Ist es strafbar und was passiert wenn ich angezeigt werde?
vor 1 Woche war ich mit paar Kumpels am wochenende saufen.
wir waren dann am Bahnhof und ich hab mich dann im betrunkenen zustand zwischen zwei Mädels auf der Bank gesetzt ich schätze sie auf 14.
Dann wollten sie weggehen und ich hab sie an den Ärmeln gezogen und hab eine an den Arsch gefasst und hab sie nicht losgelassen bis ein Mann schätze so 40 Jahre alt die Hand befreit hat.
Ich hab übrigends eine Freundin aber wenn ich betrunken bin mach ich einiges.
Meine Kollegen waren zudem zeitpunkt in einem Kiosk.
Also könnte sie mich jz theoretisch anzeigen? der mann hat irgendwas gelabert woran ich mich absolut nicht errinnern kann.
15 Antworten
Ja du kannst deshalb angezeigt werden.
Bist du über 18 oder Älter und sie unter 14 kann das sogar VERDAMMT übel werden.
An deiner Stelle würde ich schlichtweg nicht mehr saufen wenn du dann Blödsinn anstellst.
Inzwischen zählt besoffensein nicht mehr als ausrede inzwischen ist das Gesetz der Meinung wenn jemand alkohol nicht verträgt ist es Teil seiner eigenen Verantwortung keinen Alkohol zu trinken.
Wenn du also unter Alkoholeinfluss Straffällig wirst gibt es also grundsätzlich dieselben Strafen wie ohne ihn.
Trotzdem strafbar.. Aber mit 15 sich schon so besaufen?! Echt armselig und unreif
Da hat leon recht. Die Wahrscheinlichkeit das du mit ca. 25-30 als obdachloser Säufer unter einer Brücke an Nierenversagen verreckst ist recht hoch wenn du nicht umgehend einen anderen Weg einschlägst.
Gerade mädels unter 14 an zu grapschen ist trotzdem noch ein Heftiges vergehen da lt. Deutschem gesetz jemand unter 14 keinerlei Sexuellen Handlungen zustimmen kann. Somit ist alles angrapschen oder weiteres mit unter 14-Jährigen automatisch sexuelle Nötigung. Im Sprachgebrauch nimmt man da aber inkorekt meist das wort Vergewaltigung.
Strafen fallen mir viele ein - nur mit Sicherheit wird sich in Zukunft das Jugendamt um dich kümmern.
Besoffener 15-jähriger in der Öffentlichkeit und dann noch sexuelle Belästigung in der Öffentlichkeit, geht gar nicht.
Ich schwöre das war nicht meine absicht ich hab eine Freundin warum sollte ich das im nüchternen zustand machen
du hast es getan und nur dies zählt.
Ja, das Festhalten ist ab einer gewissen Dauer (2 Minuten z.B. reichen) Freiheitsberaubung und die Hand am Popo ist eine sexuelle Nötigung.
Dass du eine Freundin hast, macht die Sache eigentlich nur schlimmer. Dann fass ihr doch an den Po.
Das war sexuelle Nötigung, aber wenn die nicht wissen wer du bist, können die dich auch nicht anzeigen.
Natürlich Anzeige unbekannt die und der Typ haben ihn gesehen also super phantom bild Beschreibung
Ist es strafbar und was passiert wenn ich angezeigt werde?
Was der Jugendrichter dazu sagt, weiss ich nicht. Bei einem Erwachsenen wäre die Strafe bis zu 2 Jahren Gefängnis. Du solltest zukünftig auf Alkohol verzichten. Ist besser für dich und besser für deine Umwelt.
Ich bin 15