hinweißt. Einige haben nur einen Standarttext " sehen Sie von Rückfragen ab, Sie erhalten den Bescheid per Post" andere wiederum sind komplett mit allen Daten ausgefüllt. Nicht alle Städte bzw. Hipos hinterlassen Dir ein Ticket am Auto, was davon abhaengt ob es die Stadt wünscht (Anweisung). Über dein Fehlverhalten wirst Du meist per Post informiert. Kleiner Tip: Immer schön ein Foto vom Standort deines Autos machen, aber ohne zu schummeln.
Es muss immer eine schriftliche Verwarnung per Post zugeschickt werden. Zettel, die von außen am Scheibenwischer befestigt werden, kann doch jeder abnehmen ;-)
Grundsätzlich genügt der "Strafzettel" an der Windschutzscheibe. Natürlich müssen alle notwendigen Angaben darauf stehen, insbesondere der Vorwurf, die Höhe des Verwarnungsgeldes und die Bankkdaten für die Zahlung.
Ein solcher Strafzettel stellt eine gebührenfreie Verwarnung dar. Wird bezahlt, dann ist die Sache erledigt.
Wird nicht bezahlt, aus welchen Gründen auch immer (weggeflogen, unleserlich geworden, geklaut, ...) kann die Bußgeldstelle ohne Weiteres einen Bußgeldbescheid erlassen. Der ist dann nicht mehr kostenlos, sondern es werden Gebühren in Höhe von 5% des Bußgeldes, mindestens jedoch 20 Euro, sowie Auslagenersatz für die Zustellung in Höhe von 3,50 Euro erhoben.
Nein. Bei Parkverstößen (darum geht es hier, oder?) gibt es eine Verwarnung (im Gegensatz zum Bußgeld deutlich günstiger und nicht gleich mit Widerspruchsverfahren). Die Verwarnung wird nach § 56 Abs. 1 OwiG nur dann wirksam, wenn der Betroffenen binnen einer bestimmen Frist zahlt. Zahlt er nicht (etwas weil er den Zettel nicht an der Windschutzscheibe vorfindet) geht das Ganze in ein Bußgeldverfahren über.
Allgemein zu Strafzettelfragen: http://www.strafzettel.de
In der Regel bekommst du nur den Hinweis, dass du deinen Strafzettel bekommst, an die Scheibe geheftet. Der Strafzettel selbst wird dir postalisch zugesandt. Ansonsten könnte es, was auch das Ordnungsamt weiß, Probleme mit der Zustellung geben.
Es reicht, den Strafzettel an die Scheibe zu packen. Dort steht dann auch drauf, bis wann Du an wen zu zahlen hast.
was ist wenn der abhanden gekommen ist, oder ein Scherzkeks hat ihn weggemacht? Dann weiss ich doch nichts davon?