Strafe und Betrunken
Hallo
Meine Frage ist und zwar hat mein Freund (er ist 18) an einem Abend Bei 2 Spieltheken randaliert und 1 Automaten zerstört . Er war aber besoffen und er hat gestern aber ein Schreiben von Staatsanwaltschaft Köln bekommen . Er muss 1.000 Euro zahlen! Muss er das werklich machen er doch betrunken ?? Und kann man einen Anwalt einschalten?
Danke im Voraus!
12 Antworten
Wäre ja noch schöner wenn man sich betrinken könnte und dann frei nach dem Motto "Legibus absolutus" durch die Straßen laufen dürfte.
Wäre das so, würde ich mal bei ein paar Leuten die ich nicht mag vorbeischauen und denen gepflegt aufs Maul hauen.
Ermsthaft: Im StGB gibt es einen Paragraphen (die Juristen dürfen gern die Nummer zitieren) der da heißt: Volltrunkenheit. Darin steht, dass ein Mensch, welcher durch übermäßigen Alkoholrausch de facto nicht mehr in der Lage ist die Tragweite seines Handelns zu erkennen ( = Schuldunfähigkeit), dafür bestraft wird, dass er diesen Zustand vorsätzlich herbeigeführt hat.
Zivilrechtlich ist selbstverständlich jeder entstandene Schaden zu ersetzen. Eine Haftpflicht wird das definitv nicht tun, da Vorsatzhandlung. Die Forderung wird die Spielothek auch problemlos durchsetzen können, da sie sicher die Personalien hat durch die Polizei aufnehmen lassen. Wie läuft der eigentlich durch die Welt? Glaubt er es sei irgendwie hinnehmbar oder durch Alkohol entschuldbar anderer Leute Eigentum zu beschädigen?
" Meine Frage ist und zwar hat mein Freund (er ist 18) an einem Abend Bei 2 Spieltheken randaliert und 1 Automaten zerstört . Er war aber besoffen und er hat gestern aber ein Schreiben von Staatsanwaltschaft Köln bekommen .
Er muss 1.000 Euro zahlen! Muss er das werklich machen er doch betrunken ?? Und kann man einen Anwalt einschalten? "
NEIN - das muss er nicht werklich machen - natürlich muss er das nicht bezahlen - er war doch besoffen - wie du schreibst - und da kann man doch nix dafür - nich ?
Nicht er war doch schuld - sondern der böse Alkohol war es ! Der sollte verklagt werden - und nicht er ! Da würde ich dann bei der Polizei eine Strafanzeige stellen -damit die gegen den bösen Alkohol ermitteln - und den auf Schadensersatz verklagen - nich - was meinst du ?
dann möchte ich aber gerne wissen, was die Polizei gegen den bösen Alkohol unternimmt... vielleicht bekommt der dann lebenslänglich? Damit wäre ganz vielen Menschen geholfen!!
ich muss bei deiner Frage beinahe lachen, sorry, aber:
Hat man einen Freibrief auf Zerstörung, wenn man BESOFFEN ist?
Wohl kaum,oder was meinst du? Dann könnte ich ja z.B. bei meinem Nachbarn, der mich immer belästigt doch einfach mal die Fenster einschlagen und mich damit rechtfertigen: Sorry ich wusste nicht was ich tat, da ich besoffen war ...
Ne ne, ne, wer Schaden verursacht, muss auch dafür bezahlen!!!
Hanryy,
Wenn ich besoffen bin und Dich in diesem Zustand mit dem Auto überfahre kann ich bestimmt nicht dafür bestraft werdrn weil ich ja betrunken war... ist es das was du willst?????
Natürlich hat er sämtliche Kosten für entstandene Schäden zu bezahlen. Genauso wie ich in den Knast wandern würde wenn ich dich volltrunken überfahre... hast du es jetzt kapiert?
Achso, weil man betrunken ist darf man also alles ohne dafür bestraft zu werden?
Der soll mal froh sein dass er so billig davon gekommen ist und nicht herum jammern. In Zukunft weniger saufen, dann hat er sich besser unter Kontrolle und stellt vielleicht weniger an. Das kommt dann doppelt billiger. Erstens kostet das Saufen auch Gel und die Folgen bei manchen noch viel mehr. ;-)