Sport (Yoga) als Selbstständiger von der Steuer absetzen
Hallo,
als Unternehmer kann man je Angestelltem 500€ steuerfreie Bezuschussung pro Jahr für gesundheitsfördernden Sport aufwenden. ****
Ich bin jedoch selbstständig, arbeite extrem viel und lange am Schreibtisch und bekomme meine dadurch verursachten Rückenschmerzen und Sehnenscheidenentzündung nur mit regelmäßigem Sport in den Griff (Yoga und Fittnessstudio). Dafür gebe ich ziemlich viel Geld aus und würde davon natürlich gerne einen Teil absetzen.
Google bring dazu nicht viel, nur eine Seite behauptet dass die Regelung für Unternehmer analog für selbstständige gillt (http://www.dasyogastudio.de/preise-konditionen.html ).
Frage ist also:** >> KANN ICH ALS SELBSTSTÄNDIGER AUCH 500€ FÜR MEINE YOGA KURSE ABSETZEN?<<**
Kann mir jmd von Euch helfen (ich mache meine Steuererklärung selbst, was in der Regel auch gut funktioniert aber hier komme ich nicht weiter.
Vielen Dank, Max
PS: Ich weiß, dass es eine extrem komplizierte Regelung gibt, dass man nach Konsultierung eines Facharztes, spezielle von der Krankenkasse abgelehnte Kurse unter ärztlicher Aufsicht bezuschussen lassen kann - aber auch erst bei mehr als 6% seines Jahreseinkommens. - Das ist viel zu kompliziert und durch die 6% Regelung unsinnig für mich. - Es geht mir speziell um die € 500,- die normalen Angestellten über den Arbeitgeber zugeführt werden können.
4 Antworten
Die Aussage ist m.E. in dieser Plattheit mindestens irreführend, wenn nicht schon dem Grundsatz nach falsch. Das kann dem Kursanbieter natürlich egal sein; dem Steuerpflichtigen schon weniger. Hier geht es wohl um § 3 Nr. 34 EstG. Das kann man als Selbstständiger, der nicht gerade bei seiner eigenen GmbH o.ä. angestellt ist, exakt so nicht anwenden. Wenn überhaupt, käme eine Anrechung im Rahmen der EStE in Frage, Stichwort Außergewöhnliche Belastungen, aber dann erst ab dem individuell zu bestimmenden Sockelbetrag, und vermutlich auch nur anteilig (wenn überhaupt).
Ich muss sagen, ich habe noch irgendwann in der Schule gelernt (Wirtschaftsschule), ist jedoch länger her, dass man generell Rechnungen absetzen kann, die als Personal Training deklariert wurden.
Und da du ja sicherlich Personal Training bekommst. Würde das mit abgedeckt. Diese Antwort beantwortet leider deine Frage nicht so wie du sie gestellt hast.
Sollte aber kein Anderer etwas wissen, könnte es ja noch eine Idee sein, nach der du mal gucken könntest.
Da hast Du aber den von Dir zitierten Artikel völlig falsch verstanden. Dort steht nämlich nur, das die steuerfreie Zahlung des Unternehmers an seine Mitarbeiter selbstverständlich auch für Selbständige gilt, aber natürlich nur, wenn die auch Arbeitnehmer beschäftigen.
Deine Sportaufwendungen sind ganz typisch Privataufwendungen. Sie können nach § 33 Einkommensteuergesetz als Außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, aber normalerweise nur bei ärztlicher Verordnung.
Ja, dass mit der ärztlichen Verordnung habe ich es auch so gehört.
Sportausgaben könntest du nur absetzten - ich bin aber echt selbst kein Experte - informiere mich aber seit einiger Zeit fleißig ; ) - wenn das mit deiner momentan ausgeübten Tätigkeit zu tun hätte. Also du bietest Schwimm - Kurse an und ergänzend möchtest Du auch am Ende der Stunde Yoga zum Entspannen/Dehnen anbieten und du lernst wie man das macht um es weiter an deine Kundschaft zu geben, dann: Ja... Aber als Vorbeugung ... ja außergewöhnliche Belastung... aber da war auch ziemlich Beschränkung mit nur "wenn über und unter der Vorausetztung" usw.. also eher schwierig...
Wie Du schon geschrieben hast, gilt es analog auch für Selbstständige. Das kann man als sonstige Betriebsausgaben absetzen.
§ 3 Nr. spricht zwar nur von Arbeitgebern, davon handelt aber der ganze §. Die Richtlinien sagen, das Arbeitgeber gleichgestellt sind.
Das ist Käse.
Was an (Zitat)
"zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen, soweit sie 500 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen;"
(Zitat Ende, Quelle http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html )
verstehst Du jetzt nicht? § 3 spricht explizit von Zuwendungen des AG, und nur diese sind bis € 500.--/p.a. steuerfrei. Natürlich kann sich die auch ein Selbstständiger auszahlen - wenn er bei seiner eigenen Firma angestellt ist. Ansonsten handelt es sich genau nicht um eine steuerfreie Zuwendung für den AN, ergo auf Seite des Unternehmers auch nicht um eine BA, sondern um eine vGa respektive Privatentnahme.
Nein. § 3 Nr. 34 EstG steht dem exakt entgegen.