stößt das gegen das Uhrheberrecht?
Ihr hört jetzt gerade ein Song euer Lieblingssänger/in und wollt ihn auf Sozialen Netzwerken posten, ist dass dann erlaubt?
4 Antworten
Den Song als Tonaufnahme oder den Liedtext posten ohne Erlaubnis des Rechteinhabers ja, den Titel oder eine Tonaufnahme die du selber gesungen/gespielt zu posten ohne den original Text oder ähnliches zu ändern nicht.
Wie kommst du darauf das wäre nicht durch das Urheberrecht geschützt?
Ist eine Gegenfrage statt Antwort ein Bekenntnis, dass Du keine Ahnung hast? Ausserdem habe ich nicht behauptet es wäre nicht geschützt. Das behauptest Du
Meine Begründung: §2 (1), Punkt 1 und 2 UrhG
hier auch ausführlich erklärt: https://www.urheberrecht.de/musik/#Gilt-bei-einer-Coverversion-das-Urheberrecht
Jetzt würde ich mich über Deine Begründung freuen.
Frage mich wirklich was auf dieser Seite mit all den Leuten ist die nicht richtig lesen können. Frage "stößt das gegen das Uhrheberrecht?" Meine Antwort: Ja. Oder in länger: Ja, das "stößt" gegen das "Uhrheberrecht"
eine Tonaufnahme die du selber gesungen/gespielt zu posten ohne den original Text oder ähnliches zu ändern nicht
Und wie soll man das lesen? Eine selbst gesungene Version "stößt" demnach nicht? Das ist aber wie gesagt falsch, sie stößt sehr wohl.
Ich kann keine Fehlinterpretation meinerseits feststellen
Wenn es dir um Coverversionen geht hast du die flasche Textstelle zitiert, dein erster Kommentar ergibt aufjeden Fall in dem kontext keinen Sinn.
Grundsätzlich darf man Coverversionen ohne Erlaubnis des originalen Urhebers erstellen, zumindest wurde mir das im Rahmen einer Ausbildung die sich mit Medien beschäftigt hat beigebracht.
Probleme kann man dann bekommen wenn man das Werk verändert. Natürlich macht einen ein Cover nicht zum Urheber des originalen Textes usw. Das man zusätzlich noch etwas mit der Gema beachten muss kann sein.
Das ist falsch. Coverversionen brauchen die Zustimmung des rechteinhabers
nein es ist nicht erlaubt, denn das ist eine Veröffentlichung für die Du keine Berechtigung hast.
Hat der Urheber allerdings den Titel selbst veröffentlicht, darfst Du den Link dazu teilen.
Sicherlich darfst Du das. Nur, wenn Du damit Geld verdienst muss Du fragen. Du kannst das Lied sogar selber singen und spielen und ins Netz stellen. Allerdings nur, wenn Du den Text so läßt wie er ursprünglich ist. Bestes Beispiel: Die Cover-CD´s von Heino. "Die Ärzte" zum Beispiel konnten sich mit der Coverversion bzw. dem Interpreten Heino nicht sonderlich anfreunden. Sie konnten aber nichts machen, da er den Originaltext gesungen hat.
Sicherlich darfst Du das.
NEIN
Du kannst das Lied sogar selber singen und spielen und ins Netz stellen.
NEIN
Vor rund 35 Jahren hat ein genialer Mann eine geniale Erfindung gemacht. Diese nennt sich URL.
Diese URL schickst du an deine Freunde, das ist legal. Dann können sie die Website selber aufrufen, auf der dein Lieblingslied steht.
Die URL steht irgendwo oben in deinem Browser. Ein Browser ist eine Software, mit der du im Internet Daten abrufen und darstellen kannst auf deinem Monitor.
Alles andere ist illegal!
Also das Klauen von Büchern im Buchladen und das Klauen von CDs im Musikladen und das Hochladen von Büchern ins Internet und das Hochladen von Liedern ins Internet. Das steht in UrhG § 15 Allgemeines.
Noch ein Vorteil: Ein Link kostet wenig Bandbreite, ein Lied ca. 3,5 GB. Warum also illegal ein Lied verbreiten, wenn deine Freunde Internet-Zugang haben?
Gruß aus Berlin, Gerd
3,5GB für ein einzelnes Lied sind völlig utopisch. Selbst ganze Alben in guter Qualität und verlustloser Komprimierung brauchen in der Regel deutlich weniger. Der Hinweis auf eine URL ist sinnvoll aber technisch gesehen ist der Abschnitt Quatsch.
wie kommst Du darauf?