Steuererklärung und Umzug - auf das nächste Jahr mitnehmen möglich?

2 Antworten

Übertragen, na jaman nennt es anders).

Du kannst die Kosten aus 2013 nicht in 2014 als Werbungskosten abziehen.

Aber, Du kannst die Kosten, es gibt da auch noch eine Pauschale, in 2013 in die anlage "N" als Werbungskosten einsetzen. Damit hast Du dann einen Verlust. das wird zwar mit dem gewinn aus der freiberuflichen Tätigkeit (die 700,- Einnahmen abzüglich der Kosten) ausgeglichen, aber der Rest geht als Verlustvortrag auf 2014 über.

Hier noch was zu den Pauschalen die zusätzlich zu den Transportkosten möglich sind.

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/umzugskosten.htm

Coolaidrea 
Beitragsersteller
 03.02.2014, 15:07

hat jetzt vielleicht nixe direkt mit den Umzugskosten zu tun, aber da du dich auszukennen scheinst, bin ich mal so frei: ist es auch möglich, die Kosten meines Studiums (Erststudium) als Sonderausgaben auch als Verlustvortrag geltend zu machen? Ich habe leider überhaupt keine Ahnung von dem Thema, aber es wäre natürlich schön, so viel wie möglich zurück zu bekommen.

Und hat hier vielleicht jemand eine Ahnung, ob und in wiefern man Zinsen/Gebühren eines Studienkredits anrechnen könnte? Was müsste da eingereicht werden?

Vielen vielen Dank, auch schonmal für die erstne Antworten ;)

wfwbinder  03.02.2014, 15:39
@Coolaidrea

Nein, Sonderausgaben werden nicht vor, oder zurück getragen. die haben nur im betreffenden Jahr Auswirkungen.

Verlustvorträge gibt es nur aus den Einkünften (Verlusten).

Stichwort für die Einkommensteuererkläriung 2013: Erklärung zur Festellung des verbleibenden Verlustvortrags - ein Steuerberater bzw. Lohnsteuerhilfeverein kann dir hier weiterhelfen!

Gruß siola