Schülerfahrkarte - wo rein bei Steuererklärung? 2.) meine Fortbildung?

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Hinweis: Das "Ding" heist nicht Lohnsteuerjahresausgleich - den macht unter bestimmten Bedingungen der Arbeitgeber! und schon lange nicht mehr Lohnsteuererklärung sondern >>> Einkommensteuererklärung <<<!

  1. Fahrtkosten für das Kind kann man in der Einkommensteuererklärung der Eltern direkt nicht angeben. Dafür gibt es Kinderfreibeträge, usw., also steuerliche Pauschalen für die Kosten des Kindes.

  2. Die eigenen Fortbildungskosten unter Arbeitnehmer-Werbungskosten, Anlage N -> Fortbildungskosten eintragen.

nadu123 
Beitragsersteller
 08.02.2015, 08:37

herzlichen dank!