Namen von bekannten Songs in Buch verwenden?

5 Antworten

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solange du nur den namen des künstlers und/oder seiner songs im buch wertfrei verwendest, fällt das noch nicht unters urheberrecht. sogar eine persönliche meinung über ein musikstück oder den autor darf man äußern, wenn sie sich im rahmen unserer gesetze bewegt.

ich habe schon in so vielen büchern entsprechende passagen gelesen, wenn z.b. der romanheld im auto seine bestimmte lieblingsmusik hört. davon steht/stand nie etwas im kleingedruckten des buchs.

kritisch könnte es aber werden, wenn du z.b. in einem krimi beschreibst, in dem der mörder zu "helter skelter" von den beatles seine opfer zerstückelt.

anders in filmen, wo die musik auch gespielt wird, da fallen gema-gebühren an und im abspann steht das.

ticmartac0504 
Beitragsersteller
 31.07.2018, 17:04

Oki danke:D

Hallo ticmartac,

ich habe in letzterer einige Bücher gelesen, bei denen ebenfalls Lieder von bekannten Interpeten genannt wurden. Demnach wird es rechtlich keine Probleme geben (solange du die Songs nicht als deine eigenen ausgibst, das ist klar) und in einer Quellenangabe angibst. (Titel und Interpret)

Jerne79  31.07.2018, 17:46

Die generelle Aussage ist richtig, die Herleitung allerdings gefährlich. Es gibt durchaus Autoren, die Liedtexte zitieren (S. King beispielsweise), deshalb kannst du aber nicht automatisch davon ausgehen, dass das ohne Einholung der erforderlichen Rechte geschehen ist.

TheLion6  01.08.2018, 00:02
@Jerne79

@Jerne79, klares Jain! Ich kann auch einen Auszug aus einem Lied nutzen, ohne eine Genehmigung jedweder Art dafür einholen zu müssen. Zitate selbst sind zum Beispiel grundsätzlich erlaubt, solange sie der Erschaffung eines eigenständigen, Schutzwürdigen Werkes dienen!

ticmartac0504 
Beitragsersteller
 31.07.2018, 16:46

Ok danke :D

Für die reine Nennung von Titel und Interpret brauchst du keine Erlaubnis. Anders kann es je nach Rechteinhaber aussehen, wenn du ganze Textpassagen wiedergeben würdest, wobei die meisten selbst damit wenig Probleme haben, wenn klar ist, wer der Urheber des Textes ist. Allerdings solltest du das in letzterem Fall immer abklären, um auf der sicheren Seite zu sein.

Ganz deutlich: Mit der Nennung von Titel und Interpret beschneidest du keine Rechte. Genauso kannst du einen anderen Roman und den Autor nennen.

ticmartac0504 
Beitragsersteller
 31.07.2018, 17:53

Ok danke :D

Nein, ist es nicht. Zumindest nicht, wenn Du mit diesem Buch Geld verdienen willst.

ticmartac0504 
Beitragsersteller
 31.07.2018, 16:45

Ok, danke, aber wenn ich es an einen Verlag schicken will, dann darf ich das nicht machen ohne die erlaubnis der Sänger?

Seeheldin  31.07.2018, 17:06
@ticmartac0504

Du benötigst die Erlaubnis der Rechteinhaber (das müssen nicht die Sänger sein). Oder Du denkst Dir selbst Musiktitel aus.

ticmartac0504 
Beitragsersteller
 31.07.2018, 17:10
@Seeheldin

Ok danke :D

Jerne79  31.07.2018, 17:39
@Seeheldin

Für die reine Nennung eines Interpreten und/oder Titels ist keineswegs irgendeine Erlaubnis notwendig.

TheLion6  01.08.2018, 00:03
@ticmartac0504

Auch wenn du es an einen Verlag schicken möchtest. Metadaten wie Autor, Interpret, Titel, Albumtitel sind in dem Zusammenhang nicht geschützt. Du dürftest jetzt kein Album mit denselben Metadaten herausbringen, aber sie zu erwähnen ist absolut problemlos!

ticmartac0504 
Beitragsersteller
 01.08.2018, 19:46
@TheLion6

Ok danke :D