Strafe wegen kaufrüctritt von netto oder bruttobetrag?

4 Antworten

Eigentlich müsstest Du den gesamten Kaufpreis zahlen und die Küche abnehmen, denn Du hast einen gültigen Vertrag unterschrieben, an den Du Dich halten musst.

Wenn Du jetzt nur 25 % zahlen musst, dann ist das ein Entgegenkommen des Händlers. Wobei es vermutlich günstiger für Dich wäre die Küche zu kaufen.

Als Privatperson gilt für dich nur Brutto. Du kannst ja schließlich deine MwSt. nicht absetzen.

Wenn du die Küche per Fernabsatzgesetz gekauft hast (ohne pers. Kontakt) hast du 14 Tage Widerrufsrecht. Wenn du vor Ort warst gilt das nicht. Der Vertrag gilt.

Schau dir die allgemeinen Geschäftsbedingungen in deinem Vertrag an und da die Rücktrittsklausel. Da steht alles Relevante drin. Die Preissenkung solltest du schriftlich haben, dann kannst du dich darauf berufen. Wenn es eine offene Werbeaktion war, solltest du einen Anwalt einschalten.

Buccipu 
Beitragsersteller
 15.08.2018, 20:29

Ja, das war eine offene Aktion, sogar im Radio und in der Presse. Im Vertrag gibt es keine Rücktrittsklausel...

Wenn der Preis in der Werbung mit 50 % Rabatt ausgeschrieben war, wieso unterschreibst du dann, wenn das im Vertrag anders ist?

Es handelt sich auch nicht um eine Strafe, sondern um den Verdienstausfall.

Wenn du das aber belegen kannst, solltest du die 10 € investieren und dich beim Verbraucherschutz beraten lassen.

Buccipu 
Beitragsersteller
 15.08.2018, 20:30

Danke für den Tipp.

Die Werbung scheint kein Grund für Dich gewesen zu sein, den Kaufvertrag nicht zu unterschreiben. Wieso willst Du Dich nun auf die Werbung berufen ?

Du kannst dort nachfragen, wie es mit dem Preis aussieht und auf die Werbung hinweisen. Wie das Ergebnis ausehen wird bleibt abzuwarten.

Ansonsten ist ein Vertrag ein Vertrag.

Der eine (Vertrags)Partner liefert, der andere (Vertrags)Partner zahlt.

Ansonsten lies doch mal den Vertrag durch, ob es da eine Rücktrittsklausel gibt.

... und Kaufpreis ist für den Endverbraucher stets der "Brutto-Preis incl. MwSt"