Strafe für Verstoß gegen Tragepflicht eines Sicherheitsmitarbeiter?
Hallo,
mein Kumpel wurde zu einer Anhörung eingeladen, weil er als er in einem Fußballstadion als Sicherheitsbeamter tätig war, seinen Personalausweis nicht sichtbar getragen hat. Jetzt zu meiner Frage: Was wäre die Strafe für so ein vergehen? Und wenn es eine Geldstrafe wäre wie viel müsse er dann bezahlen?
Danke schon im voraus für alle antworten :^) und Liebe Grüße
Wikipedia: ,,TragepflichtGrundsätzlich ist der Ausweis im Dienst sichtbar zu tragen und Beamten / Angehörigen der zuständigen Behörde vorzuzeigen.
Wachpersonen, sprich Sicherheitsmitarbeiter die in folgenden Bereichen tätig sind;
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum (z.B. sog. "Citystreife")
- Kontrollgänge in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (z.B. sog. "Centerstreife" in Ladenpassagen)
- Bewachungstätigkeiten im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken (z.B. sog. "Türsteher").....
sind gem. § 11 BewachV dazu verpflichtet, gut sichtbar ein sog. ("Kenn"-) Schild mit ihrem Namen >oder< einer Kennnummer sowie mit dem Namen des Gewerbetreibenden (Firmennamen) zu tragen.
Der Ausweis muss im Dienst IMMER mitgeführt werden - das Schild muss "nur" in den benannten Bereichen getragen werden.
Wichtig: Der "Dienst"-Ausweis ist ein Dokument, was den Arbeitgeber erkennen lassen muss, nicht den Auftraggeber. Bei Auftragsvergabe an Subunternehmer / Nachunternehmer ist der zuständigen Behörde der Ausweis des Arbeitgebers der Wachperson wichtig, nicht irgendein Ausweis des Hauptauftragnehmers oder Auftraggebers."
4 Antworten
Aus welchem Wikipedia-Artikel stammt der zitierte Text?
Ich kann ihn dort nicht finden und vermute, dass es dort nicht um einen Personalausweis geht.
Hallo,
von wem wurde dein Kumpel denn zu einer Anhörung geladen? Dem Arbeitgeber, der Polizei oder der Staatsanwaltschaft? Denn das sind völlig unterschiedliche Voraussetzungen.
Der Arbeitgeber wird ihn, so es das erste Mal war vermutlich nur verwarnen.
Die Polizei könnte ihm ein Ordnungswidrigkeitsverfahren anhängen, was entweder mit einer Ermahnung oder Missbilligung oder einer Bußgeldzahlung geahndet werden würde.
Die Staatsanwaltschaft würde je nach Sachverhalt und Anzeige es ebenso vielleicht bei einer Ermahnung, einem Bußgeld oder einer Geldstrafe ansiedeln.
Aber hierzu müsste es natürlich eine Anzeige gegeben haben.
Da wir hier nicht wissen können, was genau vorgefallen war helfen dir diese Auskünfte auch nur bedingt. Die Welt wird deshalb vermutlich nicht untergehen.
LG Mata
Die Strafe legt der Arbeitgeber fest!
Und es ist nicht der Personalausweis, sondern der Mitarbeiterausweis! Der Personalausweis ist ein amtliches Dokument und das fehlen dieses ist bei einer Personenkontrolle der Polizei vielleicht ein Problem.
Du feuerst ja bunt mit Begriffen um dich.
Was ist er nun, ein Sicherheitsbeamter oder ein Sicherheitsmitarbeiter. Geht es um den Personalausweis oder den Dienstausweis.
Hat er ihn nur nicht getragen oder hatte er ihn nicht dabei?