Urheberrechtlich geschützte Bilder erkennen

5 Antworten

Nein das ist auch nicht nötig. Denn alle Bilder sind grundsätzlich immer urheberrechtlich geschützt.

Du darfst aber Bilder verwenden deren Urheber explizit ihre Rechte einschränken. Das ist über verschiedene Lizenzen geregelt. Da eine Lizenzbedingung fast immer das Nennen der Lizenz und manchmal auch des Urhebers beinhaltet, stehen die Lizenzen eigentlich meist dabei.

Wenn du speziell nach solch lizenzierten Bildern suchen möchtest, kannst du z.B. auf Portalen schauen die Bilder sammeln, die z.B. unter der Creative Commons Lizenz stehen. Oder du verwendest die erweiterte Google Bildersuche. http://www.google.de/advanced_image_search (Siehe Bild)

CREATIVE COMMONS BILDER SUCHE GOOGLE ERWEITERT - (Bilder, Urheberrecht)

Bei Google-Bilder ist das so... Du gehst auf das Bild und dann wirst du ja nicht auf das Bild direkt geleitet sondern auf einer anderen Seite, wo rechts eine kleine Legende ist. Dann steht da ganz unten in der Legende ob es möglicher weise Urheberrecht besitzt oder nicht. Wenn es da steht lieber nicht machen. P.S. Ich machs trotzdem^^

Grundsätzlich gibt es für jede Fotografie und jedes Lichtbildwerk automatisch Urheberrechte, die beim Ersteller ("Fotografen") liegen. Gleiches gilt für Zeichnungen und Illustrationen ("Diagramme"). Ausnahmen gelten nur wenn es sich um Bilder handelt, die so ziemlich zweifelsfrei ohne jeglichen künsterlischenAnspruch (d.h. automatisch gefertigt) wurden. d.h. Flachbettscanner, Repro-Kamera. Aber schon ein dahingeknipstes Handykamera-Bild (aus der Hüfte), oder ein Webcam-Bild "aus dem Fenster" wird schon Schutz genießen. (Es gibt den Fall von den Bildern einer per Bewegungsmelder gesteuerten Tierbeobachtungs-Kamera, die Fledermäuse im Flug aufgenommen hat. Dort hat das Gericht eindeutig die Urhaberrechte bejaht. Lediglich fraglich war, ob der Eigentümer der Kamera oder der Monteur der Auslöser-Lichtschranke die Rechte an den Bildern besitzt)

Aber zurück zur Frage: Jedes Bild fällt zunächst einmal unter Urheberrechte. Diese sind auch nicht veräußerbar im Besitz des Urhebers. Und sie erlöschen auch erst 70 Jahre nach seinem Tod. d.h. jemand, der 1900 geboren wurde und 1920 (also im Alter von 20 Jahren) ein Bild aufgenommen hat, dann 1980 verstorben ist, dessen Urheberrecht (bzw das seiner Erben) erlischt 2050.

Das Urheberrecht kann nicht übertragen werden. Was übertragen/eingeräumt wird sind Nutzungsrechte. Diese können von Urheber an fast beliebige Bedingungen gebunden werden. z.B. "Bildnutzung nur für Print, aber nicht für Online" (oder umgekehrt) Oder "Nur zur Verwendung in einem Print-Artikel, aber nicht für mehrfache Verwendung". Oder "für Buch-Auflage von xxxxx Exemplare. Bei Neuauflage/Nachdruck muss neu verhandelt werden." "Nur mit Nennung meines Namens". oder "nur OHNE Nennung meines Namens".

Der Urheber kann aber auch sagen: "Jeder darf es nutzen, aber auch gewerblich, solange mein Name (und die Quelle) genannt wird". Oder "nur nichtkommerziell". (da kann man sich dann z.B. streiten, ob eine Privatschule mit dreistelligen Monatsbeiträgen pro Schüler kommerziell ist oder nicht... ob es nur für allegemeinbildende Schulen gilt oder auch für Motivationstrainer&Co, die 5000k€ pro Person für ein 2-Tages-Seminar verlangen, mit allen Abstufungen dazwischen.)

Aber grundsätzlich gilt: Erstmal genießt ein Bild Urheberrechtsschutz. Davon ist auszugehen. Wenn eine Lizenz (insbesondere zur Weiternutzung) angegeben ist, dann muss man prüfen, ob diese für die eigene Verwendung passt. Und dran halten muss man sich dann natürlich auch. (Z.B. Pflicht nur Namensnennung, wenn der Fotograf das verlangt)

Ach ja: Es gibt keinerlei "gutgläubigen Erwerb". d.h. wenn man eine Bild von einer Seite übernimmt wo am Bild steht "Public Domain" oder "Urheber: Heinz Meier, Lizenz CC-BY-SA". Nachträglich stellt sich jedoch heraus, der Webseitenbetreiber hat versehntlich (oder gar vorsätzlich) Mist gebaut: Nicht das Problem des Urhebers, sondern des des Weiternutzers. Der Urheber kann Schadenersatz dann bei der Webseite wie auch beim Weiternutzer geltend machen. (Ausrede: "Ja, das stand aber so auf Seite xy und ich hatte keinen Grund das anzuzweifeln": Hilft nichts. Mediennutzer haben eine nahezu idiotische Prüfungspflicht.) Der Weiternutzer kann dann ggf versuchen, sich am Webseitenbetreiber wegen dessen falscher Auskünfte schadlos zu halten. Aber die Erfolgsaussichten dürften gering sein. Daher lassen sich professionelle Mediennutzer Verträge von den Urhebern unterzeichnen, in denen diese nicht nur die Nutzungsrechte einräumen, sondern sich auch zu Regresspflichten bekennen, sollten sie fehlerhafte Angaben zum Schaden des Nutzers gemacht haben.

Im Grunde zeigt dieses, dass das bestehende Urheberrecht für den normalen neuzeitlichen Mediennutzer völlig unpraktikabel ist. Egal ob nun Blogger, Sozialnetznutzer oder Schüler der Hausarbeiten ins Netz stellen möchte: Man steht ständig mit einem Fuß im Schuldenturm.

Alle Bilder im Netz müssen Eigentum des Seitenerstellers sein und du darfst sie nicht einfach ohne schriftliche Erlaubnis übernehmen.

Lediglich freigegebene Bilder (bei wikipedia z. B.) dürfen frei genutzt werden!

da kannst du nur beim Anbieter nachfragen!