Polizei hält mich an und untersagt die weiterfahrt!
Hallo, folgendes ich wurde gestern ungefähr 15km von meinem Zuhause angehalten. Vor gut einer Woche wurde mein Auto stark beschädigt, d.H Außenspiegel auf der Fahrerseite wurde abgetreten sowie, zwei tiefe Dellen und Kratzer. Das ist jetzt stand heute 6 Tage her. Die Polizei hat mir einen Mängelbescheid geschrieben das ich bis Freitag Zeit habe dies bei der Polizei in Jever vorzuzeigen. Fakt ist Sie haben mir einfach meinen KFZ schlüssel Entrissen, weil ich weiterfahren sollte. Sind dann abgehauen und meinten ich kann mir den bei der Polizei-Dienstelle abholen. Dafür gibt es zudem weitere 3 Zeugen ! Ich musste dann den ADAC rufen und habe mein Auto nach Schortens zur Werkstatt- Abschleppen lassen (VW). Polizei hat mich bis dahin verfolgt. Und das noch mit Foto festgehalten. Das kann doch nicht wahr sein. Wie sind meine Rechte das Auto funktioniert sonst komplett ich habe mein Schlüssel wieder musste aber 280,-€ ADAC bezahlen + über eine Stunde warten und bin auf mein Auto angewiesen. Laut Zettel von der Polizei habe ich bis morgen Zeit, 2 Tage sind aber auch schon dreißt. Das war gestern geg. 18 Uhr also im Endeffekt 1 Tag ! Was passiert wenn ich jetzt weiterfahre ??
8 Antworten
Du hast keinen linken Außenspiegel.
Du hast aber nunmal (aus Deiner Sicht leider) aufgrund bestehender Rechtsvorschriften zwingend einen linken Außenspiegel zu haben, wenn Du rumfährst.
Hast Du den nicht, gilt Dein Fahrzeug als nicht verkehrssicher.
Da gibts dann auch kein.... das war doch erst vor 6 Tagen..... bin doch drauf angewiesen .... nirgendwo steht irgendwas mit mehreren Tagen oder drauf angewiesen oder sowas, deine persönlichen Befindlichkeiten spielen hierbei keine Rolle. Da steht nur, Du hast zu haben und dann gilt auch nur genau das.
Man gesteht Dir rechtlich innerhalb bestimmter Grenzen zu, dass Du bis zur nächsten Werkstatt fahren kannst, weiter aber nicht.
Du jedoch fährst trotzdem herum, zeigst damit, dass Dich das nicht sonderlich zu kümmern scheint - also untersagt man die Weiterfahrt und dass man Dein Fahrzeug nicht bewachen muß, nimmt man Dir den Schlüssel ab.
Komplett ok soweit.
Zudem, wenn die das nun richtig machen, gibts noch eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen Dich, macht ab 80 bis 270 Euronen Bußgeld.
Wenn Dir also das nächste Mal jemand den Spiegel abtritt, dann fahr zur Werkstatt, begib Dich direkt dorthin, gehe nicht über Los, ziehe nicht 4000 Euro ein (egal was Du sonst vorhast) und lass das Fahrzeug dort solange stehen, bis dein neuer dran ist (egal, ob und wie Du drauf angewiesen zu sein scheinst).
Die rechtlich einwandfreie Maßnahme zur Wiederherstellung der vorgeschriebenen Sicherheit und Ordnung durch die Polizei dann jedoch dreist zu nennen, das ist.... sagen wir mal.... dreist!
wenn die polizei sagt das dein Auto nicht verkehrstüchtig ist, dann ist das so ..
das ist auch nicht dreist, sondern jeder autofahrer hat sich vor fahrtantritt davon zu überzeugen das sein auto verlehrssicher ist. Wenn die polzei zweifel hat wird dein Schlüssel einbehalten, das ist richtig.
wenn du jetzt weiter fährst dann erlischt die betriebserlaubnis.. und du hast null versicherungsschutz
.. und du hast null versicherungsschutz
Unsinn
Polizei hält mich an und untersagt die weiterfahrt !!!
Das ist vollkommen korrekt!
Außenspiegel auf der Fahrerseite wurde abgetreten
Ab diesem Moment entspricht dein Fahrzeug nicht mehr den Anforderungen gemäß StVZO §56. Somit ist auch die Betriebserlaubnis erloschen.
Sie haben mir einfach meinen KFZ schlüssel Entrissen, weil ich weiterfahren sollte.
Die Polizei hat den Schlüssel sichergestellt, um eine Weiterfahrt zu verhindern. Das darf sie in dem Moment, in dem Du ein Fahrzeug ohne BE benutzt.
Wie sind meine Rechte
Du hast das Recht, Anzeige gegen Unbekannt wegen dem abgetretenen Spiegel zu erstatten.
Was passiert wenn ich jetzt weiterfahre ??
Inbetriebnahme eines Fahrzeugs ohne gültige Betriebserlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit 50€ Bußgeld, 28,50€ Gebühren und Auslagen sowie 3 Punkten geahndet wird. Im Wiederholungsfalle kann das Bußgeld verdoppelt werden, da von Vorsatz auszugehen ist.
Außerdem wird wiederum die Weiterfahrt verboten, d.h. Du kannst wieder den Abschlepper rufen.
Tja, wenn ein Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist, dann darf es im öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr geführt werden.
Kostet irgendwas zwischen 80 und 270 Euro, wenn man dabei erwischt wird.
Dann wird es immer teurer und rechtlich immer bedrohlicher für dich. Gottseidank! Kompliment an die jever Polizei!