Stimmt es das man Fahrzeugen mit Blaulicht nicht platz machen muss?
Ich habe in Erinnerung das meine Fahrschullerherin mir gesagt hat das man nicht unbedngt platz machen muss mann sollte schon aber mann muss nicht..
und wenn man unfall mit dem blaulichtfahrzeug macht weil er über rote ampel z.b gefahren ist dan ist er schuldig stimmt das?
ich mache schon immer platz aber würde mich mal interessieren wie die rechtslage ist danke
19 Antworten
Du hast gemäß §38 StVO sofort freie Bahn zu schaffen, wenn sich ein Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem Blaulicht und Einsatzhorn nähert. Dabei sollte man im Interesse des Einsatzfahrers als auch im eigenen Folgendes beachten:
- nicht auf gleicher Höhe mit dem Gegenverkehr anhalten, wenn die Straße schmal ist
- keine Vollbremsung hinlegen sonst kracht dir das Rettungsmitte ins Heck
- nicht vor einer uneinsehbaren Kurve anhalten
- nicht in eine Kreuzung einfahren, wenn man bereits das Horn hört
.
- bitte frühzeitig eine Lücke suchen
- bitte durch Blinken anzeigen, dass du das Retungsmittel bemerkt hast
- bitte bei Stau sofort eine Rettungsgasse auf der Autobahn bilden, bevor ein Rettungsmittel kommt (dazu ist man übrigens laut StVO verpflichtet!)
- an einer Kreuzung darf man über die Haltelinie (nicht die komplette Kreuzung) fahren, um einem Einsatzfahrzeug Platz zu schaffen. Wird man dabei geblitzt, einfach die Zeit und den Ort notieren, dann muss man nichts zahlen.
Wenn er dadurch die Vorfahrtsregeln missachtet,dann ja.Sonderfahrzeuge,wie Polizei;Feuerwehr,Rettungsdienst oder Hilfs Organisationen haben KEIN Vorfahrsrecht , sondern nur Wegerecht,das heißt sie dürfen die Kreuzung/Einmündung nur unter JEGLICHEN ausschluss von einer Gefährdung des Straßverkehres diese Kreuzng/Einmündung überqueren...du Bist aber Verpflichtet den Einsatzfahrzeugen,natürlich unter der Vorrausetztung,dass du oder andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden,sofort Platz zu machen.
Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
§ 38 STVO
Also, so viel ich weiss, muss man diesen Fahrzeugen platz machen.
Bei der roten Ampel kann ich dir allerdings nicht helfen. Ich hatte zum Beispiel auch schon mal fast einen Unfall mit einem Feuerwehrauto, dass an einer Ampel einfach links gefahren ist (wo ich grad gefahren bin) ohne zu blinken und ohne Sirene. Ich denke mal, da wäre der andere Fahrer schon eher Schuld gewesen wenn das in einem Unfall geendet hätte.
Ich möchte noch ergänzen, dass ich bei diesem Beinaheunfall noch in der Fahrschule war, heute bin ich (dank denen mitunter) auch umsichtiger ;)
Wenn das Fahrzeug nur das blaue Blinklicht eingeschaltet hat, musst Du keine freie Bahn schaffen. Bei Blaulicht und Einsatzhorn sind aber alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet, sofort freie Bahn zu schaffen (gem. §38 StVO).
Wenn ein Fahrzeug Sonderrechte in Anspruch nimmt (gem. §35 StVO), also z.B. die zul. Geschwindigkeit überschreitet oder bei rot über eine Ampel fährt, müssen sie dies unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung tun. Kommt es also zum Unfall, kann es sein, dass die Einsatzfahrer schuld sind oder zumindest Teilschuld (aber nicht zwangsläufig).