Stornokosten - Wohnmobilmiete -Reiserücktrittsversicherung?
Im Nov. 2019 wurde ein Mietvertrag für ein Wohnmobil abgeschlossen. Mietzeit: 30.April bis 25. Mai 2020, geplant: Italienrundfahrt (rund um den ital. Stiefel) Wegen der drastischen Reisebeschränkungen, Einreiseverbote etc. mußte der Vertrag gekündigt werden. Die Stornogebühr wurde fällig und auch bezahlt. Haftet dafür die Reiserücktritts-Versicherung, die eigens für diese Reise abgeschlossen wurde, für diesen Schaden? Bezw. durften Stornogebühren überhaupt verlangt werden?
1 Antwort
Ob Deine Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten abdeckt, steht in den Versicherungsbedingungen. Pandemien, wie z.B. das Coronavirus, sind meist jedoch ausgeschlossen. Normalerweise greift die Versicherung bei Unfällen, schweren Verletzungen oder unvorhersehbaren Erkrankungen.
Ob Stornierungsgebühren verlangt werden dürfen, hängt davon ab, welches Recht anwendbar ist.
Hast Du das Wohnmobil in Deutschland gebucht, gilt deutsches Recht. Wenn Du storniert hast, ist dies unserer Ansicht nach kostenfrei möglich, wenn die Leistung nicht erfüllt werden kann. Zum Beispiel dann, wenn das Einreiseverbot für Italien über den 30. April hinaus noch gilt.
Hast Du das Wohnmobil direkt bei einem Anbieter im Ausland gebucht, kann die Rechtslage anders aussehen.
Storniert der Anbieter selbst, musst Du keine Stornokosten bezahlen.
Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es leider noch keine klare Rechtsprechung zu dieser Problematik. Wir raten Dir, auf eine gütliche Einigung mit dem Anbieter des Wohnmobils zu setzen. Hierbei helfen wir Dir, das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (für Buchungen bei einem Anbieter im EU-Ausland), oder die Verbraucherzentralen (bei einem deutschen Anbieter).
Mehr Infos: https://www.evz.de/reisen-verkehr/reiserecht/coronavirus.html