Genauer Unterschied zwischen Deliktsfähig und Strafmündig?
Kann mir dass bitte jemand erklären? Strafmündig ist man ja beschraenkt ab 7 oder? Ausser im fliessenden Strassenverkehr. Strafbar doch aber erst ab 14. Was passiert dann wenn ein 9 jaehriger etwas beschaedigt? Oder krasser sogar einen Mord begeht? Der ist ja dann noch nicht strafbar, aber was fällt dann hier unter die Definition deliktsfähig?
5 Antworten
Deliktsfähig ist man, wenn man nach § 828 BGB für einen vorsätzlich oder fahrlässig angerichteten Schaden Ersatz leisten muss. Als Strafmündigkeit hingegen bezeichnet man die Schuldfähigkeit im Sinne des StGB.
Deliktsfähig ist man, wenn man nach § 828 BGB für einen vorsätzlich oder fahrlässig angerichteten Schaden Ersatz leisten muss.
Es ist natürlich genau umgekehrt: Wenn man deliktfähig ist, dann muss man grundsätzlich Schadensersatz leisten.
Ein Delikt ist eine rechtswidrige Handlung oder Unterlassung, die zivilrechtlich zum Schadensersatz bzw. strafrechtlich zu einer Verurteilung führen kann.
Die zivilrechtliche Deliktfähigkeit ist in § 828 BGB beschrieben, demnach ist
- nicht deliktfähig, wer das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet hat bzw. wer
- beschränkt deliktfähig, wer zwar das 7. aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Die strafrechtliche Deliktfähigkeit hingegen beginnt erst mit Vollendung des 14. Lebensjahres. Sie wird im Jargon auch "Strafmündigkeit" genannt.
Gesetzliche Grundlage ist § 19 StGB:
§ 19 Schuldunfähigkeit des Kindes
Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.
Wenn ein Neunjähriger etwas beschädigt, dann ist er für die Tat verantwortlich und kann zum Schadensersatz herangezogen, sofern er bei der Begehung der schädigenden Handlung die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.
Wenn ein Neunjähriger einen Mord begeht, ist er aufgrund seiner Schuldunfähigkeit nicht strafrechtlich verurteilbar.
Die Deliktsfähigkeit bezieht sich auf die zivilrechtlichen Ansprüche, die aus einer rechtswidrigen Tat erwachsen, bei der Strafmündigkeit geht es dagegen um die Frage, ob ein Strafanspruch des Staates besteht.
Wenn ein 9jähriger etwas beschädigt, dann haftet er dafür (zivilrechtlich) gem. § 823 BGB. Er muss zum Beispiel eine eingeworfene Fensterscheibe ersetzen. Er kann aber dafür nicht bestraft werden, es gibt also z.B. keinen Freizeitarrest.
Beim Mord müsste er ggf. Unterhalt leisten und Begräbniskosten zahlen, würde aber ebenfalls nicht bestraft werden.
Und nein, eine beschränkte Strafmündigkeit gibt es nicht. Strafmündig wird man mit 14.
die Antwort ist zwar sehr alt aber aber trotzdem möchte ich anmerken das es eine eingeschränkte Strafmündigkeit gibt, da handelt man dann nach dem JGB und nicht nach dem Erwachsenen Strafrecht
Strafmündig ist man erst mit Vollendung des 14. Lebensjahres.