Legolas Kampfmesser legal?

Das sind die zwei Messer - (Amazon, Schweiz, legal)

2 Antworten

Leider kenn ich mich mit dem schweizerischen Recht nicht aus, doch ist es in dem Fall vermutlich ähnlich wie das Deutsche: geschliffene lange Messer, Schwerter und dergleichen sind in Deutschland (ab volljährigkeit) legal, dürfen aber nicht in der öffentlichkeit gefüht werden. D,h. in Deutschland darf man es besitzen, aber nicht auf der Straße am Gürtel damit herumlaufen.

SlowMotion23 
Beitragsersteller
 22.10.2014, 15:03

Danke vielmals

Das Bundesamt für Polizei schreibt:


"Waffen gemäss Waffengesetz sind:

  • Schmetterlingsmesser, Wurfmesser, einhändig bedienbare Messer mit automatischem Mechanismus, bei Gesamtlänge grösser als 12 cm und Klingenlänge grösser als 5 cm;
  • Dolche mit symmetrischer Klinge kleiner als 30 cm;"

Letzte Änderung der Seite: 29.8.2014

http://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/themen/sicherheit/ref_waffen/ref_waffen_nach_waffenrecht.html


Die rechtliche Grundlage zu diesem Text:


"Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz, WG)

vom 20. Juni 1997 (Stand am 1. Januar 2013)

Art. 4 Absatz 1c

Als Waffen gelten: Messer, deren Klinge mit einem einhändig bedienbaren automatischen Mechanismus ausgefahren werden kann, Schmetterlingsmesser, Wurfmesser und Dolche mit symmetrischer Klinge;"

admin.ch/opc/de/classified-compilation/19983208/index.html#a4


Ich hab keine Ahnung woher das Bundesamt für Polizei, das mit der Klingenlänge her hat. Aber so wie ich das verstehe, sind diese Messer/Schwerter erlaubt. In der Öffentlichkeit würde ich diese Messer auch allein schon wegen dem Wert nicht sichtbar rumtragen.

SlowMotion23 
Beitragsersteller
 22.10.2014, 15:03

Danke