Ist ein Lieferschein brutto oder netto wenn nur Anzahlung und Restbetrag draufstehen?

3 Antworten

Fordere die Firma auf, dir eine korrekte Rechnung zum vereinbarten Preis auszustellen - ich gehe davon aus, dass das Geld bereits bezahlt ist.

Falls die zappeln, drohe mit einer Information ans Finanzamt, da die offensichtlich Steuerhinterziehung betreiben - und das sicher auch regelmäßig bei anderen.

Einen Paragraphen brauchst du dafür nicht benennen - Fakt ist, dass gegenüber Privatkunden immer der Bruttopreis genannt werden muss.

Firmen unereinander sprechen netto, als Privatperson wird der Preis immer Brutto (incl Mwst.) angesehen.

bogen22 
Beitragsersteller
 12.10.2012, 20:03

Bis jetzt hab ich noch keine Rechnung, nur diesen Lieferschein (in Grunde der Auftrag) mit einem Betrag. Nach der Lieferung hat er jetzt gemeint bei einer Rechnung käme noch die MWSt hinzu. Kann ich auf eine Rechnung wegen der Gewährleistung zum abgesprochenen Preis bestehen, oder darf er dann noch MWST draufschlagen? Gib es zufällig einen Paragraphen auf den ich mich berufen kann?

Eine Firma kann überhaupt keine "Netto-Rechnungen" erstellen. Der hat sich das Geld schwarz in die Tasche gesteckt. Setzt eure Kosten einfach in eure Steuererklärung und weist daauf hin, dass ihr nichts anderes bekommen habt. Dann hat er eine Woche später die Steuerprüfung im Haus. Vielleicht hilft eine "dezenter Hinweis"

bogen22 
Beitragsersteller
 12.10.2012, 20:06

Danke für den Hinweis. Bis jetzt hab ich noch keine Rechnung, nur diesen Lieferschein (in Grunde der Auftrag) mit einem Betrag. Nach der Lieferung hat er jetzt gemeint bei einer Rechnung käme noch die MWSt hinzu. Kann ich auf eine Rechnung wegen der Gewährleistung zum abgesprochenen Preis bestehen, oder darf er dann noch MWST draufschlagen? Gib es zufällig einen Paragraphen auf den ich mich berufen kann? Aber den Tip mit der Steuer behalte ich im Kopf.

Jorgfried  12.10.2012, 21:39
@bogen22

bei einer Rechnung käme noch die MWSt hinzu.

sag ihm einfach, dass du dich über diese Aussage sehr wunderst und dich beim Finanzamt erkundigen wirst, ob das so richtig ist.