Führerschein A1 nach Unfall in probezeit weg?
Mein Sohn hatte heute einen Unfall (ihm ist glücklicherweise nichts passiert). Er ist in einer regenfeuchten Kurve mit ca. 45km/h mit seiner 125er weggerutscht und das Moped ist auf die linke Fahrbahn gerutscht, wo es mit einem Auto kollidierte.
Nun meint die Polizei, daß ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit 100€ und 1Punkt geahndet, da er auf die gegenfahrbahn geraten ist. Das Internet ist widersprüchlich, was den Entzug des Führerscheins angeht.
Weiß jemand genau Bescheid?
5 Antworten
Zunächst muss nun erst einmal abgewartet werden, ob eine Entscheidung wegen einer Ordnungswidrigkeit überhaupt ergeht und was Eurem Sohn per Bussgeldbescheid dann überhaupt vorgeworfen wird.
Wenn er bislang innerhalb der Probezeit noch nicht verkehrsrechtliche auffällig wurde, droht ihm selbst für den Fall eines A-Verstosses oder 2 B-Verstössen kein Widerruf seiner Fahrerlaubnis auf Probe.
Bei 1 x B ( gnnerell der erste schwerwiegendere Verstoss ) passiert führerscheinrechtlich erst mal garnichts. Sollte es ein sehr schwerwiegender "A-Verstoss " werden, müsste er auf eigene Kosten ein Aufbauseminar absolvieren.
Ihr könnt jetzt aber leider erst einmal nur abwarten, ob, und was in den nächsten etwa 3 - 6 Wochen zum Vorfall dann in der Post landet. Dann können wir mal weiter sehen, was noch gemacht werden kann.
Er hat einen Punkt bekommen, darrauf lässt sich schließen das er einen schweren Delikt begangen hat (a Delikt oder b Delikt Ich weis nicht mehr welcher von beiden schwerer ist)
Es gibt leichte Verstöße zB
Falsch parken
Unter 20kmh zu Schnell
Diese Verstöße sind Leiche Delikte und werden nur mit einem Bußgeld bestraft der Führerschein wird bei diesen Delikten bei fahranfängern nicht entzogen (das weis ich weil ich selber den Stress schon hatte)
Es gibt größere Delikte zB
Mit Handy am Steuer
Alkohol
Über 20kmh zu schnell
Diese Delikte werden mit einem oder mehreren Punkten bestraft.
Und den fahranfängern wird die Fahrerlaubnis entzogen. (Oder man muss nochmal ne Schulung machen)
So ganz genau weis ichs auch nicht
Aber ich würde einfach auf ein Brief warten. Wenn die was von dir wollen sind sie meistens sehr eh sehr schnell.
Ich denke schon das es relevant ist.
Ist er in den Gegenverkehr gefahren, oder ist er in den Gegenverkehr gerutscht.
Macht schn n Unterschied. Finde ich...
Er soll einen Punkt bekommen, da der Polizist das so in seinem "Katalog" gefunden hat, als Begründung, er ist in den Gegenverkehr geraten... Aber in dem Bericht steht nichts davon, das es das Motorrad nach dem Sturz war... Ich weiß ja nicht, ob das relevant ist
Allerdings finde ich diese Begründung der Polizei schon sehr wiederlich.
In diesem Fall sollte man schon nochmal drauf eingehen, so wie du das beschrieben hast klingt mir das eher mehr nach unrecht als nach recht,
Da man ein Motorrad, das gerade 5m Neber einem auf dem Boden rutscht nur sehr SEEEHR schwer kontrollieren kann.
Wenn es schon einen Punkt gibt, ist in der Probezeit auch mit einem Aufbauseminar und Pribezeitverlängerung zu rechnen.
Wenn er weggerutscht ist ist er auch nicht vorsätzlich auf die Gegenfahrbahn geraten und somit kann er dafür auch eigentlich nicht bestraft werden. Wenn er bei der Befragung angibt, er sei durch Rutschen auf sie Gegenfahrbahn gekommen und kein Zeuge (Unfallbeteiligter?) kann etwas anderes behaupten müssen die das auch so aufnehmen. Die Polizei kann ihn ja schließlich nicht für etwas bestrafen, was sie nur vermuten können. Eine Bestrafung darf nur aufgrund bewiesener Fakten erteilt werden.
Wenn er nicht zu schnell war und alles ordnungsgemäß war passiert gar nix
Er soll einen Punkt bekommen, da der Polizist das so in seinem "Katalog" gefunden hat. Als Begründung für das geraten in den Gegenverkehr, obwohl es ja das Motorrad allein war nach dem Sturz. Ich weiß ja nicht ob das relevant ist
dann gäbe es aber kein Bußgeld von 100 € plus einem Punkt