was kann ich als selbständiger,d.h. kleinunternehmer alles von der steuer absetzen?
Guten Tag,
hier wieder eine (oder eigentlich mehrere) meiner beliebten 'dummen Fragen'...! Bin Kleinunternehmer, muss noch für 2013 (wie immer leider verspätet) meine Einkommenssteuererklärung machen...
Zunächst einmal konkret: - kann ich z.B. irgendwie die Kosten für eine Zahnarztrechnung, die ich nur zum kleinsten Teil noch 2013 zahlen konnte (und jetzt zahle ich 2014 den Rest ab) trotzdem 2013 absetzen (weil ich da wohl mehr verdient habe, als dieses Jahr zusammenkommt)? -kaufte 2013 ein Auto, natürlich incl. zusätzlicher Kosten wie 'gleich noch Geld reingesteckt'/Ersatzteile/Reparatur,/Versicherung etc. - was bzw. vor allem wieviel davon kann ich 2013 absetzen? -meine Kleinwohnung (1 Zimmer) ist de facto natürlich auch zu irgendeinem Teil Arbeitszimmer (alleine schon das Schreien von Rechnungen/Jobs suchen/ Routenplanungen etc....), - wieviel von der Miete kann ich regulär (bzw. min-max.) absetzen?
Und: fällt vielleicht noch jemand was wesentliches Absetzbares ein, was evtl. oft übersehen wird?
Ich danke schon im Voraus für alle hilfreichen und sachlichen Antworten!
Wolfram
6 Antworten
Ich würde mir einen Steuerberater suchen der das erledigt.Als Kleinunternehmer kannst du das ev.angeben, aber die Umsatzsteuer bekommst du nicht angerechnet,da du ja auch keine Rechnungen mit Umsatzsteuer stellst.
Dein Sachverhalt ist rudimentär.
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Die zahnarztkosten haben mit Deinem Unternehmen nichts zu tun. Das wären aussergewöhnliche Belastungen. Aber es gibt eine zumutbare Belastung.
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Autokosten. Zu wieviel % wird das auto für den Betrieb genutzt? über 50 %, dann ist das Autobetriebsvermögen udn alle Kosten sind erstmal Betriebsausgaben. Es ist ggf. ein privatanteil zu berechnen. oder weniger als 10 % dann kannst Du pro betrieblichen Kilometer 30 ct. abziehen. Für 10-50 % hast Du die Wahl zwischen den beiden Lösungen.
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eine 1 Zimmer wohnung kann kein Arbeitszimmer enthalten. Nur die Betrieblichen Gegenstände sind betrieblich (PC, Schreibtisch, Drucker usw.)
Du kannst nur Kosten, die direkt mit deinem Gewerbe zu tun haben gegen deine Einnahmen aufrechnen. Daraus ergibt sich dann deine Einnahme-Überschussrechnung. Dieser Betrag ist dann dein "Bruttoeinkommen". Private Haushaltsführung ist dein eigenes Problem. Kosten für ein Fahrzeug auch nur, wenn es für dein Gewerbe erforderlich ist.
Das kann die keiner genau sagen es ist besser sich einen Steuerberater zu nehmen statt nachher 4000,-- Euro nach zuzahlen.
Da kann dir nur ein Steuerberater wirklich helfen. Kostet nicht die Welt und kann dir viele Unannehmlichkeiten ersparen.