Beihilfe zum Schwarzfahren/Betrug Konsequenzen?

2 Antworten

Per Gesetz brauchst Du überhaupt nichts antworten, wenn es von der Polizei kommt.

Niemand muss sich in Deutschland selbst belasten. Du kannst von Deinem Schweigerecht gebrauch machen.

Da dieses so gesetzlich geregelt und gewollt ist, wird Dir das Schweigen auch niemals nie negativ ausgelegt. Ist halt Dein Recht.

Nur persönliche Daten, sollte was fehlen, musst Du ausfüllen/ergänzen.

Artus01  12.02.2019, 18:53
Per Gesetz brauchst Du überhaupt nichts antworten, wenn es von der Polizei kommt.

Das ist nur bedingt richtig, der Fragesteller ist als Zeuge angeschrieben worden, daher muss er im Grunde antworten. Das er sich selbst belasten würde darf er die Aussage allerdings verweigern. Er wird dann als nächstes eine Vorladung als Beschuldigter bekommen.

Du solltest den Bogen zurückschicken mit dem Vermerk dass Du die Aussage verweigerst, denn Du musst Dich nicht selbst beschuldigen.

Bekommst Du als nächstes eine Vorladung als Beschuldigter, ignoriere diese.

Du musst jetzt einiges mit Deinem Freund klären. Was das ist müsst ihr schon selbst erkennen, eine Antwort von mir dahingehend würde gegen die Regeln hier verstossen.

Tobiii15 
Beitragsersteller
 13.02.2019, 18:25

Warum soll ich die Vorladung als Beschuldigter ignorieren? Macht das das nicht nur noch schlimmer?

Artus01  13.02.2019, 18:49
@Tobiii15

Nein, das darf und wird Dir nicht zum Nachteil ausgelegt. Du wärst bei Weitem nicht der Erste der sich bei einer solchen Vernehmung um Kopf und Kragen redet, noch hat man ja keinen Verdacht gegen Dich.

Nicht umsonst schrieb ich in meiner Antwort dass Du mit Deinem Freund einiges zu bereden hast, denk mal darüber nach worum es dabei gehen könnte.