Strafanzeige gegen die Bank erstatten wegen gewerbsmäßigen Betrugs und der Steuerhinterziehung.

8 Antworten

... wo soll da die Steuerhinterziehung sein?

Wenn es ein aktuelles Thema ist würde ich mich mal besser informieren...

Ein Blick in die AGB´ s hilft in der Regel

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Neuregelung seit Juli 2012

Zum 9. Juli 2012 haben die Banken und Sparkassen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geändert und die Lastschrift mit Einzugsermächtigung der sogenannten SEPA-Lastschrift angenähert. Eine dem Vertragspartner wirksame erteilte Einzugsermächtigung bedeutet auch die Erklärung an die eigene Bank oder Sparkasse, die Abbuchung zuzulassen.

Der BGH hat in seinem Urteil vom 22. Mai 2012 bereits geäußert, dass die Änderungen der AGB dazu führen, dass die Institute nun für die Benachrichtigung ein angemessenes Entgelt verlangen dürfen. Für SEPA-Lastschriften ist das Benachrichtungsentgelt bereits seit dem 31. Oktober 2009 zulässig.

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DerHenker123 
Beitragsersteller
 09.09.2014, 08:07

Aber nicht in der Höhe von 2,40 € da sehe ich Betrung und Steuerhinterziehung da die Gebühren keine Mwst. Aufzeigen oder überhaupt genau aufgelistet wird warum die Gebühr von 2,40 € erhoben werden, ich bleibe dabei es gibt eine Strafanzeige wegen gewerbsmäßigen Betrugs und der Steuerhinterziehung, will das man die Räumlichkeiten der bank durchsucht, was die Banken sich immer erlauben, kann ich mir dann auch erlauben.

Ausserdem könntest du mal das Urteil Verlinken, danke.

Zyogen  09.09.2014, 08:45
@DerHenker123

Nur wegen Deiner Anzeige wird überhaupt keine Bank durchsucht. Die Anzeige landet bei der Staatsanwaltschaft und dort prüft jemand, ob überhaupt irgend eine Straftat vorliegen könnte. Und wenn eine vorliegen könnte, dann entscheidet der Staatsanwalt, ob er Ermittlungen anstellt. Und die Ermittlung beginnt dann damit, daß er die AGB der Bank liest. Und dann werden die Ermittlungen vermutlich eingestellt.

Zusätzlich solltest Du bedenken, daß zahlreiche Bankgeschäfte gemäß § 1 Abs. 1 S. 2 KWG sowie §1 Abs. 1a S. 2 KWG laut §4 Nr. 8 UStG von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen sind.

DerHenker123 
Beitragsersteller
 09.09.2014, 09:00
@Zyogen

Es wird aber nicht angegeben das dafür die Umsatzsteuerpflicht ausgenommen ist. Mal sehen ob das Verfahren eingestellt wird, wenn ja werde ich da nachhelfen egal wie jedoch Anonym bis diese Bank auseinander genommen wird von der Steuerbehörde.

kazutoyo  09.09.2014, 10:47
@DerHenker123

... wenn du meinst den Don Quichotte geben zu müssen, such dir doch entsprechende Urteile selbst raus. Nur weil die MwSt. nicht ausgewiesen ist bedeutet das noch lange nicht dass sie nicht entsprechend abgeführt wird. Möchtest du den Tante-Emma-Laden an der Ecke nicht auch gleich anzeigen? Ich habe nämlich festgestellt, dass beim Preis für ein Duplo auch keine MwSt ausgewiesen ist..... Wenn du die sicher in den AGB´ s ausgewiesenen Gebühren und Kosten als nicht angemessen ansiehst kannst du sie ja gerichtlich überprüfen lassen - selbst wenn ein Gericht diese dann als zu hoch einstuft stellen die bis dahin erhobenen Gebühren immer noch nicht den Straftatbestand des Betruges dar.

Willkommen in der echten Welt....

PatrickLassan  09.09.2014, 20:01
@DerHenker123
Es wird aber nicht angegeben das dafür die Umsatzsteuerpflicht ausgenommen ist.

Weil das in keiner Weise gesetzlich vorgeschrieben ist.

Solche Verfahren leiten eigentlich die Verbraucherzentralen ein, mal dort fragen - es gab ja ähnliche Urteile zu Gunsten der Kunden

Kontodeckung = keine Benachrichtigung = keine Gebühren.

Wenn Dein Konto nicht gedeckt ist und Du damit der Bank einen Aufwand bescherst ist es völlig legitim dass die Bank eben für diesen Aufwand Gebühren verlangt.

Details zu diesen Gebühren kannst Du in den entsprechenden AGB der Bank leicht nachlesen.

Ich denke Deine Motivation hier eine Staatsanwaltschaft oder Steuerfahndung vom Hocker zu ziehen wird in einer müden Einstellung des Verfahrens enden, wenn es denn überhaupt zu einer Verfahrenseröffnung kommt.

Somit einfach für eine Kontodeckung sorgen und schon ist das Problem nicht vorhanden.

BGH, 22.05.2012 - XI ZR 290/11

zu beachten gilt:

Mit der Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie im November 2009 können sich die Banken jetzt jedoch Auslagen erstatten lassen (laut § 675 o BGB). Dies gilt unseres Erachtens nach aber nicht für die alte Einzugsermächtigung. Diese Rechtsauffassung hat der BGH mit Urteil vom 22.05.2012 (Az. XI ZR 290/11) bestätigt.

Falls Ihre Bank oder Sparkasse Ihnen eine Gebühr belastet, klären Sie zunächst ab, ob das alte Einzugsermächtigungsverfahren angewendet wurde. Falls ja, fordern Sie die Korrektur der Belastungsbuchung. Seit dem 9. Juli 2012 ist zu beachten, dass Banken und Sparkassen ihre Geschäftsbedingungen gehändert haben und damit eine Angleichung der alten Einzugsermächtigung an die SEPA-Lastschrift erfolgte. Dies bedeutet, dass seit diesem Tag Entgelte für die Benachrichtigung nach einer Rücklastschrift zulässig sind.

Hallo DerHenker123,

hast Du Dir überhaupt einmal den Paragraphen des Betruges durchgelesen?


§ 263 StGB - Betrug

(1)Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.


Also gem. dem Gesetz, kann man einen Betrug nur begehen, wenn man durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält,

Welche FALSCHE Behauptung hat denn Deiner Meinung nach Deine Bank aufgestellt?

Ich persönlich finde diese Gebühren auch eine Frechheit, aber Zweifel nicht an, dass die Gebühren vom rechtlichen einwandfrei sind.

Der Bank entstehen aber ohne Zweifel durch die Rücklastschrift Kosten:

  • für die Bearbeitung der Rücklastschrift
  • für den Druck, sprich Druck. - und Papierkosten
  • Zeitaufwand für das Einpacken der Benachrichtigung
  • Portokosten

Das diese 2,40 Euro kosten ist mir auch klar und deshalb ärger ich mich über die Höhe auch, aber eine Bank ist nun einmal ein Dienstleistungsgeschäft und lässt sich Dienstleistungen nun einmal bezahlen. Eine Bank ist ja keine gemeinnützige Einrichtung, sondern lebt davon, dass ihre Kunden für jede in Anspruch genommene Leistung zahlen.

Und im Bezug auf die Steuerhinterziehung. Wie kommst Du da drauf, dass Deine Bank die eingenommen 2,40 Euro nicht versteuert?

Schöne Grüße
TheGrow

DerHenker123 
Beitragsersteller
 09.09.2014, 08:53
  1. Es werden keine Mwst. bei denn Gebühren von 2,40 € angegeben.

  2. Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, Bank Kassiert eine nicht meiner Meinung nach ungerechte Höhe bzw. überhaupt das die Geld dafür Kassieren sehe ich als nicht Rechtens an.

  3. Brauche ich keine Schriftliche Benarichtigung, sehe es doch im Online Konto, daher nur Geldmacherei.

TheGrow  09.09.2014, 09:05
@DerHenker123

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  1. Es werden keine Mwst. bei denn Gebühren von 2,40 € angegeben.>

Das sie nicht angegeben sind, bedeutet keinesfalls, dass sie nicht abgeführt wird.

2.Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, Bank Kassiert eine nicht meiner Meinung nach ungerechte Höhe bzw. überhaupt das die Geld dafür Kassieren sehe ich als nicht Rechtens an.>

Wie ich bereits angeführt habe, eine Bank kann nur existieren, indem sie für ihre Serviceleistungen Geld nimmt.

Ich weiß ja nicht ob Du Arbeiten gehst und zu Deinem Chef sagst. Chef, ich brauche keine 2500,- Euro Lohn, ich brauche nur das was mich für die Fahrt zur Arbeit und von der Arbeit nach Hause kostet, mehr brauche ich nicht.

Ich gehe doch mal davon aus, dass Du, wenn Du arbeiten gehst auch Geld verdienen willst und bei der Bank ist es nicht anders. Die Bank erbringt eine Leistung und will dafür bezahlt werden.

Keinesfalls liegt aber eine Behauptung falscher Tatsachen vor, wenn die Bank sagt, sie nimmt für den Service 2,40 Euro.

3.Brauche ich keine Schriftliche Benarichtigung, sehe es doch im Online Konto, daher nur Geldmacherei.>

Die Bank ist gesetzlich verpflichtet Dich über die Rücklastschrift zu informieren.

TheGrow  09.09.2014, 09:10
@TheGrow

Und nochmal Ergänzend:

In den AGB´s steht bei jeder Bank drinnen, welche Gebühren, für welche Leistung fällig werden.

Wer mit der Höhe der Gebühren für eine Rücklastschrift nicht einverstanden ist, kann ja jederzeit die Bank wechseln und ganz auf ein Konto verzichten oder noch einfacher, man sorgt für eine ausreichende Deckung auf dem Konto

DerHenker123 
Beitragsersteller
 09.09.2014, 10:13
@TheGrow

Bin mal Gespannt wann endlcih die PayPal EC Karte kommt :D dann gehen die anderen baden :D

Wer mit der Höhe der Gebühren für eine Rücklastschrift nicht einverstanden ist, kann ja jederzeit die Bank wechseln und ganz auf ein Konto verzichten

Jeder Mensch brauch ein Konto daher kann man nicht darauf Versichten aber mann muss sich auch nicht alles gefallen lassen.

Das mit denn Kosten ist auch eine Nötigung.

TheGrow  09.09.2014, 11:45
@DerHenker123

Das man sich nicht alles gefallen lassen muss ist ja richtig.

Ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Bank strafrechtlich keinen Straftatbestand erfüllt hat. Weder liegt hier der Straftatbestand des:

  • Betruges gem. § 263 StGB noch
  • Nötigung gem. 240 StGB vor, noch
  • Steuerhinterziehung

vor. Strafrechtlich gesehen ist das völlig unproblematisch was die Bank macht.

Aber wir leben in einem Rechtsstaat und Dir steht es frei eine Strafanzeige zu stellen oder gegen die Gebühren auf den zivilrechtlichen Weg vorzugehen.

Ich bezweifle aber, dass die Strafanzeige überhaupt angenommen wird, denn wenn keine strafbare Handlung vorliegt, nimmt die Polizei und auch keine andere für Anzeige zuständige Stelle so eine Strafanzeige hin. Die werden den Vorgang zur Kenntnis nehmen und Dir dann das sagen, was ich schon geschrieben habe.

Zivilrechtlich sieht die Sache natürlich anders aus. Bei Klageerhebung muss das Gericht tätig werden und solltest Du / Ihr den Fall verlieren müsst Ihr die Prozesskosten kosten tragen.