Strom Abzapfen -- welche Bestrafung?

9 Antworten

Entziehung elektrischer Energie gemäß § 248c Strafgesetzbuch (StGB). In Betracht kommt auch eine Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung (§ 303 StGB). Zivilrechtlichen folgt gegen dann ein Schadensersatzanspruch (Hochrechnung der entnommenen Leistung). Als mögliche Anspruchsgrundlagen kommen in Betracht: § 826 BGB (vorsätzliche sittenwidrige Schädigung) oder §§ 812 ff. BGB (ungerechtfertigte Bereicherung).

hallo,habe folgendes dazu gefunden

Das Strafgesetzbuch sagt dazu folgendes: § 248c StGBEntziehung elektrischer Energie. (1) Wer einer elektrischen Anlage oder Einrichtung fremde elektrische Energie mittels eines Leiters entzieht, der zur ordnungsmäßigen Entnahme von Energie aus der Anlage oder Einrichtung nicht bestimmt ist, wird, wenn er die Handlung in der Absicht begeht, die elektrische Energie sich oder einem Dritten rechtswidrig zu zueignen, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Abgesehen davon könnt ihr als Geschädigte (und der Stromversorger) eine Anzeige wegen Betruges erstatten und Zivilklage gegen den Stromklauer einreichen, damit ihr Schadenersatz erhaltet.

BlumenBlumen12 
Beitragsersteller
 14.06.2011, 19:02

Also könnte das mehr werden als nur ne Geldstrafe?

drewerdrewer  14.06.2011, 19:09
@BlumenBlumen12

ja theoretisch schon..das gesetz liest sich natürlich erstmal sehr hart..aber wird kaum angewandt.es lässt dem richter eben aber bei extremen fällen diese strafe zu..

aber geh davon aus das man nicht gleich weggesperrt wird..davor gibts noch andere strafen wie geldstrafen..

nur wenn jemand immer und immer wieder auffällig wird,könnte es durchaus sein das man dafür ins gefängnis wandert

BlumenBlumen12 
Beitragsersteller
 14.06.2011, 19:14
@drewerdrewer

okay dankeschön

Dabei haben sie einen Kumpel von mir erwischt. Nennt sich "Diebstahl einer nicht beweglichen Sache" (hab ich mir gemerkt, weil ich den Ausdruck lustig fand. Wenn man nicht weiß worum es geht sagt man erst mal "Hää? Wie kann man etwas stehlen, was man nicht bewegen kann?"). Der musste damals knapp über 1.000 DM Strafe zahlen (ist schon ein paar Jahre her).

klassischer Diebstahl! Nun hängt vom Alter ab aber Geldstrafe und Sozialstunden allemal und vor allem kann dich der Hausverwalter auf der Stelle rausschmeissen wenn er keine Kriminellen in seinem Haus duldet!

Diebstahl und Siegelbruch, weil der Zähler ja beim Anschluß versiegelt ist. Gibt beim 1. Mal eine Geldstrafe.