Anzeige bekommen wegen Nachstellung Gegenanzeige wegen Verleumdung?
Es geht um Folgendes..Hab eine Anzeige wegen Nachstellung bekommen.Jedoch habe ich nichts gemacht was das Leben einer Person schwerwiegend beeinträchtigt hat und habe auch nicht gegen den Willen einer Person gehandelt.Die Person behauptet jedoch nur weil ich in der Nähe ihres Hauses war,dass sie sich von mir bedroht fühlt und dass ich ihr was schlimmes antun werde.Obwohl ich sie weder angefasst noch angesprochen habe wird dies behauptet.Möchte deswegen Gegenanzeige wegen Verleumdung erstatten ist dies möglich?Weil sie mich unrecht beschuldigt hat.Wird dies was bringen wenn sie nicht nachweisen können dass ich ihr Leben nicht schwerwiegend beeichträchtigt habe?
3 Antworten
Warte es doch erstmal ab - eine Anzeige ist ja kein Urteil.
Anzeigen kann man jeden, danach muss man allerdings auch beweisen, was man behauptet hat, sonst könnte man ja einnfach etwas erfinden
Wenn Du nichts getan hast, würde ich das einfach auf mich zukommen lassen
Richtig - abwarten ist das Sinnvollste.
Allerdings: Ermittlungsverfahren leitet eine Staatsanwaltschaft nicht erst ein, wenn eine (Un)Tat bewiesen wurde, sondern wenn sie glaubhaft gemacht wurde
Zum Selbstschutz kannst Du Deine Anzeige machen. Aber ich garantiere Dir, eure beiden Anzeigen werden eingestellt ausser es hat schon Vorfälle gegeben.
Fotos zu veröffentlich ohne Erlaubnis des Betroffenen ist generell nicht erlaubt. Wenn eine fremde Person Deein Instagarmkonto benutzt hat wird es schwer für Dich sein das zu beweisen.
Ich würde mir keinen zu großen Kopf darüber machen.
Ausnahme Es war scchon öfters der Fall,, dann kann es zu einer Straftat werden
Es geht um ein Haus, da liegen den Persönlichkeitsrechte wohl etwas niedriger😉
Solange die Person nur Anzeige erstattet und nicht öffentlich gemacht hat, daß sie diese Anzeige gemacht hat, ist es keine Verleumdung, sondern "nur" eine falsche Anschuldigung
das ist aber auch strafbar.
Stalking auch - aber beide Seiten müssen ihre Angaben auch belegen können und da Du "in der Nähe ihres Hauses" warst, hast Du schlechte Karten, wenn das Haus nicht nebenan oder auf Deinem normalen Weg zur Schule / Arbeit steht.
Und noch schlechtere, wenn die "Person" weiblich und Du männlich bist, weil dann in unserer "Kultur" die Beweislast oft umgekehrt wird *g*
Nein man darf sich in Deutschland dort aufhalten wo man will.Ein Anwalt hatte mir dies auch bestätigt.
Mir wird vorgeworfen dass ich ein Haus fotografiert habe und es durch Instagram veröffentlicht habe und dumme Kommentare hinterlassen habe,die provozierend einwirken. 1. Hab ich das nicht gemacht und könnte man oder würde man die Person die das Instagram Konto benutzt hat ausfindig machen?ist das überhaupt strafbar