Ist es strafbar, sein Auto wie die Polizei zu lackieren/bekleben?
Hi,
ich habe heute auf Facebook angehängtes Bild gesehen. Ist dies so Strafbar, weil ja große verwechslunsgefahr besteht? Aber Amtsanmaßung ist es meiner Ansicht nach ja auch nicht, weil dort ja niemand behauptet, die Polizei zu sein, sondern lediglich "Passat" anstatt "Polizei" auf dem blauem Streifen steht. lg
28 Antworten
Nein, die Farbgebungen sind in der StVZO Kommentarsammlung nur geregelt wie ein "Feuerwehrfahrzeug" oder "Polizei" Fahrzeug lackiert sein muß.
Ich habe das selbst so erlebt, ich hatte ein ausgemustertes Feuerwehrauto in rot weiß und es hat mich ein neidischer Feuerwehrmann angezeigt.
Da haben es TÜV und StVA erörtert und festgestellt:
Ein Feuerwehrfahrzeug muß in RAL3000 (rot) lackiert sein und mit RAL9010 (weiß) abgesetzt sein. Es steht aber nirgendwo, daß ein Privatwagen nicht rot/weiß lackiert sein darf.
Einzi die Farbe RAL 3024 ist den Behörden vorbehalten, weil diese retroreflektieren ist, also gibt es evtl Ärger mit den Reflexstreifen.
Bei uns fährt auch eine Firma rum, deren Fahrzeuge sind blau/silber abgesetzt und das schon viel länger als es die Polizei hat.
Klar, kannst Du Dein Auto in RAL 3024 lackieren oder folieren, aber Du bekommst das Auto so nicht zugelassen, bzw spätestens bei nächsten HU ist das ein erheblicher Mangel, denn die Farbe ist einzig dem Rettungsdienst und der Feuerwehr vorbehalten, als Privatperson benötigst Du dazu eine Ausnahmegenehmigung. Die Anweisung steht in der Kommentarsammlung von Kirschbaum zur StVZO
Gegen die Farbstellung an sich wird nichts sprechen, allerdings ist die Verwendung von Reflektorfolie nicht erlaubt. Die Aufschrift ist grenzwertig und ich vermute, daß es in irgendeinem Paragraphen auch geregelt ist.
Du wirst vermutlich schon Probleme mit der Polizei bekommen, öfters angehalten werden etc., aber illegal ist es theoretisch nicht. Das muss, wie so oft, der jeweilige Richter entscheiden. Natürlich kann es witzig sein so etwas zu machen, aber vorsichtig sein sollte man trotzdem, denn nicht alle Polizisten verstehen Spaß. Und wenn du das tatsächlich machen solltest, kannst du gleich mal den Paragraphen auswendig lernen in dem steht, dass es erlaubt ist :D damit wirst du so manchen Polizisten los, es kennt garantiert kein Polizist die StVO auswendig. Aber im ernst: Mit solchen Themen ist nicht wirklich zu spaßen. Bei mir in der Nähe steht seit einigen Jahren schon ein alter VW LT mit durchgestrichenem "Feuerwehr" Schriftzug, und meines Wissens hatte der noch keine Probleme mit der Polizei. Und wenn du dir einen gebrauchten Polizeiwagen aus der USA holst, hast du vermutlich weniger Probleme ;)
MfG, McGrey
Hallo, im Prinzip kann es schon, der Hamburger Sicherheitsdienst WEKO hat seine Fahrzeuge auch in einem sehr ähnlichen Look..LG
Kommt immer darauf an, wie ähnlich sich die autos sehen!
Citroen CV2 ("Ente") mit Aufkleber POLente gibt/gab es mal! auch sehr witzig und legal!
PASSAT ist dem Wort Polizei nicht ähnlich! und daher müsste ein Richter entscheiden, dass es legal ist. folienbeklebung....jep natürlich wurde es so absichtlich gemacht, ist klar, aber ich nehme an, dass auch das ok ist, WEIL --->>> Die Polizei hat früher ihre Autos verkauft und nur das Blaulicht und die Schrift abgemacht. Lack/Folien wurden nicht geändert, also muss es ja wohl legal sein! ;)
POLente gibt/gab es mal! auch sehr witzig und legal!
Das musste - IIRC - auch erst gerichtlich geklärt werden. In jedem Fall ist relativ großer Ärger mit so einem Fahrzeug vorprogrammiert.
PASSAT und POLIZEI haben etwa die gleiche Länge und beginnen beide mit P.
„Nicht ähnlich“ kann man auch anders interpretieren.
Ich darf mein Kraftfahrzeug auch in Leuchtrot (RAL 3024) lackieren oder folieren lassen. Das kann mir niemand verbieten!!
Dazu heißt RAL 3000 nicht rot, sondern ist feuerrot!