Steuern bei minijob + Selbstständigkeit?

3 Antworten

Sollte ich durch die gemeinsamen Einnahmen der GbR und des Minijobs
nicht über den Steuerfreibetrag kommen, muss ich dann irgendetwas machen
oder ist der Geldeingang einfach "legitim"?

Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind immer und ausnahmslos erklärungspflichtig. Ebenso Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Gibst du keine Erklärung ab, wird das Finanzamt deinen Gewinn schätzen und darauf die ESt. festsetzen. Schätzungen gehen meist zu Lasten des Steuerpflichtigen.

Ob die Verdienste zusammen zu zählen sind, hängt maßgeblich davon ab ob der Minijob pauschal besteuert oder auf Steuerklasse läuft.

Falls meine Einnahmen über dem Steuerfreibetrag sind, kann ich durch
Anschaffungen innerhalb der GbR die Einnahmen so verringern, dass ich
unter den Freibetrag komme?

§ 4 Abs. 4 EStG: Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Diese mindern den Gewinn (i.d.R.).

Bspw. könnte ich einen Laptop oder einen Anzug kaufen.

Laptop wäre über 3 Jahre abzuschreiben, wenn dieser über 410,- € Netto gekostet hat (AfA),

Anzug ist keine Betriebsausgabe, da dieser auch privat getragen werden kann. Würde also nicht anerkannt.

Ist das so einfach machbar?

Ja, aber geistig behindert, wenn du Sachen anschaffst, die du nicht wirklich brauchst nur um die Steuerlast zu senken.

Da der maximal mögliche Steuersatz 45% zzgl. Soli beträgt, würdest du für eine 100,- € Ausgabe maximal 45,- € Steuern sparen, hast aber effektiv dennoch 55,- € weniger am Start, als wenn du die Ausgabe nicht getätigt hättest.

Muss ich dem Institut sagen, dass ich einer Selbstständigen Tätigkeit nachgehe oder ist das für sie irrelevant?

Ist nicht deren Bier.

Wenn die allerdings bisher nach Steuerklasse abgerechnet haben, würde ich auf die einwirken, dass sie dich pauschal abrechnen sollen, da du sonst kündigst.

Läuft der Job nämlich auf Steuerkarte sind die 5.400,- € abzgl. Werbungskosten pro Jahr dem Gewinn deiner Selbständigkeit hinzuzuaddieren.

Thema Umsatz- und Gewerbesteuer, lass ich hier komplett raus, such dir bitte einen Steuerberater und bedenke, dass du bei einer GbR als Gesellschafter gesamtschuldnerisch mit deinem kompetten Privatvermögen haftest.

Betriebshaftpflichtversicherung nicht vergessen

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Thema Sozialversicherung:

  1. Wie bist du aktuell krankenversichert
  2. Bitte erzähle mehr zu deiner Selbständigkeit. Wer sind deine Auftraggeber und wie viele habt ihr?

Hm schon lustige fragen :D

1. Der Minijob wird pauschal versteuert daher hat der so erstmal nichts in deiner Einkommensteuer zu suchen. Solltest du nach allen Abzügen über den Steuerfreibetrag kommen werden steuern fällig. Bist du selbstständig musst du etwas machen und zwar deine Steuererklärung/en

2. Da sich Aufwand den du in deiner Selbstständigen tätigkeit/Gewerbebetireb hast negativ auf den Gewinn auswirken mindern Ausgaben logischerweise deine mögliche Steuer.

Zeitlich müsstest du das eben planen denn 2018 etwas kaufen um die Steuer 2017 zu minder macht kein sinn. Auch sind anschaffungen wie ein Laptop nur insoweit praktisch da sie oft über mehrere jahre abgeschrieben werden so landen also nur ein kleiner Teil als Aufwand in deinem Ergebnis .. (Kauf im Dezember entsptechend noch deutlich weniger)

3. Kommt auf dein Arbeitgeber an. Meist sind Minijobs nicht mit einem großen Zeitaufwand verbunden und daher ists relativ irrelevant für den Arbeitgeber.

Woher kommt deine Starke Abneigung gegen Steuern ? Ausgaben nur erzeugen um keine Steuern zu zahlen erscheint mir nicht immer sinnvoll :D

Kalex923 
Beitragsersteller
 23.03.2017, 16:08

Danke erstmal für die schnelle Antwort.

Falls ich allerdings die GbR noch diesen oder nächsten Monat samt Vertragsschluss für ein Projekt gründe, könnte ich mir also einen Laptop anschaffen und diesen abschreiben. Und laut "DerSchopenhauer" könnte ich mir auch einen im Dezember anschaffen, solange er nicht über 410 Euro netto liegt und ihn entsprechend im Dezember komplett abschreiben, korrekt?

Um die Steuererklärung komme ich aber auf keinen Fall herum, wenn ich Mitglied einer GbR bin?

Ich habe keine Abneigung gegen Steuern, es wäre nur ärgerlich wenn ich bei 9000 Euro verdiene und aufgrudn dessen plötzlich weniger Geld hätte als wenn ich 8000 verdiene.

Vielen Dank nochmal für die schnelle Unterstützung!

Viele Grüße!

zonkie  23.03.2017, 16:25
@Kalex923

Das wird nicht vorkommen. Unser System ist nicht so ausgelegt das du sobald du über den Freibetrag kommst mehr Abzüge hast als du zusätzlich verdienst.

Hier mal unsere Steuertabelle .. zwar nicht genau aber es verschafft dir ein Überblick http://www.grundtabelle.de/Grundtabelle-2017.pdf

Ich würde also jederzeit 1.000 mehr nehmen mir egal ob ich die versteuern muss :D

Ja du musst eine Erklärung abgeben das wird dir vermutlich auch das Finanzamt noch gerne mitteilen. :D Die vertrauen nicht darauf da das schon passt die wollen deine Zahlen sehen (und vertrauen erstmals denen :D)

Ja wenn du ein "GWG" kaufst kannst du das sofot voll abschreiben (Aufwand). Aber der Betrag ist eben nicht grade sehr hoch. (Unsere Notebooks kosten z.b. mit Einrichtung durch IT mit Software deutlichst 4 stellig und werden damit langfrisitg abgeschrieben) Daher fallen die für mich erstmal eher weg :D aber klar es geht wenn du ein "günstiges" findest und es die sonstigen Ansprüche an ein GWG erfüllt. (Dazu dran denken auch z.b. der Support der dir Win installiert gehört zu den Anschaffungskosten)

Aber 400€ nur auszugeben um 30€ weniger Steuern zu zahlen .. muss man wissen ob sich das für ein lohnt. Klar wenn man es eh braucht dann brauchen wir nicht drüber reden dann lieber noch am 30.12. das 400€ Notebook kaufen als am 3.1. :D

Und den Vorschlag mit einem Existenzgründerxxxx solltest du dir wirklich überlegen. Wir reden hier grade von Basics da gibt es viel schlimmeres was auf dich zukommen kann. Und z.b. das Finanzamt akzeptiert kein "wusste ich nicht" :)

Der Minijob ist nur steuerlich relevant, wenn er mit Steuermerkmalen (früher "mit Steuerkarte") ausgeübt wird; dann sind es Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und werden den anderen Einkünften (selbständige Tätigkeit/Gewerbebetrieb) hinzugerechnet.

Wenn er pauschal versteuert wird (ArbG zahlt 2% - kann er auf den ArbN abwälzen) wird er nicht steuerlich berücksichtigt.

Betriebliche Ausgaben mindern den Gewinn (Wirtschaftsgüter über 410 € netto müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden) - ein normaler Anzug ist keine betriebliche Ausgabe.

Du solltest ein Existenzgründerseminar besuchen oder Dich bei einem Steuerberater informieren.