Straftat: Schnelles Beschleunigen auf Maximalgeschwindigkeit?
Ist es eine Straftat, sehr schnell auf das erlaubte Geschwindigkeitsmaximum zu beschleunigen. Wenn ja, welches Gesetz verletzt es?
12 Antworten
Hallo Unbekannt010110,
ein schnelles Beschleunigen ist nicht verboten.
Erzeugt man aber bei dieser Art der Beschleunigung:
- starken Lärm durch hochdrehen des Motors bis an den Drehzahlbegrenzer oder
- starken Lärm durch durchdrehende Räder
droht laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog folgender Bußgeldbescheid:
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Tatbestandsnummer: 130100
Tatvorwurf: Sie verursachten bei der Benutzung des Fahrzeugs unnötigen Lärm.
130100 Sie verursachten bei der Benutzung des Fahrzeugs unnötigen Lärm. (B - 0) 10,00
§ 30 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 117 BKat
Verwarnungsgeld 10,00 Euro
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein
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Mit der fristgerechten Zahlung der 10,00 Euro hat sich die Angelegenheit erledigt.
Richtig teuer kann diese Beschleunigungsorgie werden, wenn neben Dir noch ein zweiter so stark beschleunigt, denn dann kann unter Umständen dieses Kräftemessen als illegales Autorennen gewertet werden und es droht folgender Bußgeldbescheid:
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Tatbestandsnummer: 129618
Tatvorwurf: Sie nahmen als Kraftfahrzeugführer an einem nicht genehmigten Kraftfahrzeugrennen teil.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 29 Abs. 1, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 248 BKat
Bußgeld: 400,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren
Punkte: 2
Fahrverbot: 1 Monat
A Verstoß
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Kurz gefast:
Die Folgen für ein schnelles Beschleunigen, können sowie wie gar keine Ordnungswidrigkeit sein, es kann aber auch ein Verwarnungsgeld möglich sein und im schlimmsten Fall, ein Bußgeld von 400,00 Euro, welches sogar verdoppelt werden kann, wenn Dir vorgeworfen wird mit Absicht das Rennen gefahren zu sein.
Schöne Grüße
TheGrow
Es gibt kein Gesetz, was dies direkt verbietet. Es gibt jedoch innerorts eingerichtete Lärmschutzzonen mit Tempo 20 oder 30. Hochtouriges fahren im niedrigen Gang kann als Lärmbelästigung angesehen werden (eine Ordnungswiedrigkeit).
Sofern du dich an diese Zonen hällst und die ausgeschilderte Höchstgeschwindigkeit nicht überschreitest begehst du weder Straftat, noch Ordnungswiedrigkeit.
Man kann einem jedoch nicht verbieten beim beschleunigen spät hochzuschalten.
Das Beschleunigen ist nicht die Sache sondern die max. Geschwindigkeit nicht zu überschreiten je mehr PS ein Fahrzeug hat um so schwieriger ist das .
Den dann muss man in die Eisen steigen den nur von Gas gehen hilft da nicht .
Den die Masse will ja weiter und ist nicht gewillt das Tempolimit einzuhalten .
Und so was sollte man dann auch nicht in der Stadt Landstraße oder Fernstraße mit Begrenzung (50/70/100/130) machen den das sehen die Herren in blau nicht gern .
Mich hat da einer raus gezogen weil er meinte das überholen hätte die 70Km/h überschritten da ich einen PKW überholt hatte der ganz langsam von der Ampel wegzog Motorrad sehr leicht mit 95 PS war da ganz schnell vorbei er meinte auch da währe Überholverbot bin aber danach die Strecke in beiden Richtungen abgefahren und es war keins da .
Ist auch nichts nachgekommen war nur heiße Luft von der Polizei an den Tag .
Wenn
der ganz langsam von der Ampel wegzog
und Du sofort zum Überholen angesetzt hast, kann es gut sein, dass Du im Ampelbereich noch durchgezogene Linien überfahren hast (die gibt's fast immer auf den letzten Metern vor der Ampel - und damit in Gegenrichtung auch dahinter).
... Nur so'ne Idee zur Erklärung, warum die Blauen vielleicht von "Überholverbot" gesprochen haben ...
Du kannst beschleunigen wie du willst. Du darfst nur nicht die örtliche Höchstgeschwindigkeit überschreiten.
Nein, es sei denn, du fährst dann auf jemanden auf, unterschreitest den Mindestabstand oder gefährdest jemanden oder den Straßenverkehr dadurch. Das wären dann aber noch keine Straftaten sondern Ordnungswidrigkeiten.
Auch ohne Lärmschutzzone ist unnötiges Verursachen von Lärm eine Ordnungswidrigkeit.