Meine "beste" Freundin hat mir Geld von Konto "geklaut" mit pin und meiner Karte natürlich,den Pin gab ich ihr mal , wenn ich die Anzeige welche Strafe bekommt?
7 Antworten
Du wirst auf jedenfall auch nicht ganz unshuldig davonkommen weil du ihr den PIN gegeben hast und ihr somit die zustimmung gegeben hast das konto zu nutzen. Allerdings wird genau dieser Aspekt ihre Strafe milder machen. Wahrsheinlich bleibt es bei einer geldstrafe mit bewährung
Gar keine , weil du ihr den pin gesagt hast , klärt das untereinander !
Das hat der Richter zu einschneiden , ich hätte natürlich nicht mit so einer Summe gerechnet ... Da könnt es durch aus zu einer Strafe kommen !
Ich habe sie schon angezeigt die hat mir 1.700 Euro geklaut.... Sie hat nun eine Vorladung aber wenn die dort lügt das ich ihr das Geld geschenkt habe kommt sie dann einfach so ohne Strafe davon?
Eine Strafe gibt es nur nach einer rechtskräftigen Verurteilung vor einem Gericht. Abgesehen davon: Du hast grob fahrlässig gehandelt und sicherlich gegen die Geschäftsbedingungen des Kreditinstituts verstoßen, dessen Bankkarte "missbraucht" wurde. Die Frage bei einem eventuellen Prozess wird auch sein, ob es in der Vergangenheit Usus bei euch war, dass deine Freundin (ungehinderten) Zugriff auf dein Konto mit deinem (stillschweigendem) Einverständnis hatte.
Betrachte diese Angelegenheit als Lektion des Lebens :-)
Rechtlich eindeutig zweideutig:)
Wenn du ihr die PIN und die Karte gegeben hast, ist sie quasi bevollmächtigt, etwas abzuheben.
Aber das abgehobene Geld gehört immernoch dir.
Das Geld solltest du zurück bekommen. Eine Anzeige würde da wenig bringen.
Sie muss ebenfalls nachweisen, dass sie das Geld zurück gegeben hat. In diesem Fall Aussage gegen Aussage und somit ein Schuss ins Leere.
Es sei denn deine "Freundin" ist sozial ;)
Nein .. Sozial ist sie leider nicht .. Mist somit dann Aussage gegen Aussage und das wars ? Na supi hat die ja ordentlich abgesahnt
Gar keine, man gibt niemandem sein PIN, denn DU wärst in der lückenlosen Nachweispflicht, dass sie nichts von dir abheben durfte...die wirst Du nicht kriegen, denn DU hast ihr die PIN gegeben...SELBST SCHULD...sowas macht man nicht. Verbuche das mal unter "Lehrgeld"!
Sie wird bei der Polizei definititiv sagen das die mir das Geld gab was nicht der Fall ist .. Dann wird dagege bestimmt nichts mehr gemacht oder?