Ist Diebstahl im Nachhinein nachweisbar?

3 Antworten

Strafrechtliche Folgen hat das keine. Sie ist aber trotzdem zur Herausgabe des Diebesgutes verpflichtet (§ 812 BGB), und im Übrigen Schadensersatzpflichtig (§ 823 i.V.m. § 828 BGB).

Mein Rat: Geht zu dem Laden und gebt das Diebesgut zurück. Wenn deine Cousine sich aufrichtig entschuldigt, sieht man dort vielleicht sogar von einem Hausverbot ab.

Nein sowas wird nie nachverfolgt, zumal man ja auch nicht einfach ein 13 jähriges Mädchen identifizieren kann, wenn der Diebstahl überhaupt bemerkt wird. Es passiert normalerweise nicht mal etwas, wenn es piept.

idkwbu 
Beitragsersteller
 04.01.2022, 02:40

Ja eben, genau das war mein Gedanke.

Dankeschön!

Ich bezweifle, dass die das jetzt nachverfolgen werden. Entweder sie bekommen es gleich mit oder nicht

Was anderes wärs jetzt wenn sie was im 100€+ Bereich hätte mitgehen lassen. Da müssten die Eltern dafür büßen (glaube ich)

Answer1234567  04.01.2022, 02:50
Da müssten die Eltern dafür büßen (glaube ich)

Glauben kannst du in der Kirche :)

Sippenhaft gibt es in Deutschland nicht und die Aussage "Eltern haften für ihre Kinder" ist einer der verbreitetsten Rechtsirrtümer überhaupt hierzulande.

dxrjia  04.01.2022, 03:18
@Answer1234567

Achso, okay. Danke für das Aufklären :)