Ec Zahlung, Konto nicht gedeckt .. wird später abgebucht?

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Meine Empfehlungen:

(1) Möglichst rasch den Drogeriemarkt kontaktieren, und anbieten, den offenen Betrag sogleich zu überweisen oder bar zu begleichen (Kassenbeleg und das Nichteinlösungsschreiben der Bank mitbringen).

(2) Zur Vermeidung ähnlich peinlicher Pannen: Mit der Bank ein passendes Dispo-Limit vereinbaren. Normalerweise klappt das reibungslos in Höhe des dreifachen Brutto-Monatslohns, sofern dieser regelmäßig auf dem betreffenden Girokonto eingeht. --- Unabhängig davon ist es natürlich immer sinnvoll, einen kleinen "Bodensatz" als Guthaben auf dem Konto zu belassen, damit irgendwelche täglichen Kleinbeträge auch gedeckt sind. Denn selbst wenn ein passendes Dispo-Limit eingerichtet sein sollte: Die Inanspruchnahme des Dispo verursacht Soll-Zinsen, die sich bei manchen Banken auf teilweise bis zu 15% (Jahreszins) erstrecken!

(3) Daß eine Bank schon bei einer Überziehung von gerade mal 14 Euro solch einen Wirbel veranstaltet, halte ich (angesichts der Geringfügigkeit dieses Soll-Betrages und der dadurch zusätzlich berechneten Gebühren von 5 Euro) für völlig unangemessen - sofern dies der einzige aktuelle Minus-Betrag auf dem Konto gewesen sein sollte. Dann wäre - falls die Bank die 5 Euro Gebühren nicht wieder ersetzt - tatsächlich zu überlegen, ob diese Bank wirklich die richtige ist und nicht stattdessen zu einer anderen, kundenfreundlicheren Bank gewechselt werden sollte!

Nathan1995  24.10.2012, 12:18

Zu deinem 3.: Bei mir haben die mal son Theater (jedoch nur 2,50€ Gebühren) wegen einem Einkaufswert von 3,65€ gemacht xDDD

Also seit der SEPA Einführung dürfen die Banken wieder Gebühren für nicht eingelöste Lastschriften von ihrem Kunden verlangen. Diese sind ab ca. 3 Euro, bei dir 5 Euro. Da kannst du nichts dagegen machen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt den Bankkunden die Kontoauszüge aufzuheben auf denen diese Stornogebühren zu sehen sind. Es ist durchaus möglich, dass die Gerichte diese Gebühr rückwirkend als unwirksam berichtigen, dann kannst du die Gebühren zurückfordern, falls die Bank es automatisch nicht selbst erstattet. Nun zu deiner Frage wegen der erneuten Abbhuchung. Es gibt Firmen die die Abbuchung zur Vermeidung weiterer kosten ein zweites Mal abbuchen, wenn das erste Mal nicht klappt. Meistens ist das 4 - 6 Wochen Später. Ich weiß z.B. dass IKEA das macht, Kaufland und verschiedenen andere Unternehmen. Ich würde mal nachfragen beim drogeriemarkt, ob die das erneut abbuchen oder ob du selbst überweisen musst. In der Regel wirst du dann vom Dorgeriemarkt angeschrieben und sie setzen die eine Frist zur Überweisung. Die Rücklastschrift hat nichts mit der Kleinlichkeit einer Bank zu tun. Wenn du ein Guthabenkonto hast, dann geht die Lastschrit automatisch zurück. Viele meinen,dass da immer ein Mitarbeiter der Bank sitzt und entscheidet. Falsch gedacht, das geht automatisch, da hätten die ja viel zu tun. Dann gibt es Kunden, bei denen geht die Lastschrift auch durch, wenn das Konto nicht gedeckt ist, das muss aber mit der Bank so vereinbart sein und das Konto offen sein, das geht auch ohne Dispo. Nicht immer bei der Bank die Schuld suchen, meistens verschuldet man solche Dinge selbst. Rede mit deiner Bank, wir wissen nicht, was du für eine Geschäftsbeziehung mit deiner Bank pflegst.

Hallo, ich denke, das ist fast jedem schonmal passiert. Also, man kann nicht zwangsläufig davon ausgehen, dass das Geschäft (in diesem Falle dm) nochmal abbucht. Das machen die meisten Läden verschieden. D. h. der eine "versucht" eine nicht eingelöste Lastschrift nach 4 Wochen erneut abzubuchen, andere hingegen mahnen sofort an, so dass aus 14,- Euro schnell mal mehr werden kann. Ich würde, auch wenns peinlich ist, direkt zu dm gehen und nachfragen, wie dieses Unternehmen das handhabt. Ob man selber den Betrag so schnell wie möglich überweist oder abwartet. In dieser Zeit kann man meist nicht mit EC-Karte bezahlen. Dass die Bank 5 Euro Gebühr verlangt hat, ist ebenfalls von Bank zu Bank unterschiedlich. Da muss man halt auf die Konditionen schauen, ob sie es dürfen. Wenn die Mitteilung von der Bank per Post nach Hause geschickt wird, steht meistens die BLZ und Kontonummer mit bei, dann kann man schonmal überweisen. LG

Kleiner Nachtrag zu meiner Antwort vom 24.10.2012: Von der Verbraucherzentrale NRW gibt es seit kurzem zu diesem Thema eine ausführliche Erläuterung zur Rechtslage sowie einen Musterbrief zur Rückerstattung eines von einem Kreditinstitut unberechtigt verlangten Benachrichtigungsentgelts, siehe <http://www.vz-nrw.de/Benachrichtigungsentgelt-bei-Nichteinloesung-einer-Lastschrift-unzulaessig>! - Die Chance, die ärgerlichen EUR 5,00 zurückzubekommen, scheint also gar nicht ungünstig zu sein.

guck mal, was hinten auf dem Kassenzettel bzw. Bon von der EC Zahlung steht.

Da ist der Weg beschrieben, den die Drogerie macht, wenn es nicht eingelöst wird.

Da ist auch meist eine Kontaktadresse hinterlegt.

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