Darf man auf einer Schnellstraße stehen bleiben?
Hallo,
ich habe eine Frage aufgrund eines Vorfalls, der mich beschäftigt. Ich war vor ein paar Wochen mit meinen kleinen Geschwister und einer Freundin mit dem Auto unterwegs. Ich habe erst seit ein paar Monaten meinen Führerschein und war dementsprechend auch aufgeregt, da der Weg zum Eisstadion u.a. über eine Schnellstraße führt. Als ich auf der Schnellstraße fuhren, blieb plötzlich ein Fahrer ein paar Autos vor mir stehen um ein Auto, das vom Beschleunigungsstreifen auf die Fahrbahn wechseln wollte, vorzulassen. Infolgedessen blieben die Autos vor mir, die nicht mehr rechtzeitig auf die Überholspur wechseln konnten ebenfalls stehen. Ich konnte noch gerade rechtzeitig mein Auto abbremsen, bevor ich auf ein Auto vor mir gefahren wäre. Soviel kann ich aber sagen, dass es ziemlich knapp war. Zum Glück fuhr mir niemand hinten rein. Deshalb meine Frage : ich weiß, dass immer der, der hinten rein fährt schuld ist, wegen geringem Abstand und so. Trotzdem frage ich mich ob der Fahrer, der einfach auf einer Schnellstraße stehen blieb um ein Auto reinzulassen, nicht auch mit juristischen Konsequenzen rechnen müsste, z.B. Behinderung des Verkehrs, wenn etwas passiert wäre.
P.S.: ich hatte einen großen Abstand zu den Autos vor mir
5 Antworten
Also
1: Es ist noch lange nicht immer der Schuld, der hinten reinfährt.
2: Du hattest genug Abstand. Denn du bist nicht hinten rein.
Jedoch sagst du, du hättest extrem viel Platz gehabt. Dann noch fast hinten drauf zu fahren ist komisch. Entweder du solltest üben, Vollbremsungen richtig durchzuführen, denn aus eigener Erfahrung: 70-80% aller Autofahrer können das nicht.
Oder du solltest mehr auf den Verkehr achten, denn Ablenkung führt zu einer Vergrößerung des Reaktionsweges. Da reicht es schon völlig aus, sich mit dem Beifahrer zu unterhalten.
Oder du hattest doch nicht ganz so viel Abstand.
Wie dem auch sei:
§18 Abs. 8 sagt klar aus-das Halten ist verboten.
Ende der Diskussion, was der Autofahrer gemacht hat ist absolut unter aller Kanone. Wobei es natürlich auch sein kann, dass der Auffahrende ihn zu einer Vollbremsung gezwungen hat.
LG
das ist ja kein grundloses Stehenbleiben, daher trifft den Vordermann möglicherweise keine Schuld (auch wenn er natürlich Vorfahrt gehabt hätte). Oft verhalten sich die einscherenden Autofahrer auf dem Beschleunigungsstreifen völlig unangemessen, sodaß es mitunter zu schweren Mißverständnissen kommt. Der Vordermann mußte daher vielleicht stehenbleiben, um einen Unfall zu vermeiden. Die Schuld läge in diesem Fall beim einscherenden Autofahrer.
Man kann selbst nur durch ausreichenden Sicherheitsabstand eine Verwicklung in die Schuldfrage vermeiden.
Wenn du dem vorausfahrenden rein gefahren wärst dann müsstest du mit Konsequenzen Rechnen weil du keinen Sicherheitsabstand eingehalten hast - unabhängig von dem was vorne passiert ist.
Das kommt maßgeblich auf die Geschwindigkeit an.
Von 100 auf 0 deswegen runter zu bremsen ist nicht erlaubt.
Im stockenden Verkehr ist das sicherlich kein Problem.
Ist total verboten. Und auch der, dem jemand hinten reingefahren ist, kann bei offensichtlichem Fehlverhalten eine Teilschuld kriegen.