Hallo, ich sitze an der Steuererklärung und möchte mein Urlaubs & Weihnachtsgeld eintragen. Wie mache ich das, bzw wo genau?
Hallo zusammen, ich sitze an der Steuererklärung und möchte mein Urlaubs & Weihnachtsgeld eintragen. Wie mache ich das, bzw wo genau. Ich weiß, dass das Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld anders versteuert wird, dass man noch mehr rausholen kann. Leider weiß ich nicht, wo ich es bei Elster genau einfügen muss. Unter sonstige Einnahmen (19)oder sonstiger Arbeitslohn (wo dann) ?Außerdem noch eine Frage: Wenn ich unter der Lohnsteuerbescheinigung mein Jahresgehalt angebe muss ich da das Weihnachtsgeld u Urlaubsgeld abziehen? ? Vielen Dank für eure Hilfe
6 Antworten
in der Anlage N werden die Einkünfte lt. Lohnsteuerbescheinigung erfaßt.
nix mit rausrechnen und extra eintragen ........
Das Weihnachts- und Urlaubsgeld ist in der Lohnsteuerbescheinigung im Bruttolohn enthalten. Dieser wird in die Steuererklärung übernommen. Theoretisch könnte man bei Übertragung der Steuererklärung per ELSTER auf die Eintragung der Angaben aus der Lohnsteuerbescheinigung in Erklärung auch verzichten, da die vom Arbeitgeber per ELSTER übermittelten Daten über die Steueridentifikationsnummer automatisch übernommen werden. Zur Berechnung der Steuerlast werden die Angaben vom Programm allerdings benötigt.
Herauszurechnen ist für die Eingabe vom Steuerpflichtigen vorher rein gar nichts.
Das wird (in Deutschland) nicht anders besteuert.
"Wenn ich unter der Lohnsteuerbescheinigung mein Jahresge oder sonstiger
Arbeitslohn (wo dann)halt angebe, muss ich da das Weihnachtsgeld u
Urlaubsgeld abziehen?" - ?????????????????????????????????
Sorry, da hatten sich die Sätze vermischt. Habs geändert, danke
Das wird anders besteuert? Würde mich wundern. Das ist doch bereits auf deinem Lohnzettel.
Du wirst nur wahrscheinlich etwas wieder kriegen, weil jedes Monatsgehalt so (vor)versteuert wird, als würdest du jeden Monat dasselbe verdienen. Dadurch ist auf das Jahr gerechnet zu viel einbehalten, wenn man Ausreisser nach oben dabei hat.
Nein, Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden nicht anders versteuert! Du rechnest dieses ganz normal Deinem gesamten (zu versteuernden) Bruttojahreseinkom-men (aus nicht selbständiger Arbeit) hinzu.