Wer bekommt die Punkte in Flensburg wenn ich nicht selber fahre?

27 Antworten

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Hallo Beutelkind

in Deutschland gibt es keine Halterhaftung, deswegen bekommt immer der Fahrer die Punkte.

schoenehaende  20.12.2013, 10:47

Auch der Halter kann bei einigen Verstößen in die Pflicht genommen werden. Wenn beispielsweise der TÜV-Termin überschritten wird.

FataMorgana2010  20.12.2013, 10:51
@schoenehaende

Und der Halter kann auch verpflichtet werden, ein Fahrtenbuch zu führen, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann.

Beutelkind 
Beitragsersteller
 21.12.2013, 17:40

Herzlichen Dank für Deine Antwort und vor allem auch für Deine en­ga­gierte Begleitung meiner Frage! :)

ginatilan  21.12.2013, 17:43
@Beutelkind

danke für den Stern

und vor allem auch für Deine en­ga­gierte Begleitung meiner Frage! :)

das geht auch manchmal nach hinten los:-)

Beutelkind 
Beitragsersteller
 21.12.2013, 17:53
@ginatilan

Hier hat's mir gut gefallen!

Lukei  20.12.2013, 10:51

Das stimmt nicht ganz. Der Halter des Fahrzeuges ist Beutelkind und nicht der Fahrer. Erst einmal wird der Halter aufgefordert sich zu aessern und dann kann und muss er angeben wer gefahren ist.

Er gibt ja selbst an, das er der Eigner des Fahrzeuges ist.

ginatilan  20.12.2013, 10:57
@Lukei

noch einmal:

in Deutschland gibt es keine Halterhaftung

@schoenehaende

wir reden hier von Geschwindigkeitsüberschreitungen, oder hab ich was verpasst?

Und der Halter kann auch verpflichtet werden, ein Fahrtenbuch zu führen, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann.

wir reden hier von der Vergabe von Punkten und Bußgeld!!

Spassbremse1  21.12.2013, 10:00
@ginatilan

@ginatilan: aber selbstverständlich kann der Halter zum Führen eines Fahrtenbuchs verpflichtet werden, wenn so etwas mehr als 1-2 mal vorkommt. Und ich finde das ehrlich gesagt auch richtig ;)

Crack  21.12.2013, 10:29
@Spassbremse1

Das hat ginatilan ja auch nicht bestritten.

In der Frage geht es aber darum wer das Bußgeld zu zahlen hat.

Die Punkte bekommt immer der Fahrer!

Allerdings solltest Du dran denken, bevor Du jemand anderen Dein Auto fahren lässt, dass die KFZ-Versicherung möglichst vorher informiert werden sollte! Sicher hast Du Deine Versicherung auch so abgeschlossen, dass der Wagen nur von Dir oder ganz nahen Angehörigen gefahren wird!

Beutelkind 
Beitragsersteller
 21.12.2013, 13:33

Das ist ein guter Hinweis, allerdings wurde die Versicherung von Anfang an so abgeschlossen, dass auch andere Menschen Versicherungsschutz haben! Es gab nämlich Zeiten, da konnte ich gar nicht selber fahren...

auchmama  21.12.2013, 22:23
@Beutelkind

Frag trotzdem noch mal genau nach, ob da auch Fahranfänger eingeschlossen sind! Sicher ist sicher! ;-)

Beutelkind 
Beitragsersteller
 21.12.2013, 22:40
@auchmama

Hast Recht, das mit dem Anfänger hab' ich nicht auf dem Schirm gehabt... Na, wenn das mal nicht schief geht...^^

Morgen!

Die Punkte bekommt der der Halter des Wagens bzw. der Inhaber der Fahrzeugpapiere. Wenn du der Halter des Wagens bist, dein Bruder aber zu schnell fährt und erwischt wird, bekommst du trotzdem den Bußgeldbescheid, weil der Wagen auf dich zugelassen ist und damit verantwortlich bist.

FataMorgana2010  20.12.2013, 10:50

Der Halter bekommt zwar den Bußgeldbescheid - aber die Punkte bekommt er nur, wenn auch nachgewiesen werden kann, dass er auch gefahren ist. Es wird zunächst angenommen, dass der Halter entweder selbst gefahren ist oder aber weiß, wer sein Auto gefahren hat. Der Bußgeldbescheid bietet die Gelegenheit zur Stellungnahme. Wenn die Polizei kein Bild hat oder den Fahrer nicht anders identifiziert hat (z. B. weil sie ihn herausgewunken hat), gibt es auch keine Punkte. Dem Halter kann aber auferlegt werden, dass er ein Fahrtenbuch führt, damit bei zukünftigen Verstößen der Fahrer ermittelt werden kann.

ginatilan  20.12.2013, 11:01
@FataMorgana2010

Der Halter bekommt zwar den Bußgeldbescheid -

FALSCH

er bekommt einen Anhörungsbogen

und den muss er gar nicht ausfüllen!!!!!

FataMorgana2010  20.12.2013, 11:10
@ginatilan

Stimmt - aber wenn er den Anhörungsbogen nicht ausfüllt (ich habe ja auch geschrieben "Gelegenheit zur Stellungnahme" nicht "Pflicht zur Stellungnahme"), dann folgt in der Regel der Bußgeldbescheid an ihn. Dem kann man dann immer noch widersprechen, klar.

Es ging mir auch im wesentlichen darum, dass der Halter zwar die Post bekommt (mit Anhörungsbogen usw.), der Fahrer (sofern er ermittelt werden kann) aber die Punkte.

ginatilan  20.12.2013, 11:12
@FataMorgana2010

dann folgt in der Regel der Bußgeldbescheid an ihn

dann kann es sein, dass er ein Fahrtenbuch führen muss

Es ging mir auch im wesentlichen darum, dass der Halter zwar die Post bekommt (mit Anhörungsbogen usw.), der Fahrer (sofern er ermittelt werden kann) aber die Punkte.

genau so isses!

was soll dann das mit dem Bußgeldbescheid????

Beutelkind 
Beitragsersteller
 20.12.2013, 11:21
@ginatilan

Verstehe ich das richtig: Wenn ich den Fahrer nicht angebe, in einem Anhörungsbogen, dann bekommt niemand die Punkte, weil der Fahrer nicht ermittelt werden konnte?! Das kann doch nicht sein, oder?!

ginatilan  20.12.2013, 12:16
@Beutelkind

doch so ist es aber!

du bekommst dann als "Strafe" ein Fahrtenbuch aufgedrückt, was ja auch mit Kosten verbunden ist

Beutelkind 
Beitragsersteller
 20.12.2013, 12:53
@ginatilan

Hmm. Normal fahr' ich immer alleine, nur dieses eine Mal teile ich mir eine längere Tour mit einem "jungen Wilden"... :) Ich denk' mal, ich werde dem sehr genau auf die Finger, bzw. auf die Füße schauen...! Er fährt ganz gut, ist aber noch in der Probezeit - da will man ihm ja keine Punkte 'reinwürgen! Allerdings: Auf ein Fahrtenbuch hätte ich auch keinen Bock!

ginatilan  20.12.2013, 13:01
@Beutelkind

Punkte gibt es erst ab 21km/h zu schnell

pass auf, dass er nicht schneller als 10-15km/h über der Beschränkung fährt, dann gibt es nur ein Verwarnungsgeld.

immer die Geschwindigkeit einhalten wäre natürlich die beste Alternative, aber wer macht das schon?:-)

taigafee  20.12.2013, 17:00
@Beutelkind

himmel! wann ist das denn? ich werde für dich beten ;-)

Beutelkind 
Beitragsersteller
 20.12.2013, 17:07
@taigafee

Die Eifel ruft! :) Im Januar...

ginatilan  20.12.2013, 17:15
@Beutelkind

muss ich das verstehen?:-)

Beutelkind 
Beitragsersteller
 20.12.2013, 18:19
@ginatilan

Das war ein insider für taiga! :)

Beutelkind 
Beitragsersteller
 20.12.2013, 18:21
@ginatilan

...Ich werde Mühe haben, den Jungspund zu zügeln: Heute hat er entdeckt, dass mein Wagen einen Sportgang hat...^^ :)

bronkhorst  21.12.2013, 15:57
@Beutelkind

Wenn das Foto einigermaßen zu Geschlecht und Geburtsjahr des Halters oder einschlägig bekannten Haushaltsmitgliedern passt, kann schon mal eine Uniform vor der Tür stehen und einen Vergleich zwischen Original und Foto vornehmen.

Und wie gesagt - manchmal ist die Bußgeldstelle ein schlechter Verlierer und empfiehlt dann die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage - dann muss eine Zeitlang jeder Fahrer sich vor Fahrtantritt in das Fahrtenbuch eintragen und genau festhalten, von wann bis wann er fuhr.

Offiziell ist das eine Vorbeugungsmaßnahme für mehr Verkehrssicherheit - von den Betroffenen wird es nicht ganz zu Unrecht aber als Strafe empfunden.

koch234  21.12.2013, 23:28
@bronkhorst

einschlägig bekannten Haushaltsmitgliedern

oweiowei! °!°

;-)

Beutelkind 
Beitragsersteller
 20.12.2013, 10:46

Hast Du da eine "offizielle" Quelle bitte?!

ginatilan  20.12.2013, 11:02
@Beutelkind

Hast Du da eine "offizielle" Quelle bitte?!

ne , hat er nicht weil seine Antwort falsch ist

du bekommst einen Balken vors Gesicht und einen Anhörungsbogen, bei dem du an hand eines schlechten Schwarzweißfotos angeben sollst, wer der unangeschnallte, rauchende und telefonierende Kerl (wahlweise die unangeschnallte, trinkende, schminkende DAME) am Steuer ist.

Wenn du sagst, das war ich nicht und das weiß ich nicht,

könnte das aber auch zur Nachfrage übers Büro des örtlichen Sheriffs gehen und wenn der dich trotz Balken erkennt, kann es passieren, dass der auftaucht und dich fragt, wer denn da neben dir gesessen hat, das mit dem Balken wärst ja wohl du, "schaunsemal" .... peinlich ;-)

So könnte es kommen, theoretisch. Du könntest natürlich auch einfach auf dem Anhörungsbogen den wahren Teufelsfahrer verraten ... Einfacher

Und bevor nicht geklärt ist, wer die Punkte verdient, werden sie nicht verteilt.

Beutelkind 
Beitragsersteller
 20.12.2013, 18:17

Inzwischen habe ich beschlossen: Es wird keine Punkte geben! :) Glaubst Du echt, der Sheriff könnte mich erkennen?! (Ich schau' nur knapp über's Amaturenbrett und hatte schon mal so'n Bild von mir, auf dem ich mich selber kaum erkennen konnte :)

StupidGirl  21.12.2013, 10:09
@Beutelkind

Könnte er. Du sollest es also tunlichst unterlassen, einen 1,90 m großen Fahrer mit Vollbart anzugeben, wenn du eine 1,50 große blonde Frau bist.........oder umgekehrt! :-))

Beutelkind 
Beitragsersteller
 21.12.2013, 13:35
@StupidGirl

Ich bin nicht blond! :)

StupidGirl  21.12.2013, 17:07
@Beutelkind

Egal........und auch keinen Vollbart? :-))

Beutelkind 
Beitragsersteller
 21.12.2013, 17:35
@StupidGirl

Natürlich nicht! Bärte sind nicht sonderlich kleidsam, finde ich! :)