Stiletto legal mit sich führen?
Guten Tag! Ich habe ein Stiletto das man mit beiden Händen öffnen muss und dessen klinge ist 6 cm lang. Mein Kumpel meinte zu mir dass ich es nicht mit mir führen darf weil es ein Kampfmesser ist.
Was ist nun richtig? Darf ich es mit mir führen oder nicht?
1 Antwort
Hier handelt es sich um ein Zweihandmesser mit Verriegelung.
Besitz:
Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.
Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.
Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...
Führen:
Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)
Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)
Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html
Wenn du also nicht auf einen Polizisten triffst der es aufgrund der Optik als "Waffe" einschätzt ist alles i.0.