Schwarzgefahren falsche Angaben aber richtiger Name?

6 Antworten

es gibt richtige Abteilung bei der bahn die Adresse ausfindig machen..

dann wird es richtig ungemütlich

Vorbestraft und 60 € + Mahnungen und Gerichtskosten ..

kein Pappenstiehl

  1. Was für "gesetzlich belegbare" Antworten erwartest du hier? Das ist kein Rechtsforum!
  2. Richtiger Name und richtiges Geburtsdatum - natürlich wird man ihn ausfindig machen.
  3. Schülerausweis mit absichtlich falschen Daten und den Personalausweis nicht dabei. Wer ohne böse Hintergedanken oder ohne schlechtes Gewissen macht so etwas?
  4. Er hat sich bereits strafbar gemacht und darüber sollte man sich einfach vorher Gedanken machen.
  5. Wer dann noch vorsätzlich lügt, braucht sich nicht zu wundern, wenn zusätzlich zu den 60 Euro auch noch eine entsprechende Anzeige ins Haus flattert.
  6. Die Eltern werden ihm deshalb nicht den Kopf abreißen und erfahren werden sie es sowieso.
  7. Warum bist DU ratlos? Oder geht es etwa doch um dich?

Viele Grüße

Michael

Da Dein Bruder beim Einwohnermeldeamt registriert ist, findet die Bahn auch die richtige Adresse.

Wenn du Antworten brauchst, die man gesetzlich belegen kann, kontaktier bitte einen Anwalt. In einem anonymen Forum wirste da schwer was bekommen.

Hallo Poslat,

Schwarzfahren ist dem Straftabestand der Erschleichung von Dienstleistungen gem. § 265a StGB zuzuordnen (noch). Damit hätte die Bahn theoretisch die Möglichkeit der Flagranz(Jedermann-)festnahme gem. § 127 StPO gehabt, bis sie die Personalien festgestellt hat. Wenn hierbei falsche Angaben gemacht wurden, kann die Polizei die Personalien selbstverständlich mit dem Vor- und Nachnamen herausfinden.

Zur Frage: Die 60 EUR sind keine Strafe von staatlicher Seite, sondern ein erhöhtes Beförderungsentgelt gem. AGB der DB. Eine Anzeige kann erfolgen, muss aber nicht. Das liegt im Ermessen der DB. Wahrscheinlich würde das Verfahren seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt werden, mittlerweile ist die Personalknappheit dort so groß, dass für so etwas kaum mehr Zeit bleibt. Hier gilt meistens: Ein Mal ist kein Mal (das auch gerade angesichts der Debatte der sog. „Entkriminalisierung“ des Schwarzfahrens).

Grüße

sportslover18