KFZ-Handel - Kleinunternehmerregelung/ Besteuerung?
Hallo Community,
ich befinde mich gerade in der Gründung meines nebengewerblichen Auto- und Teilehandels.
Allerdings bin ich mir nicht ganz sicher ob ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen soll oder nicht. Das Ganze ist ein Nebengewerbe, ich will meinen Vollzeitjob behalten - ich mache quasi mein Hobby zum Zweitberuf.
Ich tendiere an sich stark zur Kleinunternehmerregelung, alleine schon aufgrund der vereinfachten Buchhaltung ( keine Vorsteueranmeldungen, etc.) . Allerdings ist es ja sehr wahrscheinlich im Autohandel, dass man selbst bei geringen Stückzahlen relativ schnell die Umsatzgrenze von 17.500 Euro erreicht.
Was ist wenn ich jetzt mit der Kleinunternehmerregelung starte, aber bereits Mitte 2016 über 17.500 EUR Umsatz liege? Bedeutet das für mich lediglich das ich im Folgejahr zur regulären Besteuerung übergehen muss oder auch das ich vielleicht für 2016 nachzahlen muss?
Ausserdem, wie werden bei der regulären Besteuerung Reparaturen, etc. verbucht? Gebrauchtfahrzeuge unterliegen ja der Differenzbesteuerung, sprich die Differenz zwischen EK & VK. Was aber wenn ich ein Fahrzeug gebraucht einkaufe, aber zb. 200 Euro in Reparaturen stecken muss? Wie wird das ganze steuerlich behandelt?
Gibt es vielleicht hier Leute aus der Branche, die mir ein paar hilfreiche Tipps zur Entscheidungsfindung geben können?
Besten Dank im voraus und einen schönen Sonntag.
3 Antworten
Differenzbesteuerung ist für Laien in meinen Augen nicht leistbar. Und für den Kfz-Handel sowieso ungeeignet. Bei den Garantiebestimmungen kann man Autos für 1.000 Euro vermutlich nur mit hohem Risiko verkaufen, also braucht man Fahrzeuge von besserer Qualität.
Bei Fahrzeugen vielleicht ab 3.000 Euro ist man aber mit sechs Fahrzeugen - jeden zweiten Monat eines - dabei. Selbst wenn man zwischendurch Autos tauscht oder ähnliches macht. Das zählt ja alles mit.
Hätte ich auch nur eine Ahnung von Autos und käme auf die Idee damit etwas gewerbliches zu machen, dann käme auch im Nebenerwerb die Kleinunternehmerregelung für mich nicht in Frage.
Allerdings verlangt dieses m.E. auch eine Professionalisierung. Meint hier, dass man vielleicht das eine oder andere Auto mehr verkaufen muss, um auf den gleichen Ertrag zu kommen.
Professioneller aber schon von der Seite, dass man sich auch beraten lässt. Einmal was die Kauf- und Verkaufsverträge angeht und aber auch die steuerliche Seite.
Man muss einfach wissen, dass die Differenzbesteuerung noch andere Grenzen kennt. Beispielsweise bei einem bestimmten Wert von Einbauten und Reparaturen, gilt die Differenzbesteuerung nicht mehr und das Fahrzeug ist komplett mit Umsatzsteuer zu verkaufen. Wer hier nicht informiert ist, der hat womöglich ein Verlustgeschäft gemacht. Man sollte dieses aber vor dem Aufkauf eines Fahrzeugs wissen.
Ebenso kann der Kauf von Kleinteilen auf einmal steuerpflichtig werden.
Die jeweiligen Prinzipien sind relativ einfach. Aber die Dokumentation ist es nicht. Schon wegen dieses Aufwands bin ich der Auffassung, dass zwar die notwendigen Grundaufzeichnungen ohnehin selber erstellt werden müssen. Aber deren weitere Verarbeitung für eine Gewinnermittlung oder Fertigung der Steuererklärungen dürfte jeden sprengen. Daher solltest Du das auch weg geben.
Zwar verweise ich oft auf die Möglichkeit die Aufgaben an einen Buchführungshelfer zu geben, da aber bei Dir schnell viele, steuerlich gesehen heftige Fragen auftreten können und die Entscheidungen aber schnell getroffen werden müssen: Nimm einen Steuerberater. Möglichst einen, der sich bei der Differenzbesteuerung auskennt. Der den Sinn von Gebrauchtwarenbüchern kennt usw.
Wünsche Dir viel Erfolg!
P.S. Ein guter Businessplan kann Dich natürlich vor vielen Gefahren bereits im Vorfeld schützen! Kostet aber qualifiziert nicht nur Zeit, sondern auch wieder Geld. Allerdings nach meiner Erfahrung viel weniger, als allein die vermiedenen Fehler der Anlaufphase an Kosten verursachen.
Wenn Du in einem Jahr über die 17.500,- kommst, dann bist Du ab dem Folgejahr kein Kleinunternehmer mehr. Für dieses Jahr wäre aber nciht zu ändern (nachzuzahlen).
Falls Du noch dieses Jahr anfängst, z. B. 1. 12., dann denke dran es ist um zu rechnen auf das volle Jahr. verkaufst Du im Dezember ein Auto für 1.500,- sind das 1.500,-/1* 12 = 18.000,- Umsatz und Du bist ab Januar Regelbesteuerer.
Bei der Umsatzgrenze werden aber nur die Umsätze nach § 25 a (differenzbesteuerung angesezt.
Die 200,- Euro Reparatur sind Betriebsausgabe. also gekauft für 1.500,-, repariert für 200,-, Verkauf für 2.000,- = 300,- Euro Rohgewinn.
Wenn es später dann mit Regelbesteuerung läuft. musst Du aus den 500,- die Steuer abführen (ca. 80,- Euro) udn kannst aus den 200,- die Vorsteuer abziehen (ca. 32,- Euro), wenn die Rechnung die Formvorschriften erfüllt.
Aber überlege es gut. Gebrauchtwagenhandel ist ein kapitalintensives Geschäft.
Es gibt kein Kleingewerbe, es gibt die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG, danach bist du bis zu einem Bruttojahresumsatz bis zu 17.500€ von der Umsatzsteuerbefreit.
Diese Reglung ergibt bei einem Autohandel keinen Sinn, denn wenn du im jahr selbst nur 4 PKW a 5000€ Verkaufst bist du schon über der Grenze. dann käme noch der Umsatz von den Zu behör und Kleuinteilen dazu.
Mein Tipp: besuche einen Kurs für existenzgründer. Dort lernst du die grundlegenden begriffe des Steuerechts, der BWL, der Buchführung, des Marketings und sonstigem was ein Existenzgründer wissen sollte. denn bei deiner Fragestellung stehe ich schwarz für deine Zukunft.
Da zu kommen noch erhebliche Auflagen und Gesetze die du erfüllen musst, da beim Autohandel mit gegfahr stoffen und Umweltschädlichen Stoffen umgegangen wird..