Steuererklärung und Umzug - auf das nächste Jahr mitnehmen möglich?
Hallo, seit Anfang Januar habe ich meine erste Festanstellung in Berlin bekommen. Das Gehalt ist bescheiden, reicht aber immerhin für eine kleine Wohnung. Für diesen Job bin ich von Süddeutschland einmal quer durch Deutschland nach Berlin gezogen - das war entsprechend teuer. Nun hat mir eine Freundin gesteckt, dass man viele der Umzugskosten geltend machen kann bei den Steuern und sie bei ihrem gleichen Umzug sehr sehr viel Geld zurück bekommen hat.
Da mein Umzug trotz aller Sparmaßnahmen natürlich Schweineteuer war, würde ich den natürlich auch gern absetzen wollen. Problem dabei: ich bin im Dezember schon umgezogen, da ich ja direkt Anfang Januar anfangen musste. Da ich aber 2013 nicht wirklich bis auf ein paar mini-Einnahmen durch eine freiberufliche Tätigkeit (wir sprechen hier von unter 700 Euro im gesamten Jahr) nicht wirklich etwas verdient habe, kann ich das ganze Geld ja gar nicht zurück bekommen, weil ich ja quasi auch keine Steuern gezahlt habe in dem Jahr? Gibt es eine Möglichkeit diese Umzugskosten von Dezember 2013 für das Jahr 2014 mitzunehmen, weil mein Job dann ja Jan 2014 gestartet ist, oder habe ich hier schlicht und einfach Pech gehabt? Vielen lieben Dank für eure Hilfe!
h
2 Antworten
Übertragen, na jaman nennt es anders).
Du kannst die Kosten aus 2013 nicht in 2014 als Werbungskosten abziehen.
Aber, Du kannst die Kosten, es gibt da auch noch eine Pauschale, in 2013 in die anlage "N" als Werbungskosten einsetzen. Damit hast Du dann einen Verlust. das wird zwar mit dem gewinn aus der freiberuflichen Tätigkeit (die 700,- Einnahmen abzüglich der Kosten) ausgeglichen, aber der Rest geht als Verlustvortrag auf 2014 über.
Hier noch was zu den Pauschalen die zusätzlich zu den Transportkosten möglich sind.
Nein, Sonderausgaben werden nicht vor, oder zurück getragen. die haben nur im betreffenden Jahr Auswirkungen.
Verlustvorträge gibt es nur aus den Einkünften (Verlusten).
Stichwort für die Einkommensteuererkläriung 2013: Erklärung zur Festellung des verbleibenden Verlustvortrags - ein Steuerberater bzw. Lohnsteuerhilfeverein kann dir hier weiterhelfen!
Gruß siola
hat jetzt vielleicht nixe direkt mit den Umzugskosten zu tun, aber da du dich auszukennen scheinst, bin ich mal so frei: ist es auch möglich, die Kosten meines Studiums (Erststudium) als Sonderausgaben auch als Verlustvortrag geltend zu machen? Ich habe leider überhaupt keine Ahnung von dem Thema, aber es wäre natürlich schön, so viel wie möglich zurück zu bekommen.
Und hat hier vielleicht jemand eine Ahnung, ob und in wiefern man Zinsen/Gebühren eines Studienkredits anrechnen könnte? Was müsste da eingereicht werden?
Vielen vielen Dank, auch schonmal für die erstne Antworten ;)