Anzeige bekommen wegen Nachstellung Gegenanzeige wegen Verleumdung?

3 Antworten

Warte es doch erstmal ab - eine Anzeige ist ja kein Urteil.

Anzeigen kann man jeden, danach muss man allerdings auch beweisen, was man behauptet hat, sonst könnte man ja einnfach etwas erfinden

Wenn Du nichts getan hast, würde ich das einfach auf mich zukommen lassen

Midgarden  29.11.2016, 22:54

Richtig - abwarten ist das Sinnvollste.

Allerdings: Ermittlungsverfahren leitet eine Staatsanwaltschaft nicht erst ein, wenn eine (Un)Tat bewiesen wurde, sondern wenn sie glaubhaft gemacht wurde

Zum Selbstschutz kannst Du Deine Anzeige machen. Aber ich garantiere Dir, eure beiden Anzeigen werden eingestellt ausser es hat schon Vorfälle gegeben.

goldeneye43 
Beitragsersteller
 29.11.2016, 22:38

Mir wird vorgeworfen dass ich ein Haus fotografiert habe und es durch Instagram veröffentlicht habe und dumme Kommentare hinterlassen habe,die provozierend einwirken. 1. Hab ich das nicht gemacht und könnte man oder würde man die Person die das Instagram Konto benutzt hat ausfindig machen?ist das überhaupt strafbar

rgamst  29.11.2016, 22:44
@goldeneye43

Fotos zu veröffentlich ohne Erlaubnis des Betroffenen ist generell nicht erlaubt. Wenn eine fremde Person Deein Instagarmkonto benutzt hat wird es schwer für Dich sein das zu beweisen.

Ich würde mir keinen zu großen Kopf darüber machen.

Ausnahme Es war scchon öfters der Fall,, dann kann es zu einer Straftat werden

Still  30.11.2016, 09:08
@rgamst

Es geht um ein Haus, da liegen den Persönlichkeitsrechte wohl etwas niedriger😉

Solange die Person nur Anzeige erstattet und nicht öffentlich gemacht hat, daß sie diese Anzeige gemacht hat, ist es keine Verleumdung, sondern "nur" eine falsche Anschuldigung

goldeneye43 
Beitragsersteller
 29.11.2016, 22:40

das ist aber auch strafbar.

Midgarden  29.11.2016, 22:47
@goldeneye43

Stalking auch - aber beide Seiten müssen ihre Angaben auch belegen können und da Du "in der Nähe ihres Hauses" warst, hast Du schlechte Karten, wenn das Haus nicht nebenan oder auf Deinem normalen Weg zur Schule / Arbeit steht.

Und noch schlechtere, wenn die "Person" weiblich und Du männlich bist, weil dann in unserer "Kultur" die Beweislast oft umgekehrt wird *g*

goldeneye43 
Beitragsersteller
 29.11.2016, 23:18
@Midgarden

Nein man darf sich in Deutschland dort aufhalten wo man will.Ein Anwalt hatte mir dies auch bestätigt.