Darf man auf einer Schnellstraße stehen bleiben?

5 Antworten

Also

1: Es ist noch lange nicht immer der Schuld, der hinten reinfährt.

2: Du hattest genug Abstand. Denn du bist nicht hinten rein.

Jedoch sagst du, du hättest extrem viel Platz gehabt. Dann noch fast hinten drauf zu fahren ist komisch. Entweder du solltest üben, Vollbremsungen richtig durchzuführen, denn aus eigener Erfahrung: 70-80% aller Autofahrer können das nicht.

Oder du solltest mehr auf den Verkehr achten, denn Ablenkung führt zu einer Vergrößerung des Reaktionsweges. Da reicht es schon völlig aus, sich mit dem Beifahrer zu unterhalten.

Oder du hattest doch nicht ganz so viel Abstand.

Wie dem auch sei:

§18 Abs. 8 sagt klar aus-das Halten ist verboten.

Ende der Diskussion, was der Autofahrer gemacht hat ist absolut unter aller Kanone. Wobei es natürlich auch sein kann, dass der Auffahrende ihn zu einer Vollbremsung gezwungen hat.

LG

das ist ja kein grundloses Stehenbleiben, daher trifft den Vordermann möglicherweise keine Schuld (auch wenn er natürlich Vorfahrt gehabt hätte). Oft verhalten sich die einscherenden Autofahrer auf dem Beschleunigungsstreifen völlig unangemessen, sodaß es mitunter zu schweren Mißverständnissen kommt. Der Vordermann mußte daher vielleicht stehenbleiben, um einen Unfall zu vermeiden. Die Schuld läge in diesem Fall beim einscherenden Autofahrer.

Man kann selbst nur durch ausreichenden Sicherheitsabstand eine Verwicklung in die Schuldfrage vermeiden.

Wenn du dem vorausfahrenden rein gefahren wärst dann müsstest du mit Konsequenzen Rechnen weil du keinen Sicherheitsabstand eingehalten hast - unabhängig von dem was vorne passiert ist.

Das kommt maßgeblich auf die Geschwindigkeit an.

Von 100 auf 0 deswegen runter zu bremsen ist nicht erlaubt.

Im stockenden Verkehr ist das sicherlich kein Problem.

Ist total verboten. Und auch der, dem jemand hinten reingefahren ist, kann bei offensichtlichem Fehlverhalten eine Teilschuld kriegen.