Strafverfahren eingestellt Fahren ohne Fahrerlaubnis trotzdem Punkte in Flensburg ?
Bekommt man eigentlich Punkte in Flensburg wenn das Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis gegen Sozialstunden von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde ?
3 Antworten
gegen Sozialstunden von der Staatsanwaltschaft eingestellt
Ist Jugendstrafrecht angewandt worden? Gibt es eine - wie auch immer gelagerte - Entscheidung des Gerichts?
Ich habe nur Angst das ich Punkte bekomme das ganze ist vor 1 Jahr passiert.
Meiner Meinung nach wird das nicht eingetragen. Es kann aber sein, dass die Fahrerlaubnisbehörde von dem Ermittlungsverfahren erfahren hat.
Aus dem Fahreignungsregister ("Flensburg") bekommst Du gebührenfrei Auskunft.
Die Einstellung eines Verfahrens bedeutet nicht automatisch, dass du unschuldig bist, denn es gibt verschiedene Vorschriften, nach denen ein Verfahren eingestellt werden kann. Von daher wäre es wichtig zu erfahren, nach welcher Vorschrift das Verfahren eingestellt wurde. Bei einer Einstellung nach §153 Strafprozessordnung z.B. wird dein Verschulden als gering angesehen, oder aber das öffentliche Interesse an einer Verfolgung ist gering. Dennoch liegt hier eine Straftat vor. Bei einer Einstellung nach §170 Absatz 2 StPO hingegen reichen die Ergebnisse aus dem Ermittlungsverfahren nicht aus, um dir die Straftat nachzuweisen.
Kurz: Ja, auch bei der Einstellung des Strafverfahrens kannst du Punkte in Flensburg bekommen.
§153 Strafprozessordnung z.B. wird dein Verschulden als gering angesehen, oder aber das öffentliche Interesse an einer Verfolgung ist gering. Dennoch liegt hier eine Straftat vor
Das mag ja sein, nur werden ins Fahreignungsregister nur
rechtskräftige Entscheidungen der Strafgerichte wegen einer Straftat, die in der Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe s bezeichnet ist, soweit sie auf Strafe, Verwarnung mit Strafvorbehalt erkennen oder einen Schuldspruch enthalten,
Das ist bei einer Verfahrenseinstellung gerade nicht der Fall.
Das mag ja sein, nur werden ins Fahreignungsregister nur
rechtskräftige Entscheidungen der Strafgerichte wegen einer Straftat, die in der Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe s bezeichnet ist, soweit sie auf Strafe, Verwarnung mit Strafvorbehalt erkennen oder einen Schuldspruch enthalten,
Das ist bei einer Verfahrenseinstellung gerade nicht der Fall.
Das war mir nicht bekannt, danke für die Aufklärung!
Das war mir nicht bekannt, danke für die Aufklärung!
Du solltest bedenken, dass man sich gegen eine Verfahrenseinstellung in aller Regel nicht wehren kann, sonst wäre dieser Weg der Verfahrenseinstellung ja eine Arzt Ersatzbestrafung.
Du solltest bedenken, dass man sich gegen eine Verfahrenseinstellung in aller Regel nicht wehren kann, sonst wäre dieser Weg der Verfahrenseinstellung ja eine Arzt Ersatzbestrafung
Das klingt logisch. Nochmal danke :)
Nein, bekommt man nicht.
Danke für die schnelle Antwort :)
Oh doch.
Ja das Jugendstrafrecht wurde angewandt. Dies wurde nicht vor Gericht entschieden ich habe damals nur Post von der Jugendgerichtshilfe bekommen dass das Verfahren gegen Auflagen eingestellt wird. Ich habe nur Angst das ich Punkte bekomme das ganze ist vor 1 Jahr passiert.