Ist Diebstahl im Nachhinein nachweisbar?
Meine kleine Cousine (13, und somit noch nicht strafmündig) hat mir gebeichtet, dass sie Heute was bei H&’M UND NewYorker hat mitgehen lassen. Sie war total aufgelöst und hat mich gefragt ob das Folgen hat. Ich hab natürlich mit ihr geredet, ihr erklärt wieso das nicht in Ordnung ist etc. Aber um ehrlich zu sein bin ich überfragt.
Laut ihrer Geschichte hat sie bei einem Shirt in der Kabine alle Etiketten entfernt und es unter ihr eigenes angezogen. Außerdem noch Ringe, die sie in der Kabine einfach aus der “Pappe” rausgenommen hat.
Natürlich kriegt sie jetzt keine Strafe, das ist mir bewusst, aber denkt ihr sowas wird nachverfolgt? Ist keine tolle Sache aber das können ja maximal 10-15€ gewesen sein, oder? Wird das nicht, sogar wenn man es rausfindet eingestellt?
3 Antworten
Strafrechtliche Folgen hat das keine. Sie ist aber trotzdem zur Herausgabe des Diebesgutes verpflichtet (§ 812 BGB), und im Übrigen Schadensersatzpflichtig (§ 823 i.V.m. § 828 BGB).
Mein Rat: Geht zu dem Laden und gebt das Diebesgut zurück. Wenn deine Cousine sich aufrichtig entschuldigt, sieht man dort vielleicht sogar von einem Hausverbot ab.
Nein sowas wird nie nachverfolgt, zumal man ja auch nicht einfach ein 13 jähriges Mädchen identifizieren kann, wenn der Diebstahl überhaupt bemerkt wird. Es passiert normalerweise nicht mal etwas, wenn es piept.
Ja eben, genau das war mein Gedanke.
Dankeschön!
Ich bezweifle, dass die das jetzt nachverfolgen werden. Entweder sie bekommen es gleich mit oder nicht
Was anderes wärs jetzt wenn sie was im 100€+ Bereich hätte mitgehen lassen. Da müssten die Eltern dafür büßen (glaube ich)
Achso, okay. Danke für das Aufklären :)
Glauben kannst du in der Kirche :)
Sippenhaft gibt es in Deutschland nicht und die Aussage "Eltern haften für ihre Kinder" ist einer der verbreitetsten Rechtsirrtümer überhaupt hierzulande.