Schülerfahrkarte - wo rein bei Steuererklärung? 2.) meine Fortbildung?
Lohnsteuerjahtresausgleich - wo muss ich da die monatliche Schülerfahrkarte meines Sohnes eintragen. D.h. - kann man sie überhaupt absetzen?
Zweite Frage - meine eigene Fortbildung für einen höherwertigen abschluss - 2 Tage pro woche für 2 jahre - das kommt bei werbungskosten rein, richtig? oder woanders? ich gebe dazu das monatliche schulgeld an, fahrten dorthin (30 Cent pro kilometer?), büromaterial dafür, etc. liege ich richtig?
bin sehr dankbar für eine fundierte antwort!
1 Antwort
Hinweis: Das "Ding" heist nicht Lohnsteuerjahresausgleich - den macht unter bestimmten Bedingungen der Arbeitgeber! und schon lange nicht mehr Lohnsteuererklärung sondern >>> Einkommensteuererklärung <<<!
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Fahrtkosten für das Kind kann man in der Einkommensteuererklärung der Eltern direkt nicht angeben. Dafür gibt es Kinderfreibeträge, usw., also steuerliche Pauschalen für die Kosten des Kindes.
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Die eigenen Fortbildungskosten unter Arbeitnehmer-Werbungskosten, Anlage N -> Fortbildungskosten eintragen.
herzlichen dank!