Strafe für illegalen Download gerechtfertigt?
Guten Abend, ich habe ein Problem, mir wurde ein Brief zu gesandt von der Koch Media GmbH. Darin steht, dass ich aufgrund einer urheberrechtlichen Verletzung durch den Download über ein P2P Programm, (µtorrent) einer Spielesoftware, 900€ Strafe zu zahlen hätte.
Ich wäre erfreut darüber, wenn sich jemand mit solch einer situation auskennt, und mir sagen kann ob mir da ein Anwalt helfen kann bzw.: ob ich die Strafe irgendwie mildern kann.
13 Antworten
Wurde diese "Strafe" vom Gericht festgelegt, denn die Media GmbH kann es mit Sicherheit nicht, wenn nicht scheint es mir mal wieder ein typischer Fall zu sein, wo Kriminelle an dein Geld wollen. Auf keinen Fall zahlen und warten. Auch wenn noch so viele Dr Titel und Rechtsanwälte auf dem Briefkopf stehen. War ein Tipp von der Kripo
kevin1905, bei mir lief es genauso wie ich es geschrieben habe. Bin mit diesem Schreiben zur Polizei, da ich nichts dergleichen geladen hatte. Die Polizei teilte mit, dass es eine Masche ist. Der Briefkopf mit zig Dr Titeln behafteten Rechtsanwälten soll einschüchtern. Wenn ich keinen Anwalt beauftrage, kann keiner mir eine Rechnung schreiben. Die wird höchstens eingeklagt und kann nicht willkürlich einer fremden Person zugestellt werden. Eben DAS ist die Masche. Wenn eine Anwaltskanzlei vom Lizenzgeber beauftragt wird, entscheidet das Gericht ob die Kosten vom Verurteilten gezahlt werden soll oder nicht. Alles Andere was du schreibst wäre Selbstjustiz und ist zur Zeit bei uns noch nicht eingeführt.
Nebenbei: Ich habe noch 2 x von denen gehört und dann nie wieder. Die Polizei sagte mir dass ich auf keinen Fall antworten sollte. Ich brauchte nicht einen Cent zahlen.
Danke
Wenn es gleaden und genutzt hast, dann ist das rechtlich eine urheberrechtsverletzung, wenn es auch noch, wie in Deinem fall zum download angeboten, dann ist das ebenfalls eine urheberrechtsverlewtzung, damit besteht ein anspruch des rechteeigentuemers. Ob die hoehe gerechtfertigt ist, kann Dir serioes und zuverlaessig nur ein rechtsanwalt beantworten. Es waere in jedem fall zu empfehlen sich an den anwalt Deines vertrauens zu wenden und das zwischen den profs aushandeln zu lassen
Ich habe es nicht genutzt, und dies ist sogar nachweisbar
Du hast es weder geladen, noch angeboten noch genutzt? Nun, dann .....
Der nachweis, dass es nicht genutzt hastz, waere von Dir zu fuehren, ob Du bereit und in der lage bist, den zu fuehren und den nachweis zu bezahlen wage ich zu bezweifeln eine solche forensiche untersuchung kostet mal richtig geld ........
Im uebrigen das genutzte p2p bietet sw auch an..........
geladen ja, angeboten, nur wenn das programm es automatisch ja auch hochlädt nicht genutzt.
Du hast es angeboten, denn das ist eine funktion der prog und das wusstest auch :-P
Das mit der nutzung waere, wie geschrieben von Dir zu belegen und den computerforensiker moecht ich erleben, der das schafft nach tagen und wochen auszuschliessen........
Noch mal, die hoehe mag ueberzogen sein, das sollten profs aber untereinander aushandeln .... das bedeutet anwalt zu anwalt. Wenn der BGH den begriff >>gewerblich<< bereits dann anwendet, wenn es mehr als nur einem zum laden angeboten hast, greift die gesetzliche abmehnbeschraenkung auch faktisch nie bei p2p-programmen, die eine unbegrenzte anzahl von nutzern haben. Das ist derzeitige rechtslage in .de
es gibt mittlerweile anwaelte, die sich auf sowas spezialisiert haben. allerdings werden sie 900 euro vermutlich noch als bagatelle betrachten (und du zahlst moeglicher weise genauso viel fuer den anwalt). generell ist es "gerechtfertigt" insofern, dass es eine straftat ist und es entsprechende "tarife" dafuer gibt. (der sohn einer arbeitskollegin hat eine forderung nach 10.000 euro erhalten).
ob solche strafen tatsaechlich gerechtfertigt sind, darueber kann man natuerlich streiten. andernfalls weiss jeder, dass diese downloads verboten sind.
Bei der Höhe der Forderung würde ich einen Anwalt konsultieren, der auf Internetrecht spezialisiert ist. Eine Reihe von Anwälten bieten ein Erstgespräch kostenlos an.
Die Strafe kann man mildern. Einem Freund von mir ist das auch passiert für einen illegalen Musikdownload. Der ist zu einem Anwalt gegangen und musste dann nur noch 100 noch was Euro zahlen.
Natürlich weiß ich nicht ob die Umstände gleich sind, aber frag einfach mal einen Anwalt. 900€ sind eben doch verdammt viel Geld und wenn sich das vermeiden lässt ... wäre das ja optimal. 100 Euro kann man eher verkneifen.
;) Viel Glück wünsch ich dir noch!
Danke
Wenn ein Gericht einen Beschluss oder ein Urteil fällt so wird es dem Betroffenen auch durch das Gericht zugestellt und nicht durch einen Anwalt.
Hier handelt es sich um eine kostenpflichtige Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung. Geltend gemacht wird ein Lizensschaden und die Anwaltsvergütung.
Ein Gericht hatte damit bisher wenig zu tun.