Schwarzgefahren falsche Angaben aber richtiger Name?
Hallo zusammen,
Heute wurde mein kleiner Bruder beim schwarz fahren erwischt (17 jahre). Anscheinend war er mit seinen kollegen unterwegs und dummerweise wurden alle erwischt. Die meisten konnten sich nicht ausweisen und die polizei wurde angerufen. Mein bruder hat seinen schülerausweis wo sein richtiger name und geburtsdatum stehen aber eine falsche adresse vorgezeigt. Nun gibts ne dicke strafe von 60 euro die per post an die falsche andress geschickt wird. Er hat angst unseren eltern davon zu erzählen und meint seine freunde hätten ähnliches durchgemacht aber nichts von der bahn gehört. Die frage ist nun ob die bahn denn richtigen wohnort herrausbekommen kann und mein bruder sich strafbar macht und angezeigt wird. Übrigens mein bruder hat bis jetzt nie etwas falsches gemacht uns hat mich heute echt überrascht. Er zerbricht sich jetzt denn kopf darüber und denkt darüber nach die 2 wochen einfach auszusitzen und zu schauen was passiert. Die polizei ist übrigens zu spät eingetroffen, weshalb die jungs schon über alle berge waren. Bin etwas ratlos bitte um hilfe. Ich bitte nur um antworten die man gesetzlich belegen kann.
6 Antworten
es gibt richtige Abteilung bei der bahn die Adresse ausfindig machen..
dann wird es richtig ungemütlich
Vorbestraft und 60 € + Mahnungen und Gerichtskosten ..
kein Pappenstiehl
- Was für "gesetzlich belegbare" Antworten erwartest du hier? Das ist kein Rechtsforum!
- Richtiger Name und richtiges Geburtsdatum - natürlich wird man ihn ausfindig machen.
- Schülerausweis mit absichtlich falschen Daten und den Personalausweis nicht dabei. Wer ohne böse Hintergedanken oder ohne schlechtes Gewissen macht so etwas?
- Er hat sich bereits strafbar gemacht und darüber sollte man sich einfach vorher Gedanken machen.
- Wer dann noch vorsätzlich lügt, braucht sich nicht zu wundern, wenn zusätzlich zu den 60 Euro auch noch eine entsprechende Anzeige ins Haus flattert.
- Die Eltern werden ihm deshalb nicht den Kopf abreißen und erfahren werden sie es sowieso.
- Warum bist DU ratlos? Oder geht es etwa doch um dich?
Viele Grüße
Michael
Da Dein Bruder beim Einwohnermeldeamt registriert ist, findet die Bahn auch die richtige Adresse.
Wenn du Antworten brauchst, die man gesetzlich belegen kann, kontaktier bitte einen Anwalt. In einem anonymen Forum wirste da schwer was bekommen.
Hallo Poslat,
Schwarzfahren ist dem Straftabestand der Erschleichung von Dienstleistungen gem. § 265a StGB zuzuordnen (noch). Damit hätte die Bahn theoretisch die Möglichkeit der Flagranz(Jedermann-)festnahme gem. § 127 StPO gehabt, bis sie die Personalien festgestellt hat. Wenn hierbei falsche Angaben gemacht wurden, kann die Polizei die Personalien selbstverständlich mit dem Vor- und Nachnamen herausfinden.
Zur Frage: Die 60 EUR sind keine Strafe von staatlicher Seite, sondern ein erhöhtes Beförderungsentgelt gem. AGB der DB. Eine Anzeige kann erfolgen, muss aber nicht. Das liegt im Ermessen der DB. Wahrscheinlich würde das Verfahren seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt werden, mittlerweile ist die Personalknappheit dort so groß, dass für so etwas kaum mehr Zeit bleibt. Hier gilt meistens: Ein Mal ist kein Mal (das auch gerade angesichts der Debatte der sog. „Entkriminalisierung“ des Schwarzfahrens).
Grüße
sportslover18