Strafmündig mit 13?

7 Antworten

Hey!

Maßgeblicher Zeitpunkt bei Straftaten ist die Handlung, § 8 Satz 1 StGB (https://dejure.org/gesetze/StGB/8.html#S1). (Interessant auch S. 2 in manchen Fällen - z.B. Delikten in denen der Erfolg später eintritt)

Die verwerfbare Schuld entsteht auch zu diesem Zeitpunkt. Es ist also nach den Strafgesetzen die zu der Zeit gelten zu Urteilen. Neuere Gesetze finden dann keine Anwendung (gab schon Ausnahmen, NS-Prozesse). Dies gilt nach h.A. nicht für Änderungen bzw. der Auslegung von Gesetzen.

Im konkreten Fall ist damit bei Handlung im Alter von 13 Jahren gewesen und damit liegt Strafunmündigkeit iSv. § 19 StGB (https://dejure.org/gesetze/StGB/19.html) vor.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Die Strafe richtet sich immer nach dem Tatzeitpunkt, wenn ein 13jähriger eine Straftat begeht und er wird erst mit 14 ermittelt, dann gilt für ihn die Strafunmündigkeit. Dies schützt ihn jedoch nicht vor möglichen Maßnahmen von Jugendamt und Familiengericht.

Nein, aber das Jugendamt wird dann öfters einen Besuch bei demjenigen absolvieren.

Kann man nicht.

Es zählt nur, wann man die Tat begangen hat.

nein du wirst noch nicht bestraft, weil du zum Tatzeitpunkt noch 13 warst.