strafe wegen zu lauter musik?
hey,
also ich und meine kollegen sind recht assi, im auto haben wiur die lautstärke oft bis zum anschlag was wirklich EXTREM laut ist! könnte ich (der fahrer) irgendeine strafe desewgen bekommen? ich bin in der probezeit und darf mir keine Punkte erlauben!!!!!!
11 Antworten
also erstmal JA du kannst dafür ein verwarnungsgeld bekommen, denn bei voller Dröhnung hört du keine Hupe und keine Martinshorn mehr, außerdem lenkt dich das stark ab, als Fahranfänger sowieso. Zweitens fühlen sich viel Menschen, so wie ich auch genervt, wenn ein Auto mit lauter Musik an der Ampel oder sonstwo neben einem steht, natürlich mit geöffneten Fenstern und man ist dann gezwungen, sein eigenes Radio lauter zu drehn, damit man überhaupt noch seine eigene Musik hört. Meistens ist es dann gleich noch eine bescheuerte Sonderschul-Mucke, die man ertragen muss. (bei dir natürlich nicht, denn dein Musikgeschmack ist sicher gut...) Denk mal darüber nach, du willst das auch nicht....
oh man jetzt zieht er alle die laute musik hören über einenn kamm! dann schleimt er noch (bei dir natürlich nicht, denn dein Musikgeschmack ist sicher gut...) kotz
Ja, kannst du. Aber ich denke es kommt auch immer auf das persönliche empfinden an, ob die Musik zu laut ist.
Ich gebe zu, bei guter Musik, drehe ich schon mal öfters auf bei guter Musik. Einmal stand die Polizei hinter mir, und ich hatte die Musik wie fand schon ziemlich laut. Die fanden es eher mehr amüsant als störend.
Mein Freund hatte auch dies bezüglich noch nichts und der hört immer wie dies zum beispiel plus basbox im Kofferraum
ach wie einsichtig.. ich und meine Kollegen sind recht assi.. Tolles benehmen..ne ne.. und die Punkte sollst du dir möglichst auch nach der Probezeit nicht erlauben..
§1 StVO / (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Laute Musik ist per se eine Belästigung anderer Personen, unabhängig von der Uhrzeit. Dadurch resultiert diese Ordnungswidrigkeit: Unnötige Lärmbelästigung:10,- € Bußgeld, keine Punkte.
Wenn man diese Ordnungswidrigkeit zudem noch in der Ruhezeit (z.B. Nachtruhe, stille Feiertage, etc.) begeht, erhöht sich der Betrag.
Teuer wird es im Falle von Unfällen. Sobald bewiesen werden kann (Zeugenaussagen reichen da völlig) daß die Musik sehr laut war, wird davon ausgegangen, daß der Fahrer dadurch Hupen oder Sirenen nicht mehr gut oder gar nicht hören konnte. Dann ist mindestens eine Teilschuld garantiert. Und in dem Fall können durchaus Punkte oder ein Fahrverbot drohen. Letzteres hängt allerdings von der Art des Unfalles ab.
Ich geb KieraCameron soweit recht. Nur soweit ich weiß ist es egal solange wie du dein Fahrezug bewegst. Also wenn du irgendwo Stehst, Parkplatz, im Hof eines Mehrfamilienhaus oder so solltest du doch besser deine Musiklautstärke reduzieren da du dir sonst eine anzeige wegen ruhestörung und nötigung einhandeln. kommt meist halt auch drauf an wie die leute in der umgebung sind die deine musik ertragen müssen. mir ham se auch schon mehrere male mit anzeige gedroht weil ich gerne Schranz in voller Lautstärker Höre und man den Bass bis sonst wo hört
natürlich auch nicht während der Fahrt. Tipp: steck dir doch deinen Bass mal hinten rein, mal sehen wieviel du dann veträgst.....