Auto abmelden nach Trennung, wie? "Diebstahl" / "Unterschlagung". Ohne Papiere
Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem wo ich auch langsam aber sicher nicht mehr weiter weis.
Ich und meine (ehemalige) Lebensgefährtin haben uns vergangenen Donnerstag getrennt. Wir hatten zusammen ein Auto, das Auto wird über die Bank des Autohauses finanziert, die Finanzierung läuft über ihren Namen.
Im kleinen Fahrzeugschein bin ich als Halter eingetragen, die Haftpflichtversicherung läuft ebenfalls über mich. In dieser bin ich ebenfalls als alleiniger Fahrzeugführer eingetragen.
Nun haben wir uns getrennt, in Wut hat sie die Autoschlüssel mitgenommen, samt kleinen Fahrzeugbrief. Sie aufzuhalten war nicht möglich, ich habe kein Problem damit das dass Auto nun "weg" ist, doch sie lies es sich nicht erklären das sie den Wagen nicht bewegen darf bzw. jemand anderes, da ich dafür hafte.
Das war letzte Woche Donnerstag, Rückfrage bei der Versicherung hat ergeben das ich auf jeden Fall hafte wenn die Gute einen Unfall baut. Ist mir auch klar, die Versicherung rät mir dazu eine Anzeige wegen Diebstahl zu schalten. Darauf habe ich ihr geschrieben das sie bis Montag (gestern) bitte die Nummernschilder entfernt und mir samt kleinen Fahrzeugschein übergibt.
Darauf kam nur eine Antwort das sie sich innerhalb dieser Woche selber darum kümmern will und das Auto auf sich umschreiben lassen will und mir dann die Bestätigung darüber gibt. (Wie sie das ohne Führerschein anstellen will möchte ich mal wissen...)
Ich hatte heue einen Termin beim Straßenverkehrsamt und habe dort meine Situation geschildert, Versicherungsunterlagen dabei gehabt zwecks Fahrgestellnummer etc. Leider wurde mir dort mitgeteilt das sie das Auto nur abmelden können, wenn Nummernschild und Schein vorliegen und das ich das Auto ohne den "großen" Schein nicht abmelden könnte. Dieser liegt jedoch natürlich bei der Bank solange die Raten noch laufen, da die Finanzierung über meine Ehemalige läuft kann ich natürlich nicht bei der Bank anrufen und dort den Sachverhalt erklären. Weiter hat mir das Straßenverkehrsamt geraten eine Anzeige wegen Unterschlagung zu schalten damit sie den Wagen / Brief herausgibt. Mehr konnten sie leider nicht für mich tun.
Mein Problem bleibt bestehen, bewegt sie (oder einer ihrer Familienangehörigen) den Wagen und baut einen Unfall, hafte ich.
Ihr "versprechen" den Wagen innerhalb der Woche umzumelden kann ich nicht für Bare Münze nehmen, aus ihrer Sicht nicht ihr Problem.
Was wäre nun für mich Ratsam? Ich bin am überlegen eine Anzeige wegen Diebstahl zu schalten, ihre Adresse etc. habe ich natürlich. Dort wird sich der Wagen zwar nicht befinden da ich vermute das er in einer Garage steht, aber mehr fällt mir nicht ein. Oder doch eine Anzeige wegen Unterschlagung?
Ich möchte auf keinen Fall dafür haften wenn jemand nun mit dem Wagen fährt und eigentlich nur "unkompliziert" aus der Angelegenheit raus.
Mit meiner ehemaligen lässt sich nur bedingt reden /diskutieren.
Viele Grüße
10 Antworten
Rückfrage bei der Versicherung hat ergeben das ich auf jeden Fall hafte wenn die Gute einen Unfall baut. Ist mir auch klar, die Versicherung rät mir dazu eine Anzeige wegen Diebstahl zu schalten
Dies kam mit Sicherheit von einem Versicherungsvermittler der wenig Ahnung hat.
Nach deinem Text wurde das Fahrzeug von deiner Freundin gekauft und finanziert, also gehört es ihr. Wer hier als Halter eingetragen ist, spielt keine Rolle.
Darauf kam nur eine Antwort das sie sich innerhalb dieser Woche selber darum kümmern will und das Auto auf sich umschreiben lassen will und mir dann die Bestätigung darüber gibt. (Wie sie das ohne Führerschein anstellen will möchte ich mal wissen...)
Eine Ummeldung des Fahrzeugs auf einen neuen Fahrzeughalter, bzw. Versicherungsnehmer setzt nicht voraus, dass dieser einen Führerschein hat.
Ich hatte heue einen Termin beim Straßenverkehrsamt und habe dort meine Situation geschildert, Versicherungsunterlagen dabei gehabt zwecks Fahrgestellnummer etc. Leider wurde mir dort mitgeteilt das sie das Auto nur abmelden können, wenn Nummernschild und Schein vorliegen und das ich das Auto ohne den "großen" Schein nicht abmelden könnte.
Richtig, das kann auch nur die Freundin, der ja auch das Auto gehört und den Kfz-Brief bekommt nur sie von ihrem Darlehensgeber für die Fahrzeugummeldung.
Weiter hat mir das Straßenverkehrsamt geraten eine Anzeige wegen Unterschlagung zu schalten damit sie den Wagen / Brief herausgibt. Mehr konnten sie leider nicht für mich tun.
Auch dies ist Unsinn, denn nach deiner eigenen Schilderung hat deine Freundin das Auto gekauft und dafür einen Kredit aufgenommen.
Dir bleibt nur eins übrig, deiner Verflossenen mitzuteilen, dass sie umgehend das Auto ummelden soll.
außerdem deiner Versicherung den Sachverhalt mitteilen.
Gruß
Ist mir auch klar, die Versicherung rät mir dazu eine Anzeige wegen Diebstahl zu schalten.
Was für ein Diebstahl denn - sie hatte doch die Schlüssel!?! Also bei euch geht's ja zu wie im Kindergarten... Dieser liegt jedoch natürlich bei der Bank solange die Raten noch laufen, da die Finanzierung über meine Ehemalige läuft kann ich natürlich nicht bei der Bank anrufen und dort den Sachverhalt erklären
Und warum versuchst du nicht, den Finanzierungsvertrag auf dich umzuschreiben??? Das Vorgehen deiner Ex ist nur allzu verständlich, nachdem sie auch ihr Auto finanziert...
Ich hab ihr das Angeboten es umzuschreiben, nachdem ich sowieso die Raten immer bezahlt habe, wollte sie nicht.
Naja, für die Versicherung fällt es unter Diebstahl weil ich als Halter und alleiniger Fahrer eingetragen bin. Ich habe nichts dagegen wenn sie ihn auf sich überschreibt, nur muss ich dann auch aus der Haftung raus, logisch oder? Klar ist das Kindergarten, aber was soll ich nun machen? Ich hafte nicht für mögliche Unfälle welche sie oder ihre Familie baut.
- Zum Ummelden eines Fahrzeuges benötigt man keinen Führerschein.
- Du hast bereits mehrfach den einzig gangbaren Weg genannt bekommen: Anzeige wegen Unterschlagung!
Wie ich schon sagte: Um eine Auto Umzumelden benötigt man keinen Führerschein!! Das war noch nie nötig! Der Versicherung ist das ebenso Wumpe!
Interessant, war mir noch nicht so bekannt. Gut, dann könnte sie das tatsächlich machen, aber das nehm ich lieber nicht für bare Münze ihre Aussage dahingehend.
Danke.
Aber wenn sie denn finanziert und bezahlt, gehört ihr doch die Kiste, oder? Warum also die ganze Aufregung. Sie schreibt um auf einen neuen Halter, versichert und benötigt lediglich die Zustimmung der Bank und gut ist. Alles doch ganz einfach.
Nur kann sie nicht mit dem Auto fahren, da sie ja gar keinen Führerschein hat - alles ganz einfach?
Natürlich und doch tausendfach in der Praxis vorhanden. Alleine die Anmeldungen aus dem steuerbefreiten Behindertenbereich. Ein Halter muss doch nicht persönlich fahren und wenn doch, seit wann bitte?
Hallo. Teile deiner Versicherung doch mit das du nicht weißt in welchem technischen Zustand sich das Fahrzeug befindet und das du keine möglichkeit hast an das Fahrzeug zu kommen um es abzumelden. Meine Versicherung hat darauf den Versicherungsschutz gekündigt.
Wie soll das gehen? Vielleicht stehe ich grade auf dem Schlauch, aber sie kann das Auto doch nur ummelden, wenn sie eine Versicherung nachweist. Da sie keine hat müsste sie natürlich eine abschließen. Ist es der Versicherung "egal" ob sie einen Führerschein hat oder nicht?
Ich denke ich werde morgen zur Polizei gehen, notfalls, wenn alles geregelt ist, kann ich die Anzeige ja zurückziehen.