Instagram löscht Video aus Story wegen Urheberrecht?
Ich hab ein Video in meiner Story hochgeladen und Musik über die Funktion von Instagram drüber gelegt. Jetzt bekam ich die Meldung, dass das Video in manchen Ländern, darunter Deutschland “vielleicht“ nicht verfügbar ist. Es wurde gelöscht weil es das Urheberrecht verletzt.
Warum stellt Instagram denn den Nutzern die Musik bereit und löscht dann trotzdem die Posts, wenn man die Lieder benutzt?
Und kann man irgendwie sehen ob das Lied gegen das Urheberrecht verstößt, BEVOR man die Musik benutzt?
5 Antworten
Das liegt wohl nicht an der hinzugefügten Musik, sondern am Video.
Es gibt doch 2 Meldungen:
- Das Video verstößt gegen das Urheberrecht.
- Die im Video enthaltene Musik verstößt gegen das Urheberrecht.
Was genau war also in dem Video zu sehen?
Das ist egal, wie kurz der Ausschnitt war. Er war nicht von dir, also war es Urheberrechtsverletzend.
Was heutzutage noch möglich ist, sind selbst-nachgestellte Szenen, dann könnte Keiner dein Video löschen lassen.
Ach und das Video/die Musik hat rein gar nichts mit den olympischen Spielen zu tun gehabt.
Selbst wenn es in einem privaten Konto gepostet wird?
Du hast davon gesprochen:
"Ist es auch ein Verstoß wenn nur 30 sec oder gar nur 15 sec der Serie gezeigt werden?"
Das ist es was nicht (mehr) geduldet wird. Ganz egal, worum es sich in deinem Video eigentlich handelt, der Ausschnitt aus der Serie war nicht von dir.
Also, komm! Mach dir doch die Mühe, und stell die Szenen nächstes Mal selbst nach. Dann wirst du nie wieder Ärger damit haben.
"Selbst wenn es in einem privaten Konto gepostet wird?"
Ja, auch dann. Nur wenn es von Niemanden mehr angesehen werden kann, dann ist es in Ordnung. Du hast das Video doch noch auf deinem Computer, also kannst DU es für dich immer noch angucken, ABER NICHT online.
wenn es Uhreberrecht geschützt ist dann ist es normal
Ist es auch ein Verstoß wenn nur 30 sec oder gar nur 15 sec der Serie gezeigt werden? Oder ist es egal wie lang, also immer Urheberrechtsverletzend?
Für jedes einzelne Bild, das ein Kameramann aufgenommen hat, hat der Kameramann ein Urheberrecht, siehe UrhG § 2 Geschützte Werke:
"(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere: [...]
5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;"
Bei einer Sekunde Filmmaterial sind es also meist 25 Bilder, die dem Urheberrecht unterliegen - falls nicht als Lichtbildwerke, dann zumindest als UrhG § 72 Lichtbilder. Und der bewegte Film ist zudem noch geschützt nach Nummer 6 oben.
Die Länge ist nur entscheidend, wenn es darum geht, ob ein Zitat gerade noch zulässig ist oder der zitierte Ausschnitt länger als nötig ist im Sinne von UrhG § 51 Zitate.
Wenn du aber gar keinen zulässigen Grund hast, ein Zitat zu verwenden, dann ist jeder Ausschnitt aus einem geschützten fremden Werk unzulässig, der die nötige Schöpfungshöhe erreicht, um selbst schon geschützt zu sein als Werk.
Gruß aus Berlin, Gerd
Also wenn man Musik benutzen will und nicht zu 100% Bescheid weiß ob man es auch darf, dann immer mal bei der GEMA nachfragen. Die sind unheimlich nett am Telefon und können dir sagen ob ja oder nein.
Bei Urheberrechtsverletzungen kann es sehr schnell teuer werden.
Hat sich da noch etwas ergeben? Gab es eventuell eine Abmahnung? Mir ist heute genau das Gleiche passiert und ich frage mich, wieso Musik (angeblich ja legal) zur Verfügung gestellt wird und dann blockiert wird.... :-)
Was ist bei dir da jetzt noch passiert? Mir ist das heute bei einem Reel passiert....
Also bei mir ist nichts weiter passiert. Habe dad Video auch sofort gelöscht.
Das Video war gestummt, falls das wichtig ist. Es war nur ein Ausschnitt aus einer Serie. Was ich komisch finde das in der Email von Instagram stand :
Wir haben das von dir [...] gepostete Video entfernt, da es den folgenden Inhalt enthält:
“Jogos Olímpicos de Inverno 2018 von .“
Als ich gegooglet hab kam ich auf die Olympischen Winterspiele 2018. Hää?? Kannst du mir das erklären?
Ist es auch ein Verstoß wenn nur 30 sec oder gar nur 15 sec der Serie gezeigt werden? Oder ist es egal wie lang, also immer Urheberrechtsverletzend?