Namen von bekannten Songs in Buch verwenden?
Also, ich schreibe im Moment einen Roman, beziehungsweise ich bin fertig und beim Korrekturlesen habe ich mich gefragt, ob es überhaupt rechtlich erlaubt ist, dass ich bekannte songs, zum Beispiel welche aus 2017 2018 oder so, dort verwende (Also Titel+Sänger/in) weiß da vielleicht jemand etwas??
LG
TicTac
(Bearbeitet): . In meinem Kopf sang ich das Lied Talking to the moon von Bruno Mars. -Ich meine halt so etwas. Es geht um ein Mädchen, die immer verschiedene Leider in ihrem Kopf hört. Deswegen auch die Frage :D
5 Antworten
solange du nur den namen des künstlers und/oder seiner songs im buch wertfrei verwendest, fällt das noch nicht unters urheberrecht. sogar eine persönliche meinung über ein musikstück oder den autor darf man äußern, wenn sie sich im rahmen unserer gesetze bewegt.
ich habe schon in so vielen büchern entsprechende passagen gelesen, wenn z.b. der romanheld im auto seine bestimmte lieblingsmusik hört. davon steht/stand nie etwas im kleingedruckten des buchs.
kritisch könnte es aber werden, wenn du z.b. in einem krimi beschreibst, in dem der mörder zu "helter skelter" von den beatles seine opfer zerstückelt.
anders in filmen, wo die musik auch gespielt wird, da fallen gema-gebühren an und im abspann steht das.
Oki danke:D
"Wer nicht googelt bleibt doof" - Song von Zero000000
Den Songtitel darfst du verwenden. Jeden anderen auch.
Danki :D Der Song klingt cool xD, ich hatte auch schon gegoogelt, aber nichts wirklich gefunden :(
Hallo ticmartac,
ich habe in letzterer einige Bücher gelesen, bei denen ebenfalls Lieder von bekannten Interpeten genannt wurden. Demnach wird es rechtlich keine Probleme geben (solange du die Songs nicht als deine eigenen ausgibst, das ist klar) und in einer Quellenangabe angibst. (Titel und Interpret)
@Jerne79, klares Jain! Ich kann auch einen Auszug aus einem Lied nutzen, ohne eine Genehmigung jedweder Art dafür einholen zu müssen. Zitate selbst sind zum Beispiel grundsätzlich erlaubt, solange sie der Erschaffung eines eigenständigen, Schutzwürdigen Werkes dienen!
Ok danke :D
Für die reine Nennung von Titel und Interpret brauchst du keine Erlaubnis. Anders kann es je nach Rechteinhaber aussehen, wenn du ganze Textpassagen wiedergeben würdest, wobei die meisten selbst damit wenig Probleme haben, wenn klar ist, wer der Urheber des Textes ist. Allerdings solltest du das in letzterem Fall immer abklären, um auf der sicheren Seite zu sein.
Ganz deutlich: Mit der Nennung von Titel und Interpret beschneidest du keine Rechte. Genauso kannst du einen anderen Roman und den Autor nennen.
Ok danke :D
Nein, ist es nicht. Zumindest nicht, wenn Du mit diesem Buch Geld verdienen willst.
Ok, danke, aber wenn ich es an einen Verlag schicken will, dann darf ich das nicht machen ohne die erlaubnis der Sänger?
Du benötigst die Erlaubnis der Rechteinhaber (das müssen nicht die Sänger sein). Oder Du denkst Dir selbst Musiktitel aus.
Ok danke :D
Für die reine Nennung eines Interpreten und/oder Titels ist keineswegs irgendeine Erlaubnis notwendig.
Auch wenn du es an einen Verlag schicken möchtest. Metadaten wie Autor, Interpret, Titel, Albumtitel sind in dem Zusammenhang nicht geschützt. Du dürftest jetzt kein Album mit denselben Metadaten herausbringen, aber sie zu erwähnen ist absolut problemlos!
Ok danke :D
Die generelle Aussage ist richtig, die Herleitung allerdings gefährlich. Es gibt durchaus Autoren, die Liedtexte zitieren (S. King beispielsweise), deshalb kannst du aber nicht automatisch davon ausgehen, dass das ohne Einholung der erforderlichen Rechte geschehen ist.