Steuerfreiheit Briefmarken in wie fern?
Hallo,
nehmen wir an Person A. ist Unternehmer und hat 1000 Briefmarken a 0,55cent WERTAUFDRUCK. Verkauft jedoch jetzt an Unternehmer B die Briefmarken zu einen Unterpreis zu je 0,35cents je marken.
Da der Unternehmer A. nicht zum Wertdruck sondern darunter Verkauft, müsste er nun Mehrwertsteuer ausweisen oder kann er trotz dessem Steuerfrei verkaufen ?
3 Antworten
Wenn die Deutsche Post AG ihre Briefmarken verkauft, dann sind diese von der Umsatzsteuer befreit. Wenn Unternehmer untereinander mit Briefmarken handeln, dann sollte Dir eigentlich der Steuerberater eine verbindliche Auskunft geben (können).
weil in einem anderen Beitrag steht das hier: Gemäß § 4 Nr. 8 i) sind die Umsätze der im Inland gültigen amtlichen Wertzeichen zum aufgedruckten Wert steuerfrei. Das heißt, nicht nur die Post darf z.B. Briefmarken umsatzsteuerfrei verkaufen, sondern auch der Kiosk an der Ecke. Wichtig ist nur: Der Verkauf hat zum aufgedruckten Wert zu erfolgen.
Aber wenn man auch zum aufgedruckten Wert verkauft. Leider steht nirgendswo wie es ist man man darunter verkauft...
Lieferungen der im Inland postgültigen Briefmarken sind auch dann steuerfrei, wenn diese zu einem Preis veräußert werden, der unter ihrem aufgedruckten Wert liegt.
lt. Abschnitt 4.8.14. UStAE Amtliche Wertzeichen
Postgültige Wertmarken = Briefmarken unterliegen nicht der Umsatzsteuer. zumal sie evtl. unter Preis verkauft werden. Aus dem Verkauf genommene nicht mehr postgültige Briefmarken, die evtl. den aufgedruckten Markenwert übersteigen jedoch schon.