Stimme aufnehmen anderer Personen illegal?

7 Antworten

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Hallo ElComandanteE,

die Frage:

Stimme aufnehmen anderer Personen illegal?

hast Du doch schon selbst richtig beantwortet:

Das aufnehmen vom nicht öffentlich gesprochenen Worten ist ja verboten

Genau das ist zutreffend, ohne wenn und aber. PUNKT

Die Rechtsgrundlage laute wie folgt:

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§ 201 StGB - Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

  1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
  2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt

  1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
  2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.

Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.

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Der fett dargestellte Gesetzestext ist doch absolut klar und eindeutig zu verstehen.

Die Aufnahme ist so oder so verboten. Das würde selbst dann gelten, wenn Du die Aufnahme schon bei Aufnahmebeginn verzerren würdest.

Schöne Grüße
TheGrow

ElComandanteE 
Beitragsersteller
 29.04.2016, 13:57

Gut danke anke :D hatte ich also doch recht! *JA* :D wusste nur nicht genau ob das verzerren geht, denn in Videos sieht man ja auch manchmal verunkenntlichte leute und ich dachte beim ton wäre das ähnlich.

TheGrow  29.04.2016, 14:07
@ElComandanteE

Man sollte dabei nur nicht vergessen, dass nicht alles legal ist, was man sieht.

Du musst mal drauf im Fernsehen drauf achten, es gibt Sender die verzichten drauf nur die Stimme zu verzerren, sondern die sprechen die Stimme nach und weisen da drauf auch unten per Laufschrift drauf hin. Das machen die nicht aus Menschenliebe, sondern weil sich juristisch sauber arbeiten. 

Leider kann ich den Paragraphen grade nicht nennen aber wie hier schon mehrmals gesagt ist das aufnehmen von Stimme, Bild, Video einer Person die nicht davon weis oder nicht damit einverstanden ist verboten. Es wäre dann auch egal ob die Stimme verzerrt wird oder aufgenommenes Bildmaterial unkenntlich gemacht wird. Was du machen kannst ist die Person jetzt noch bevor du das Material veöffentlichst darüber zu informieren oder das Material zu löschen/vernichten. Für die Zukunft jedenfalls rate ich dir, wenn du jemanden  aufnimmst ihn davor darüber zu informieren und zu fragen ob du es darfst.

:D LG

ElComandanteE 
Beitragsersteller
 29.04.2016, 13:54

Ne hab keinen aufgenommen :D war ne Diskussion, hatte auch deine Meinung hatte auch meinen Vater gefragt der hatte Jura studiert, nur kam der § erst nach seinem Studium damals hinzu :D Mir fehlt nur der Paragraph. Und reicht die Information der anderen Person? Was wenn diese es nich gestatten würde

Waffelkopf14  29.04.2016, 14:06
@ElComandanteE

Wenn du die andere Person darüber informierst, dass du sie aufnimmst bist du abgesichert. Du solltest trozdem nachfragen ob du es darfst. Andernfalls ist es illegal.

Das ist soweit ich weiß verboten.
Was du machen kannst, ist die Person vorher zu fragen.
Nennt man glaub Recht am eigenen Bild und bla...

"das aufnehmen von Stimme, Bild, Video einer Person die nicht davon weis" hat überhautp nichts mit dem "nicht öffentlichen Wort" zu tun! Die Bestimmungen des Strafrechts richten sich gegen das ABHÖREN Andererer, also sich unrechtmäßig Zugang zu nicht öffentlich gesprochenem zu verschaffen. (Wanzen etc.) Wenn ich in einem Hörsaal den Professor aufnehme weiß der auch nix davon, das ist aber jedenfalls nicht strafbar! = kein nicht öffentliches Wort! Die Verwertung könnte allerdings hier möglicherweise gegen das Urheberrecht verstoßen. Also so einfach wie da jetzt dargestellt kann man sich das nicht machen :-)

Das aufnehmen von Personen OHNE deren Einverständnis ist illegal.
Ob du die Aufnahme danach verzerrst ist irrelevant, weil du die Personen ja DAVOR aufnimmst.