Hohe beschleunig verboten?

5 Antworten

Solange es in etwa so abläuft, wie Du es ausführlich erklärst, dann sollte es auch kein Problem geben. Sollte Dich die Polizei doch einmal anhalten, dann würde ich einen anderen Erzählstil vorschlagen, einen der etwas natürlicher klingt.

Außer prollhaftem Benehmen ist nichts zu beanstanden, sofern die zulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten wird. Subjektiv wird das starke Beschleunigen, gerade bei entsprechender Geräuschentwicklung, als "schnell" empfunden im Sinne von schneller als die zugelassene Geschwindigkeit. Auf die gefühlte Wahrnehmung kommt es aber nicht an.

Im eigenen Interesse solltest Du bei den Sprints halt sicher sein, dass die Straße frei ist und nicht noch ein Fußgänger in einiger Entfernung zur Ampel über die Straße geht, der nicht damit rechnet, dass ein eben noch stehendes Auto losrast.

Hallo MxMustermann,

grundsätzlich gesehen ist es erst einmal nicht unzulässig "überdurchschnittlich schnell beschleunigen".

Ist dieses schnelle beschleunigen mit einer unzulässigen Lärmentwicklung durch durchdrehende Räder oder lautes aufheulen des verbunden droht lediglich der folgende Bußgeldbescheid:


Tatbestandsnummer: 130100

Tatvorwurf: Sie verursachten bei der Benutzung des Fahrzeugs unnötigen Lärm.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 30 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 117 BKat

Verwarnungsgeld: 10,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein


Problematisch wird das Ganze, wenn sich ein zweites Fahrzeug mit Dir ein Rennen liefert. Dabei bedarf es nach geltender Rechtsprechung noch nicht einmal eine Absprache. Es langt schon, wenn man dem anderen zeigen will, dass sein Auto schneller beschleunigt. In dem Fall droht folgender Bußgeldbescheid:


Tatbestandsnummer: 129618

Tatvorwurf: Sie nahmen als Kraftfahrzeugführer an einem nicht genehmigten Kraftfahrzeugrennen teil.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 29 Abs. 1, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 248 BKat

Bußgeld: 400,00 Euro plus 28,50 Euro Verwaltungsgebühren

Punkte: 2

Fahrverbot Ja = 1 Monat

A - Verstoß


Kann Euch nachgewiesen werden, dass Ihr Euch beispielsweise durch Handzeichen abgesprochen hat, liegt eine vorsätzliche Begehung des Rennens vor, was zur Folge hat, dass die 400,- Euro die für fahrlässige Begehung gelten zu verdoppeln sind.

In beiden Fällen hat der A - Verstoß für Fahranfänger in der Probezeit zur Folge, dass

  1. die Probezeit um 2 Jahre verlängert wird und
  2. ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet wird, dessen Kosten bis zu 400,- Euro betragen können.

Aber nochmal zusammengefast:

Grundsätzlich ist dieses "überdurchschnittlich schnelle beschleunigen" weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit.

Entsteht dabei unnötiger Lärm gibt's allenfalls ein Verwarnungsgeld von 10,00 Euro und sonst nichts.

Artet das Ganze aber in ein Rennen aus, wird's, teuer, gibt Punkte, Fahrverbot und Probezeitrelevante Maßnahmen.

Schöne Grüße
TheGrow

Nein du darfst beschleunigen so schnell du willst so lange der andere Verkehr nicht gefährdet und die zugelassene Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten wird.
Also gute Fahrt 😉

Solange du nicht die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitest, darfst du beschleunigen so stark du willst bzw. kannst. Natürlich nur, soweit die Straße vor dir frei ist und niemand gefährdet wird.