Polizei hält mich an und untersagt die weiterfahrt!

8 Antworten

Du hast keinen linken Außenspiegel.

Du hast aber nunmal (aus Deiner Sicht leider) aufgrund bestehender Rechtsvorschriften zwingend einen linken Außenspiegel zu haben, wenn Du rumfährst.

Hast Du den nicht, gilt Dein Fahrzeug als nicht verkehrssicher.

Da gibts dann auch kein.... das war doch erst vor 6 Tagen..... bin doch drauf angewiesen .... nirgendwo steht irgendwas mit mehreren Tagen oder drauf angewiesen oder sowas, deine persönlichen Befindlichkeiten spielen hierbei keine Rolle. Da steht nur, Du hast zu haben und dann gilt auch nur genau das.

Man gesteht Dir rechtlich innerhalb bestimmter Grenzen zu, dass Du bis zur nächsten Werkstatt fahren kannst, weiter aber nicht.

Du jedoch fährst trotzdem herum, zeigst damit, dass Dich das nicht sonderlich zu kümmern scheint - also untersagt man die Weiterfahrt und dass man Dein Fahrzeug nicht bewachen muß, nimmt man Dir den Schlüssel ab.

Komplett ok soweit.

Zudem, wenn die das nun richtig machen, gibts noch eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen Dich, macht ab 80 bis 270 Euronen Bußgeld.

Wenn Dir also das nächste Mal jemand den Spiegel abtritt, dann fahr zur Werkstatt, begib Dich direkt dorthin, gehe nicht über Los, ziehe nicht 4000 Euro ein (egal was Du sonst vorhast) und lass das Fahrzeug dort solange stehen, bis dein neuer dran ist (egal, ob und wie Du drauf angewiesen zu sein scheinst).

Die rechtlich einwandfreie Maßnahme zur Wiederherstellung der vorgeschriebenen Sicherheit und Ordnung durch die Polizei dann jedoch dreist zu nennen, das ist.... sagen wir mal.... dreist!

wenn die polizei sagt das dein Auto nicht verkehrstüchtig ist, dann ist das so ..
das ist auch nicht dreist, sondern jeder autofahrer hat sich vor fahrtantritt davon zu überzeugen das sein auto verlehrssicher ist. Wenn die polzei zweifel hat wird dein Schlüssel einbehalten, das ist richtig.

wenn du jetzt weiter fährst dann erlischt die betriebserlaubnis.. und du hast null versicherungsschutz

ginatilan  24.04.2014, 15:38
.. und du hast null versicherungsschutz

Unsinn

Polizei hält mich an und untersagt die weiterfahrt !!!

Das ist vollkommen korrekt!

Außenspiegel auf der Fahrerseite wurde abgetreten

Ab diesem Moment entspricht dein Fahrzeug nicht mehr den Anforderungen gemäß StVZO §56. Somit ist auch die Betriebserlaubnis erloschen.

Sie haben mir einfach meinen KFZ schlüssel Entrissen, weil ich weiterfahren sollte.

Die Polizei hat den Schlüssel sichergestellt, um eine Weiterfahrt zu verhindern. Das darf sie in dem Moment, in dem Du ein Fahrzeug ohne BE benutzt.

Wie sind meine Rechte

Du hast das Recht, Anzeige gegen Unbekannt wegen dem abgetretenen Spiegel zu erstatten.

Was passiert wenn ich jetzt weiterfahre ??

Inbetriebnahme eines Fahrzeugs ohne gültige Betriebserlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit 50€ Bußgeld, 28,50€ Gebühren und Auslagen sowie 3 Punkten geahndet wird. Im Wiederholungsfalle kann das Bußgeld verdoppelt werden, da von Vorsatz auszugehen ist.

Außerdem wird wiederum die Weiterfahrt verboten, d.h. Du kannst wieder den Abschlepper rufen.

Tja, wenn ein Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist, dann darf es im öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr geführt werden.

Kostet irgendwas zwischen 80 und 270 Euro, wenn man dabei erwischt wird.

Dann wird es immer teurer und rechtlich immer bedrohlicher für dich. Gottseidank! Kompliment an die jever Polizei!