gestern schild überfahren, heute melden?
Ich bin gestern von der Fahrbahn abgekommen und Hab ein strassenschild überfahren, aufgrund von Panik und Dummheit bin ich weitergefahren, da nichts los war.. jetzt bereue ich es zutiefst es nicht der Polizei gemeldet zu haben, wäre es jetzt zu spät es zu melden wenn mich schon jemand gesehen hat, und wann kommt denn ein Brief, ?
4 Antworten
Hi Bewerber1998,
deine Frage beantwortet dir das Strafgesetzbuch (StGB):
Hallöchen
Ein gutes Gewissen ist ein sanftes Ruhekissen
Diesen Spruch hat mir meine Mutter als Kind eingetrichtert
Du hast ein schlechtes Gewissen.....da kann ich dich verstehen
Melde es!
Sage den Beamten genau das,was Du hier offen zugibst!
Ich finde es mutig von dir,das Du reagierst, und es bereust
Jetzt musst du handeln!
Viel Glück und Toi Toi Toi
In einer solchen Situation sind Sie dazu verpflichtet, die Polizei zu informieren und den Schaden zu melden.
Sind nach einer Unfallflucht noch weitere Folgen möglich?Bei einer begangenen Fahrerflucht liegt das Strafmaß laut § 142 StGB bei einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Doch können außerdem noch verkehrsrechtliche Konsequenzen drohen?
Nach einer Fahrerflucht können die Folgen außerdem aus drei Punkten in Flensburg, einem Fahrverbot von maximal drei Monaten sowie der Entziehung der Fahrerlaubnis bestehen.
Was den unfallflüchtigen Fahrer letztendlich erwartet, richtet sich erneut nach der Höhe des vorliegenden Schadens.
Folgende Sanktionen sind möglich:
- Wenn der Schaden unter 600 Euro liegt: Konnte der Fahrer ermittelt werden, erwartet ihn normalerweise eine Geldauflage. Das Verfahren wird eingestellt.
- Wenn der Schaden weniger als 1.300 Euro beträgt: In diesem Fall richtet sich die mit der Fahrerflucht verbundenen Strafe nach der Höhe eines Monatsgehalts. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein maximal dreimonatiges Fahrverbot.
- Wenn der Schaden 1.300 Euro übersteigt: Neben einer hohen Geldstrafe, die den Rahmen eines Monatsgehalts durchaus sprengen kann, kommen außerdem drei Punkte in Flensburg sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis auf den Unfallflüchtigen zu. Er darf im Anschluss in der Regel mindestens sechs Monate lang keine neue Fahrerlaubnis beantragen (Sperrfrist).
- https://www.bussgeldkatalog.org/fahrerflucht-strafe/
Ich würde das jetzt der zuständigen Straßenmeisterei mitteilen.
Vermutlich sind die auch froh, wenn du dich meldest, ihr könnt eine unbürokratische, sinnvolle Lösung finden, du wirst jedoch die Kosten tragen müssen.
Bei der Polizei ein Geständnis abzuliefern wäre jetzt relativ blöd, Strafmildernd wirkt es sich nicht mehr aus, es ist also egal, ob du es jetzt oder morgen melden würdest.
Deshalb erstmal mit dem Geschädigten reden. Ich denke, so hast du gute Chancen aus der Sache mit einem blauen Auge rauszukommen.
LG
Nunja, das ist die Frage.
Es schadet auf keinen Fall, als erstes bei der Straßenmeisterei Anzurufen. Sollte sich dort dann deine Vermutung bestätigen, so kann er sich immer noch der Polizei stellen.
LG
Die Straßenmeisterei wird den Schaden schon vorher entdeckt haben und ihn zur Anzeige gebracht haben und da ist es immer besser sich der Polizei zu stellen als da hin wo man den Schaden gemacht hat die könnten sauer sein wegen der Flucht .