Strafe wegen Unfall auf nasser Fahrbahn?
Hallo liebe Community,
Ich hatte vor kurzem einen Verkehrsunfall auf einer Brücke. Aufgrund von Regen war die Fahrbahn nass und durch die Scheinwerfer im Gegenverkehr wurde ich einen kurzen Moment lang geblendet. Ich habe kurz nach links geguckt und als ich wieder nach vorne geguckt habe hab ich nur noch Bremsleuchten gesehen. Ich hab sofort eine Vollbremsung gemacht hab aber aufgrund der nassen Straße nur wenig runter bremsen können und habe dennoch einen Unfall verursacht. Bei dem der Vordermann sich leicht am Kopf verletzt hat da er durch den Aufprall gegen die Kopflehne geknallt ist. Jetzt wird mir durch die Polizei natürlich Fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Habe ich nun mit Konsequenzen zu rechnen? Bin nicht zu schnell gefahren habe mehr als genug Abstand gehalten war auch nicht am Handy oder betrunken.Das Unfallopfer wurde von mir und der Polizei jeweils 3 mal gefragt, ob er einen Rettungswagen braucht, hat dies aber verneint muss ich nun mit Schmerzensgeld rechnen? Bin noch in der Probezeit.
7 Antworten
Die eigentlichen Unfallschäden (und dazu gehört auch ein angemessenes Schmerzensgeld, wenn vom Unfallgegner geltend gemacht) reguliert die Haftpflichtversicherung Deines Fahrzeugs.
Hinsichtlich der fahrlässigen Körperverletzung wirst Du von der Polizei kontaktiert werden sofern der Unfallgegner Strafanzeige erstattet hat und wegen möglichen öffentlichem Interesse hier Offizialdelikt deklariert wurde.
Was Du machen kannst: Dich beim Unfallgegner persönlich/telefonisch entschuldigen und Deine Haftpflicht bitten, die Schadensersatzansprüche Deines Unfallgegners schnell und zügig zu regulieren.
Das kann ich dir ganz genau sagen, was da jetzt passiert.
Zunächst mal gilt bei einem Auffahrunfall der sogenannte "Beweis des ersten Anscheins". Das bedeutet, bis zum Beweis des Gegenteiles wird dem Auffahrenden 100% Schuld gegeben, da er entweder abgelenkt war, seine Geschwindigkeit nicht an die Sicht- Wetter oder Straßenverhältnisse angepasst war oder weil er den erforderlichen Abstand nicht eingehalten hat. Nach deiner Schilderung könnten hier sogar alle drei Umstände zutreffen.
Das hat zum einen strafrechtliche und zum anderen zivilrechtliche Folgen.
Strafrechtliche Folgen:
Die Polizei wird eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung schreiben und an die Staatsanwaltschaft schicken. Dass die Staatsanwaltschaft ein entsprechendes Verfahren gegen dich einleitet, wird dir schriftlich mitgeteilt. Das ist auch völlig unabhängig davon, ob der Verletzte eine Anzeige aufgibt oder nicht, denn es liegt bei Körperverletzung im Strapenverkehr grundsätzlich ein öffentliches Interesse wegen der allgemeinen Sicherheit im Straßenverkehr vor. Bei geringer Verletzung und geringer Schuld wird das Verfahren aber trotzdem oft wegen Geringfügigkeit eingestellt und an die Bußgeldstelle weitergeleitet. Falls nicht, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, deren Ausgang nie vorhersagbar ist. In deinem Fall würde ich aber zu 90% mit einer Einstellung rechnen. Darüber erhälst du ebenfalls eine schriftliche Nachricht vom Staatsanwalt und das ganze geht an die Bußgeld- bzw. Führerscheinstelle. Von dort kannst du ein Bußgeld in Höhe von vermutlich 35,- erhalten ohne Punkt und A-Verstoß. Du solltest bei deiner Aussage aber vorsichtig sein und den Unfall nicht auf das Wetter schieben, denn dann kann eventuell in Frage kommen: "Sie fuhren bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit.", macht 145,-, einen Punkt und A-Verstoß.
Zivilrechtliche Folgen:
Sämtlichen Fremdschaden übernimmt die Haftpflichtversicherun incl. Dachschaden, Schmerzensgeld, Nutzungsausfall, fremde Rechtsanwaltkosten und was da so noch alles kommen kann. Du musst den Unfall deiner Versicherung aber unverzüglich, d.h. innerhalb einer Woche melden. Dafür wirst du dann nächstes Jahr hochgestuft, womit sich die Jahresprämie deutlich erhöht.
Für den eigenen Schaden musst du privat bezahlen, egal ob es dein oder ein fremdes Auto war. Hier tritt lediglich eine Vollkaskoversicherung ein, sofern vorhanden. Da bleibt dann eventuell nur ein Selbstbehalt und die wird dann auch im nächsten Jahr hochgestuft.
Ich habe kurz nach links geguckt
Eine ganz dumme Idee, dass solltest Du Dir ganz schnell abgewöhnen, ansonsten war das nicht Dein letzter Unfall gewesen.
und als ich wieder nach vorne geguckt habe hab ich nur noch Bremsleuchten gesehen
Zu schnell gefahren, Fuß vom Gas, genügend Abstand halten.
eine Vollbremsung gemacht hab aber aufgrund der nassen Straße nur wenig runter bremsen können
Wahrscheinlich noch die Sommerreifen und keine Winterreifen gewesen.
leicht am Kopf verletzt hat da er durch den Aufprall gegen die Kopflehne geknallt ist
Eindeutig warst Du zu schnell unterwegs.
Bin nicht zu schnell gefahren habe mehr als genug Abstand gehalten
Wenn das nicht gewesen wäre, dann hätte der Unfall vermieden werden können.
ob er einen Rettungswagen braucht, hat dies aber verneint muss ich nun mit Schmerzensgeld rechnen?
Auswirkungen eines Unfalls können auch nach Tagen zum Vorschein kommen.
Hoffentlich haben Deine Eltern eine Rechtschutzversicherung, ansonsten solltest Du schleunigst eine am Montag abschließen.
Am besten noch zu einem Rechtsanwalt gehen, wenn es zur Klage kommt.
Denn die Probezeit wird jetzt nochmals verlängert und bei weiteren Unfällen wird das ganz schön teuer.
Wahrscheinlich noch die Sommerreifen und keine Winterreifen gewesen.
noch hat es nicht gescheit oder gefroren. - ob in dem Falle ne Haftpflicht greift, die erst abgeschlossen wird ...
Ich zieh auch immer die Schneeketten drauf wenn es im Sommer regnet
möglich dass noch was kommt - ein HWS-Syndrom kann sich auch erst später einstellen, so dass die Person sich im KH behandeln lassen muss.
2 Sachen - unangepasste Geschwindigkeit - zu wenig Abstand
Verlängerung der Probezeit mit allen Konsequenzen.
Also meiner Meinung nach bist du Schuld, denn anscheinend war der Abstand ja doch nicht groß genug und ich kann doch auch nicht einfach auf dem Gas bleiben, wenn ich nichts sehe. 😅
Achja zum Glück kann man ja die Ironie so gut raushören bei einem Text, in dem nicht mal ein Smiley enthalten ist um dem vllt etwas Ausdruck zu verleihen. ;)
Und wieso solltest du denn sonst etwas von „in die Eisen steigen“ erwähnen, wenn du mich nicht meinst und vorneweg schon eingeworfen hast, dass ich zum Glück kein Richter bin?
Tut mir leid, dass ich mich angesprochen fühle, wenn du meine Antwort kommentierst. 🤦🏻♂️
Zum Glück kannst du noch viel besser lesen. Wo habe ich mich auf dich bezogen? War eine allgemeine Aussage mit nem Tupfer Ironie am Ende.
Zum Glück bist du kein Richter. Es gibt aber auch keinen Grund direkt ne Notbremsung zu machen oder in die Eisen zu gehen wenn man kurz mal geblendet wird. Sonst passiert es, dass jemand hinten drauf fährt...
Zum Glück kannst du so gut lesen oder wo habe ich etwas von in die Eisen steigen gesagt. 🤔